Hallo adala,
ein Mieter (bzw. Mietinteressent) muss die Berechtigung der als Vermieter auftretenden Person NICHT überprüfen.
"Heute erhielt ich ein Kündigungsschreiben vom Vermieter (Neuer Name)."
- Nix verstehe...
"der Verfasser der Kündigung weisen sich als Vertreter eines Vereins aus, der die Wohnung besitzt."
- Falsch: Die Wohnung BESITZT derjenige, der sie gemietet hat. Um es noch deutlicher zu machen: Du bist im Geschäft, nimmst eine Packung aus dem Regal (JETZT bist Du der Besitzer!) und gehst zur Kasse und zahlst (NUN bist Du der Eigentümer!).
"Begründung: Es besteht kein wirksamer Mietvertrag zwischen Ihnen und Xdem Verein/NameX. Der Unterzeichner XNameX war nicht zur Vertretung XdesVereinsX und Unterzeichnung des Mietvertrags (von Vermieterseite) berechtigt. Der Verein lehnt den Vertrag ab.“ "
- Das tangiert Dich vorerst nur periphär. Meine Antwort - wenn überhaupt - wäre: "Bitte kontaktieren Sie den im MV aufgeführten Vermieter."
"Ich habe Sorge, dass der Verein davon lebt, Kautionen einzustreichen und Mieter rauszupöbeln"
- Welches zu beweisen wäre. Die Staatsanwaltschaft würde sich dann über eine Anzeige mit Verdacht des Betrugs (§ 263 StGB) freuen.