Beiträge von Berny
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Meine Frage dazu ist jetzt, muss mich mein Vermieter nicht informieren, das Maler kommen und die Fenster machen.
Gegenfrage: "Ist Anstand einklagbar?" -
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Würdest du mir als Mutter des potenziellen Mieters eher empfehlen die Daten anzugeben oder darauf zu verzichten
Falls der VM sie unbedingt haben will und den Abschluss eines MV davon abhängig macht..., bitteschön, musst Du selbst entscheiden.
Was Ihr alle jedoch wohl nicht wisst, also auch der VM, ist, dass solch eine Bürgschaft lediglich den Wert von drei Monatsnettomieten hat. Hatte neulich selbst solch eienen Fall, der Mietinteressent und seine Eltern durften wieder gehen... -
ich habe eine kurze Frage dazu welche Angaben zur Person (Bürge) in einer Bürgschaftserklärung verpflichtend sind, bzw. welche der Vermieter rechtlich verlangen darf. Im speziellen geht es mir um Ausweisnummer und Beilage einer Ausweiskopie, Bankverbindungsdaten (Kontonr., BLZ), Arbeitgeber, und eleketronische Kommunikation (Telefon, Fax, E-mail).
Falls es keine rechtliche Grundlage für die Forderung dieser Daten gibt, kann man dann einfach auf die Angabe dieser verzichten oder spricht man das besser mit dem Vermieter ab?
Hallo Haselmaus,
mal andersrum: Wenn dem VM die ihm vom Bürgen angebotenen Daten nicht genügen, dann er doch auf diesen Mieter+Bürgen verzichten, oder? -
Wegen Forums-SW-Problem geht es hier weiter: https://forum.mietrecht.de/thread/6628-mu…bescheid-geben/
Weisst Du doch, Koli... -
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Hallo MaikWms,
"Badewanne die rostet sehr stark durch, da ich als Mieter verpflichtet bin bestehende Mängel anzuzeigen, habe ich kurz vor Weihnachten einen Brief an die Vermietungsfirma per Einschreiben und Frist gesendet den Schaden zu beheben! Es kam zwar schon öfter jemand vorbei zum nachmessen aber passieren tut nicht wirklich was!"
- Ich würde ein Einwurfeinschreiben an den Vermieter schicken, den Schaden beschreiben, auch seit wann er ihm (oder wem?) nachweislich bekannt ist und ihn auffordern den Schaden und evtl. Folgeschäden zeitnah zu beheben, um weitere Schäden an der Mietsache und daraus resultierende Mietminderungen zu vermeiden. Auf § 535 BGB Bezug nehmen."Teppich im Wohnzimmer, der bei meinem Einzug schon vorhanden war, deshalb denke ich er ist mitgemietet! Er ist sehr verschmutzt und alt, Insekten irgendwelche Käfer komen auch schon durch!"
- Auch hier gilt das eben gesagte, würde als Konsequenz ausser der Mietminderung eine Meldung bei der zuständigen Behörde ankündigen. Hierbei sollteste jedoch aufpassen, dass der VM nicht den Spiess umdreht, vonwegen dass Du evtl. die Tierchen selbst eingebracht haben könntest. -
Talar,
gibt es irgendwo ein Bild davon? -
oder was bedeutet das?
Dass evtl. auf eine andere Tour die Miete sogar um bis zu 20% erhöhbar wäre... -
Wegen Doppelposting aufgrund SW-Fehler geht es hier weiter: https://forum.mietrecht.de/thread/6622-wo…i-bv/#post44717
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Mit wieviel % werden Flächen von Balkonen und Loggien, die Dachschrägen (1-2m Höhe) aufweisen, in die Gesamtwohnfläche eingerechnet: Mit 50% oder mit 50% von 50%, also 25%?
Mit Letzterem. -
Hallo Tam,
ist der Zusatz im MV das einzige bzgl. des Zustandes der Mietsache oder gibt es noch ein Übergabeprotokoll mit Details und Vereinbarungen?
Verbesserungen der Mietsache kann der VM eigentlich nicht verlangen, ausser, dass sie ausdrücklich und individuell vereinbart wurden. -
Steffi85:
"den Vermieter habe ich noch nicht gefragt :-/. Sollte ich das tuen?"
- Warum nicht?"Und wie kann ich das verhindern das er bei uns "sesshaft" wird/würde?"
- Erwartest Du HUER eine zielführende Antwort? -
Der Vermieter? Aber Berny, das ist wohl immer der Letzte, welcher gefragt wird.
Tja, das ist oftmals das letzte, dass der Vermiter der letzte ist, der gefragt wird...
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Ich hab nochmal nachgeschaut,und tatsache steht da: Die Heizkosten werden zu 50%als Grundkosten nach m² Wohnfläche,50% als Verbrauchskosten nach Verbrauchswerten auf die Nutzeinheiten umgelegt.Hier leben viele Rentner im Haus,das könnte ein indiz mehr sein warum es so viel ist.
Ausserdem sollte mal recherchiert werden, ob die HK-Abrechnung dieser Immobilie evtl. rechtswidrig und damit ungültig ist, da sie wohl offensichtlich gegen § 7 der HeizkVO verstösst. -
Hallo Steffi,
dies ist eher ein soziales denn ein mietrechtliches Problem, solange er bei Euch nicht sesshaft wird.
Was meint der VM dazu? -
ist denn das alles so Rechtens?? Also das kein konkrter Grund genannt wird, kein genauer Zeitpunkt und dass ich auch überhaupt nichts schriftliches erhalten habe!? Nun wurde ich schon wieder angerufen und soll nächste Woche schon wieder "persönlich vorsprechen"
als ich fragte wieso sie mir nicht einfach schriftlich etwas zusenden könten hieße es es könne nur in einem persönlichen Gespräch geklärt werden....!? Ist das so eigentlich der normale Ablauf oder will man mich hier nun "Weichklopfen" o.ä?
Hallo Katja,
ich würde ausschliessich in Begreitung zu einem Gesprächstermin gehen.
Leidergottseidank kann ich Dir mangels Erfahrung nicht weiterhelfen.
Tipp: Frage doch mal die Angestellte(n), wie sie persönlich in solch einer Situation reagieren würden.
Bitte halte uns informiert!! -
Nein, da muss nichts verschlossen/abgedeckt werden. Aber warum fragst du nicht einfach bei der Firma an, die die Arbeiten ausgeführt hat.
Nee jaa, latürnich muss der Boden rundum verschlossen sein, damit man im Winter darauf Schlittschuh laufen kann... -
...Vertrauen ist gut, kontrolle ist besser

Du sagst es. Übrigens, kennst Du bzw. der VM schon den § 263 StGB?
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