Hallo MaikWms,
"ich wollte euch mal fragen ob und um wie viel Prozent ich die Miete bei Mängeln mindern darf?"
- Wier mein Vorschreiber bereits sagt...
"Die Frage ist auch ob es Rechtens ist wenn ich dann einfach (einbezogen der Prozente) weniger Miete überweise & ob es für meine Mängel überhaupt eine Mietminderung erforderlich ist!"
- Da liegst Du (vorerst) falsch.
"Badewanne rostet sehr stark durch, es bilden sich schon Löcher am oberen Rand sodass das Wasser beim Duschen durchläuft und größerer Schaden entstehen kann! (Man kann nicht sagen das ich mich nicht kümmer habe per Einschreiben schon die Mängel vor 6 Monaten in der Immobilienfirma angegeben! Es kamen schon öfter welche vorbei um den Schaden zu dokumentieren aber passieren tut nichts!)"
- Ist die Immobilienfirma Dein Vermieter (lt. Mietvertrag)? Falls ja, würde ich ihr in einem Einwurfeinschreiben die Mängel schildern, seit wann sie ihr bekannt sind und sie mit Verweis auf § 535 BGB auffordern, sie zeitnah zu beseitigen, um Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.
"Teppich im Wohnzimmer der beim Einzug schon vorhanden war ist Dreckig und dringend auswechselbar, Käfer sind unter dem Teppich! (Auch das habe ich bekannt gegeben)"
- Aha, bekannt gegeben, wen interessiert's? Wurde ein Übergabeprotokoll angefertigt mit Massnahmen, was hier von wem innerhalb welcher Zeitspanne auf wessen Kosten zu machen ist?