Beiträge von Berny

    Bevor ich mich mit den Vermietern zwecks der Vertragsunterzeichnung treffe, wollte ich gerne abklären welche Rechte und Pflichten ich diesbezüglich habe.


    Du hast das Recht, den MV abzulehnen, genauso wie der VM das Recht hat, Dir einen MV zu verweigern.

    Harlekinkatze:

    "oooooops... darin lag wohl das Missverständnis ;) nein, eine offizielle Kündigung habe ich gar nicht erhalten. Nur die Worte "sonst müsste ich ihnen.... kündigen"."
    - Das müüstest Du schon selbst einschätzen...

    "Wegen dem von dir angenommenen ungefähren Gewicht von 2 to. (wenn ich es richtig in Erinnerung habe)... wenn das Zimmer als Schlafzimmer voll eingerichtet ist mit allem drum und dran was dazu gehört, dürfte das auch nicht viel weniger sein."
    - Die Zweitonnenannahme stammt zwar nicht von mir, jedoch könnte diese Grössenordnung bei ~1kg pro Buch in der Tat schon hinkommen. Besonders wichtig - und u.U. problematisch - wäre m.E. auch die (punktuelle?) Bodenbelastung...:confused:

    sorry, ich antworte nach den Worten die du schreibst, und nicht auf das, was du hintergründig meinst... Ich kann nicht hellsehen.


    Auch sorry :) - Ich habe jetzt keine Lust zwanzig Postings zu recherchieren. Deshalb nehme ich mal an, dass Dir (rechtsgültig, also schriftlich) gekündigt wurde. Diese Kündigung kann auch nur schriftlich zurückgenommen werden.

    Doch, laut seiner eigenen Aussage: Machen Sie sich keine Sorgen, wir finden schon eine Lösung. Und mit der Lösung habe ich ja schon angefangen, zum Teil wenigstens.


    Du hast nicht(s) verstanden...

    Hallo adala,

    ein Mieter (bzw. Mietinteressent) muss die Berechtigung der als Vermieter auftretenden Person NICHT überprüfen.

    "Heute erhielt ich ein Kündigungsschreiben vom Vermieter (Neuer Name)."
    - Nix verstehe...

    "der Verfasser der Kündigung weisen sich als Vertreter eines Vereins aus, der die Wohnung besitzt."
    - Falsch: Die Wohnung BESITZT derjenige, der sie gemietet hat. Um es noch deutlicher zu machen: Du bist im Geschäft, nimmst eine Packung aus dem Regal (JETZT bist Du der Besitzer!) und gehst zur Kasse und zahlst (NUN bist Du der Eigentümer!).

    "Begründung: Es besteht kein wirksamer Mietvertrag zwischen Ihnen und Xdem Verein/NameX. Der Unterzeichner XNameX war nicht zur Vertretung XdesVereinsX und Unterzeichnung des Mietvertrags (von Vermieterseite) berechtigt. Der Verein lehnt den Vertrag ab.“ "
    - Das tangiert Dich vorerst nur periphär. Meine Antwort - wenn überhaupt - wäre: "Bitte kontaktieren Sie den im MV aufgeführten Vermieter."

    "Ich habe Sorge, dass der Verein davon lebt, Kautionen einzustreichen und Mieter rauszupöbeln"
    - Welches zu beweisen wäre. Die Staatsanwaltschaft würde sich dann über eine Anzeige mit Verdacht des Betrugs (§ 263 StGB) freuen.

    Hallo Mischu1989,

    "Seid [Seit!] ca 2 Wochen fließt in der Badewanne kein Wasser mehr ab. Es wurden jegliche Wege und Mittel eingeleitet das Problem unsererseits zu beheben. Angefangen bei Haushaltsmittelchen wie Backpulver und Essig ..."
    - Letztere Mittelchen würde ich nicht schriftlich nennen, je nach Adressat könnte der Schuss nach hinten losgehen. Hier würde ich dem Vermieter eher bekannte Markennamen, falls überhaupt, nennen.

    "würde bis zu einer professionellen Spirale die mehrere Meter ins Mauerwerk reingeht."
    - Ich dachte, doch wohl eher in das Abflussrohr...

    "Der VM wurde bereits mehrere Male telefonisch kontaktiert und seine Antwort war jedes mal die Gleiche :"Kümmern sie sich selbst drum"."
    - Ich schliesse mich meiner Vorbeterin an: Nicht herumhampeln, sondern dem VM ein Einwurfeinschreiben schicken. Ihm die Mängel beschreiben, seit wann diese ihm bekannt sind und ihn auffordern, sie zeitnah dauerhaft zu beseitigen, um Schäden am Gebäude und der Mietsache und daraus resultierende Mietminderungen zu vermeiden. Ausserdem auf § 535 BGB Bezug nehmen.

    Doch hab ich genommen. Und man sieht kein Unterschied. Aber der Vermieter meint einen unterschied zu sehen.


    Dann soll er doch mit drei- oder vierstelligem Kostenrisiko Gutachter beauftragen.
    Falls jemand Alpina-Farben (unverdünnt!) empfehlen sollte, werde ich mich dem anschliessen...

    Familienpapi:

    "ausziehen werden wir Mitte Mai. Der Vertrag läuft bis zum 31.5.2014"
    - Dann seht zu, dass die Mietsache bis zum 31.5. in vertragsgerechtem Zustand zurückgegeben wird, dass er Euch nicht anschliessend noch an's finanzielle Bein pinkeln kann.

    "Die letzte Abrechnung war vom 1.7.2011 - 30.6.2012."
    - Falls Ihr nachzahlen sollt, kann er sich den Wunschgedanken von der Backe putzen.

    "Er lief davon ohne sich mit mir darüber zu reden unterhalten. Uns kommt es so vor,dass er Psychischen drück auf uns ausüben möchte.Meine Frau ist schon mit den Nerven fertig. Er hat auch schon Pläne was e er die Wohnung umbaut und es ihm recht ist, das wir von uns aus ausziehen"
    - Lasst Euch von letzterem nicht irritieren, die Mietsache trotz seiner angeblichen Umbaupläne in vertragsgerechtem Zustand zurückzugeben. Ihr solltet unbedingt eine Vorabnahme machen und schriftlich festhalten, was noch bis zum Übergabetermin von Euch noch zu machen ist.

    Ok. Hab die Räume gestrichen und nun ist der Vermieter der Meinung die Decke wäre angeblich dunkler als der Rest. Was mach ich nun?


    Erkläre ihm, dass das völlig normal ist, seitdem Zimmerdecken nicht mehr durch Fenster im Zimmerboden beleuchtet werden...

    " bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume im sauberen Zustand mit allen Schlüsseln dem Vermieter zurückzugeben. Nach Räumung ist der Vermieter nach Ankündigung berechtigt, die mietsache auf Kosten des Mieters zu öffnen, zu reinigen, zurückgelassenen einzelne Gegenstände zu verwahren und wertlose Gerümpel zu vernichten".
    " die Mieter tragen die kosten der Schönheitsreparaturen"
    muss ich Schönheitsreparaturen vornehmen oder nicht


    Grundsätzlich hast Du während der Mietzeit, spätestend jedoch bei Mietende, Schönheitsreparaturen auf Deine Kosten auzuführen. Die Mietsache hast Du besenrein und ohne Beschädigungen an den VM zurückzugeben.
    Der VM hat die Mietsache konstruktiv i.O. zu halten (§ 535 BGB).

    Nebenkostenabrechnungen hab ich die letzte 2011 -2012 erst im März dieses Jahres bekommen (siehe beitrag "Nebenkostenabrechnung 2012 noch gültig")
    Meine Frage ist nun. Kann der Vermieter die Nebenkostenabrechnungen 2012-2013 und 2013 -2014 zusammen abrechnen? und bis wann muß ich dann zahlen?


    Hallo Christian,
    bitte GENAUE Zeitangaben: TT.MM.JJJJ.

    Hallo melanie1888,
    es könnte sich als sehr hilfreich erweisen, noch einmal das Geschreibsel vor dem Abschicken durchzulesen. Würde auch eine Hilfe erleichtern.
    Falls Du bereits zum nächstmöglichen Termin gekündigt haben solltest, wäre das wohl dann zum 31.07.2014. Bis dahin, wie bereits geschrieben, hast Du noch für die alte Wohnung volle Miete zu zahlen. Auf ein Abenteuer vonwegen Mietminderung würde ich mich nicht einlassen, denn das Echo dürfte Dir m.E. höchstwahrscheinlich überhaupt nicht gefallen.

    Also sehe ich das richtig , das ich für eine Wohnung die komplett leer ist und sauber Und in der niemand wohnt zahlen muss ? Nur weil die HV sagt nö wir machen die Abnahme am 30 und sie zahlen bis zum 30.


    Du hattest zum 31.03. gekündigt und mit der HV als Übergabetermin den 10.04. festgemacht.
    Diesen hattest Du nicht eingehalten, und somit ist es m.E. völlig korrekt, dass die Toleranz der HV nicht mehr exixtiert.

    Die Wohnung ist leer und besenrein ohne einbauten und kann da Feiertage sind am Dienstag den 22ten übergeben werden dennoch weigert sich dir Verwaltung.
    Ich soll die miete bis zum 30 bezahlen obwohl die Wohnung zum 22ten übergeben werden kann.
    Wieso muss ich jetzt für diese Tage aufkommen obwohl es an der hausverwaltung liegt


    Weil die Miete üblicherweise monatlich zu zahlen ist, ebenso die Mietverträge regelmässig zum Monatsende zu kündigen sind.
    Freue Dich, dass die HV Dir nur einen Monat aufbrummt, ohne Schadenersatzansprüche wegen Nichtvermietbarkeit an vorgemerkte Mietinteressenten geltend zu machen.

    aus der Wohnung des Vermieters V sind die Mieter M Mitte Januar ohne Kündigung ausgezogen. M haben eine Wohnungübergabe verweigert und nur die Schlüssel mit der Post zugesandt.
    M sind V 2,5 Monatsmieten schuldig geblieben plus Nebenkosten von einem Monat. V will jetzt das an ihn verpfändete Kautionssparbuch auflösen. Jedoch sagt die Bank das M zustimmen müssen , damit die Bank V das Geld ausbezahlt. Stimmt das so? Müssen die Mieter da zustimmen?


    Die Bank wird sicherlich die Gesetzesgrundlage für ihre Ansicht auf Nachfrage mitteilen.
    Ist übrigend Bürgerliches, kein Mietrecht.

    Hallo.
    Ich habe 2012 eine Wohnung angemietet bei dem ein Elternteil bei der
    Vermieterin eine Bürgschaft unterschrieb.
    Nun wurde das Haus Ende 2013 verkauft und meine Frage ist ob die
    Bürgschaft übertragbar ist.
    Da im neu aufgesetzten Mietvertrag ...


    Wieso neuer MV?
    Abgesehen davon, Bürgschaft ist Bürgerliches, kein Mietrecht...

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