Doch, laut seiner eigenen Aussage: Machen Sie sich keine Sorgen, wir finden schon eine Lösung. Und mit der Lösung habe ich ja schon angefangen, zum Teil wenigstens.
Du hast nicht(s) verstanden...
Doch, laut seiner eigenen Aussage: Machen Sie sich keine Sorgen, wir finden schon eine Lösung. Und mit der Lösung habe ich ja schon angefangen, zum Teil wenigstens.
Du hast nicht(s) verstanden...
sorry, ich antworte nach den Worten die du schreibst, und nicht auf das, was du hintergründig meinst... Ich kann nicht hellsehen.
sorry, ich antworte nach den Worten die du schreibst, und nicht auf das, was du hintergründig meinst... Ich kann nicht hellsehen.
Auch sorry
- Ich habe jetzt keine Lust zwanzig Postings zu recherchieren. Deshalb nehme ich mal an, dass Dir (rechtsgültig, also schriftlich) gekündigt wurde. Diese Kündigung kann auch nur schriftlich zurückgenommen werden.
oooooops... darin lag wohl das Missverständnis
nein, eine offizielle Kündigung habe ich gar nicht erhalten. Nur die Worte "sonst müsste ich ihnen.... kündigen". Und da hat er gar nicht verlangt, ALLE Bücher abzuschaffen, sondern sie deutlich zu reduzieren, womit ich ja schon angefangen habe und auch nach weiteren Lösungen suche. Und die muss ich ihm schmackhaft machen. Achja, es sind auch nicht alles Bücher, die ich verkaufen will, einen großen Teil will ich auch für mich privat als Lesestoff, damit bin ich dann über Jahre hinaus versorgt, weil ich selbst gern und viel lese, wenn ich Zeit habe.
Nachtrag: Wegen dem von dir angenommenen ungefähren Gewicht von 2 to. (wenn ich es richtig in Erinnerung habe)... wenn das Zimmer als Schlafzimmer voll eingerichtet ist mit allem drum und dran was dazu gehört, dürfte das auch nicht viel weniger sein.
Harlekinkatze:
"oooooops... darin lag wohl das Missverständnis
nein, eine offizielle Kündigung habe ich gar nicht erhalten. Nur die Worte "sonst müsste ich ihnen.... kündigen"."
- Das müüstest Du schon selbst einschätzen...
"Wegen dem von dir angenommenen ungefähren Gewicht von 2 to. (wenn ich es richtig in Erinnerung habe)... wenn das Zimmer als Schlafzimmer voll eingerichtet ist mit allem drum und dran was dazu gehört, dürfte das auch nicht viel weniger sein."
- Die Zweitonnenannahme stammt zwar nicht von mir, jedoch könnte diese Grössenordnung bei ~1kg pro Buch in der Tat schon hinkommen. Besonders wichtig - und u.U. problematisch - wäre m.E. auch die (punktuelle?) Bodenbelastung...![]()
die Regale haben keine punktuelle Bodenbelastung, sondern sind haben unten noch ein extra Längsbrett. Das Gewicht ist also nicht nur auf den beiden Seitenbrettern. Und wie ich schon schrieb, die Regale sind auch nicht sehr hoch, sondern auf der einen Seite 2 lagig, auf der anderen Seite 3-lagig. Das Gewicht könnte evtl. hinkommen, allerdings sind ein Großteil der Bücher (ca. 2/3) unter 500 g. Vom verbliebenen Drittel ist die Hälfte zwischen 500 und 1.000 g und die andere Hälfte etwas über 1.000 bis 1.500 g
Zu Fragen der Statik kann ich mich leider mit meinen Kenntnissen in Mietrecht nicht äußeren.
Kolinum
kein Problem
Aber wenn der Boden so anfällig ist, hätte er mir das nicht vorher mitteilen oder sogar in den Mietvertrag mit aufnehmen müssen? Ich hatte ein Schlafzimmer aus Massivholz, außer Schrank und Bett noch etliche andere Einrichtungsgegenstände. Das meiste davon hab ich verkauft, weil ich bei der Besichtigung schon gesehen habe, dass man in dem Zimmer wegen den Schrägen gar kein richtiges gemütliches Schlafzimmer einrichten kann. Die Schrägen gehen auf 2 Seiten praktisch fast vom Boden bis nach oben.
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