Beiträge von Berny

    Hallo Bastian,

    In der Hausordnung steht, wie Du schreibst: "Wird die Reinigung der Gemeinschaftsanlagen nicht von einer Fremdfirma durchgeführt so gilt...ein ausführlicher Reinigungsplan."
    Dies widerspricht m.E. nicht der Individualvereinbarung, dass die Kosten der Hausreinigung Teil der NK sind.
    Wird im MV auch auf die Anlage 2 der BetrkVO Bezug genommen?

    Ich habe meine Hk-Abrechnung (Haus A) mit der Hk-Abrechnung von Haus B verglichen. Unter Position -Anlieferung Brennstoff, Restbestand, Verbrauch- und -Zusatzkosten Heizung- stehen unterschiedliche Zahlen! Es gibt ja nur eine Heizungsanlage mit nur einem Öltank. Ergo, müssen die Werte, wie Brennstofflieferung, Restbestand und Ölverbrauch bei allen Abrechnungen (Haus A bis C) gleich sein.


    Endlich bringst Du mal etwas zur Sache.
    Fehlt nur noch ein Vergleich zum Haus C.
    Wie aber schon anklang, wäre auch zwingend darauf zu achten, WIE die Kosten in die Berechnung einfliessen , bspw., ob evtl. eine (prozentuale o.ä.) Aufteilung auf die Häuser erfolgte.

    Unser oberschlauer/-eifriger Fragesteller hat es ja bis jetzt noch nicht geschafft, weiterführende Einzelheiten über die Heizikostenabrechnung mitzuteilen.
    Soll er mal ruhig den Vermieter anzeigen und sich nachher über Konsequenzen nach § 164 StGB wundern...:o

    Das ist leider kein Thema für dieses Forum. Das Problem ist so umfangreich und betrifft nicht nur das Mietrecht, sodaß Sie sich einen Fachanwalt nehmen sollten.


    Bis auf den "Fachanwalt" schliesse ich mich an.
    Welchen denn?: Mietrecht, Insolvensrecht, allg. Vertragsrecht...?
    Von dieser Geschichte hätte ich die Finger gelassen. Nachher haste einen Mietvertrag mit einem nicht existenten Vermieter abgeschlossen. Mit dem Makler hätte ich Honorarzahlung erst nach Einzug vereinbart.
    Jaja, ich weiss: Hätte hätte Fahrradkette...:rolleyes:

    Hallo ChristianB,

    "Der jetzige Mieter ist Dezember eingezogen und durch das Stellen eines Nachmieters aus dem Vertrag gekommen."
    - Dass der Vormieter dort nur vier Monate gewohnt hat, gibt Dir nicht zu denken?

    "habe durch meine recht frische Trennung gerade noch gefühlt 100.000 andere Baustellen."
    - Evtl. auch die, dass Du mit Deiner Ex immer noch mietvertraglich an die alte Wohnung gebunden bist...?

    Hallo luiseki3000,

    Dein Anbrechpartner ist Dein Mietvertragspartner. Ihm würde ich per Einwurfeinschreiben den Mangel schildern, ferner seit wann er ihm bekannt ist und ihn mit Verweis auf § 535 BGB auffordern, ihn zeitnah zu beheben, um weitere Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.

    Die Kündigung erfolgte wegen Eigenbedarf (Sohn von Vermieter will dort einziehen). Die Kündigung ist m.E. nicht pauschal und offensichtlich ungültig, nur weil sie unserer Meinung nach - mit der uns bekannten Sicht auf die Hintergründe - schwach begründet und bei etwas guten Willen des Vermieters unnötig ist.


    Du hast recht. Sie ist vorerst gültig als solche. Dass die erforderliche Begründung wohl nicht ausreicht, wäre evtl. später gerichtlich festzustellen.

    Gibt es einen Richtwert für eine Mietminderung ? Der Vermieter (Annington) rührt sich nicht.


    Auch wenn Du dreimal fragst...
    Die Erfahrungen hier im Forum zeigen, dass sich die DA erst dann bewegt, wenn sie ein (saftiges) Schreiben von einem (möglichst Fach-)Anwalt bekommt. Dafür müsstest Du Letzterem zuverlässige belegbare Infos und Beweise liefern, möglichst auch Fotos mit eingeblendetem Datum.

    Argumentiererei hin und her...
    Wenn in einem solchen Fall die Eigenbedarfskündigung unrechtmässig ist, braucht m.E. vorerst garnicht zu unternehmen sein, sondern ich würde abwarten, bis ein Schreiben des Gerichts in meinem Briefkasten landet.

    Hallo MaikWms,

    "ich wollte euch mal fragen ob und um wie viel Prozent ich die Miete bei Mängeln mindern darf?"
    - Wier mein Vorschreiber bereits sagt...

    "Die Frage ist auch ob es Rechtens ist wenn ich dann einfach (einbezogen der Prozente) weniger Miete überweise & ob es für meine Mängel überhaupt eine Mietminderung erforderlich ist!"
    - Da liegst Du (vorerst) falsch.

    "Badewanne rostet sehr stark durch, es bilden sich schon Löcher am oberen Rand sodass das Wasser beim Duschen durchläuft und größerer Schaden entstehen kann! (Man kann nicht sagen das ich mich nicht kümmer habe per Einschreiben schon die Mängel vor 6 Monaten in der Immobilienfirma angegeben! Es kamen schon öfter welche vorbei um den Schaden zu dokumentieren aber passieren tut nichts!)"
    - Ist die Immobilienfirma Dein Vermieter (lt. Mietvertrag)? Falls ja, würde ich ihr in einem Einwurfeinschreiben die Mängel schildern, seit wann sie ihr bekannt sind und sie mit Verweis auf § 535 BGB auffordern, sie zeitnah zu beseitigen, um Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.

    "Teppich im Wohnzimmer der beim Einzug schon vorhanden war ist Dreckig und dringend auswechselbar, Käfer sind unter dem Teppich! (Auch das habe ich bekannt gegeben)"
    - Aha, bekannt gegeben, wen interessiert's? Wurde ein Übergabeprotokoll angefertigt mit Massnahmen, was hier von wem innerhalb welcher Zeitspanne auf wessen Kosten zu machen ist?

    Mutter2Kinder schreibt am 01.05.2014:

    "Ich habs einbisschen unverständlich geschrieben,"
    - Nicht nur ein bisschen, siehe:

    "Wir sind gerade dabei ein Haus zu kaufen, was wir aber noch sanieren wollen und was unmöglich ist bis zum 31.04.2014 zu schaffen."
    - Bis zu diesem "Datum" werdet Ihr das nie schaffen (können).

    Hallo knubbel,

    Hausbesitzer, Makler, Verwalter usw...
    Dein Vetragspartner IST Dein Vermieter, im Mietvertrag nachzulesen. Jemand anders jedoch nur, wenn er Dir dies mittels vom Vermieter eigenhändig unterschriebener Originalvollmacht, in der auch der Umfang der Kompetenzen erkennbar ist, nachweist.

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