Beiträge von Berny

    In Posting #8 hattest Du noch geschrieben, dass Du die Löcher stopfst ...


    Für mich wäre das doch klar wie Klossbrühe, dass ich Bohrlöcher (wieder) verschliesse, egal, ob sie bereits vorhanden waren oder nicht. Die Tube mit der Paste gibt es ab und zu beim Al*i, ständig jedoch beim Ko*i, kostet ~3€. Mit einem Kartoffelschälmesser lässt sich die Paste prima verfüllen.

    Das Sonderkündigungsrecht nach § 57a ZVG bringt - wenn ich das Gelesene alles richtig verstehe - dem Ersteigerer im Prinzip lediglich Vorteile bei der Kündigungsfrist. Er bräuchte demnach, wie sonst auch, einen Kündigungsgrund gemäß § 573 BGB. "Habe zwangsersteigert" reicht da nicht.
    Dem Threadersteller scheinen seine Gründe selbst nicht so klar zu sein, wenn er davon spricht, dass er wahlweise mehr Miete kassieren oder da selbst einziehen will. :rolleyes:
    Und wenn ein Vermieter erst kündigt und danach dem Mieter einen neuen Mietvertrag anbietet, muss man sich eh nicht weiter drüber unterhalten ...


    So isses, meinte seinerzeit J.v.d.Lippe. (Änderungs-)Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung kenne ich nur aus dem Gewerbemietrecht.

    Berny, Fensterdichtungen sind doch keine Gegenstände der Kleinrep., da sie nur unmittelbar dem Zugriff des Mieters unterliegen. Der Mieter öffnet und schließt die Fenster ja nicht durch anfassen der Dichtungen sondern durch anfassen des Griffs.
    Somit sind Dichtungen Vermietersache.


    "Sag'" ich doch.., § 535 BGB.;)

    RedSun:

    "versuche ich es nochmal deutlicher zu schildern. Wir drei stehen als Hauptmieter im vertrag. Jeder zahlt einzeln an den VM."
    - Mietvertraglich SO vereinbart?

    "Dem Vermieter ist erst jetzt aufgefallen, dass ... fehlt nur eine Summe von 404€. ... brutto beträgt sie 650€/ Monat. Es fehlt also weniger als 1KM."
    - Genauer: Es fehlt weniger als eine MM.

    "Dennoch moechte der Vermieter uns zum Montag hin fristlos kündigen sollte der Rückstand bis dahin nicht beglichen sein."
    - Die Kündigung wäre unwirksam, da sie die gesetzlichen Bedingungen (>2MM) nicht erfüllt sind.

    "Unser WG mitglied das nicht gezahlt hat moechte in zwei wochen den fehlenden Betrag mit seiner Gehaltszahlung ausgleichen."
    - Sollte er auch tunlichst machen.

    "Mir ist wichtig zu wissen, ob der Vermieter uns am Montag fristlos kündigen könnte?"
    - Latürnich "kann" er das - bloss mit dem Makel, dass die Kündigung unwirksam wäre.

    "Andreas C ich möchte Sie bitten solche Antworten zu unterlassen, da sie mit ihrer Antwort rein gar nichts beitragen"
    - Quatsch! Er hat seine Meinung als VM geäussert (tu' ich auch...).

    Der Anwalt da hat gesagt dass die Kündigung rechtmäßig ist, allerdings auch dass ich keine Angst davor haben soll dass mir am 20. das Schloß ausgetauscht wird und ich nicht mehr in die Wohnung komme.
    Er hat mir gesagt dass ich Widerspruch einlegen soll wegen § 175 BGB da dem Schreiben des Verwalters kein Schreiben beilag aus dem hervorgeht dass der Verwalter bevollmächtigt ist mich zu kündigen.


    Schliesse mich der Anwaltsmeinung an.

    ich beglückwünsche jetzt schon mal die Mieterin für den tollen Eigentümer :mad:
    Ich hoffe die Mieterin sucht sich einen fähigen Anwalt, der den von dir praktizierten Unsinn (noch falscher kann man nicht agieren) stoppt.


    Eigentlich bräuchte die Mieterin gar keinen fähigen Anwalt. Mit etwas Courage bzw. Beharrungsvermögen könnte sie m.E. diesem Möchtegernprotzer gut Paroli bieten.

    Hallo wasa71,

    ob der § 506 BGB auch im Mietrecht anwendbar ist, vermag ich nicht zu sagen.
    Schaue Dir lieber die §§ 535+536 BGB an. Anstatt herumzuhampeln hätteste lieber die Beanstandungen dem VM nachweislich mit der Aufforderung der zeitnahen Behebung mitgeteilt.
    Im Zusammenhang mit der Schadenbehebung entstandene neue Schäden gehen zulasten des VM. DU hast mit div. Firmen kein Vertragsverhältnich, Dein Anbrechpartner ist Dein Vermieter.

    Vielen Dank für die schnelle Antwort :) Dann hoffen wir auf ein Entgegenkommen seitens der Vermieterin.


    Das ist oftmals die günstigste Lösung. Es soll sogar Vermieter geben, die dies von selbst begreifen. Tipp: Macht mit der VM einen Auflösungsvertrag und vereinbart eine Entschädigung, bspw. Erlass von zwei oder drei Monatsnettomieten.

    Hallo Trafo,

    ich würde die Beanstandungen tabellarisch auflisten und den VM schriftlich auffordern, zeitnah und nachvollziehbar die Abrechnung(en) zu korrigieren. Dies mit Vermerk "Durch Boten/Zeugen" in seinen Briefkasten. Der Zeuge macht auf der Kopie sein Namenszeichen mit Datum und Uhrzeit.
    Sollte er mir mit Mieterhöhung aus Rache kommen, würde ich ihm andeuten, sein Verhalten von der zuständigen Staatsanwaltschaft mit Verdacht des Betruges nach § 263 StGB überprüfen zu lassen. Gier frisst Hirn...

    Also jetzt den Vermieter auffordern das er binnen, sagen wir mal, 2 Wochen die Abrechnungen 2011 und 2012 zuschicken soll und ihm androhen das Du, falls er dem nicht nachkommst, ab Juni 2014 die Zahlung der Nebenkosten so lange einstellst bis Dir die Abrechnungen zugegangen sind.


    Richtig - diese Konsequenzen schriftlich nachweisbar androhen. Manche VM (aber auch M) verstehen nur diese Sprache.

    Heute bekam ich ein Anruf, dass die Wohnung, ohne das eine Reservierung bestand, jemand anderes vergeben wurde! Stehen wir im Recht mit einem Mietvorvertrag bzw. wie bindend ist ein Mietvorvertrag?


    Hallo Vivien, der von Dir geschilderte Sachverhalt mit den Makler-Zu- und Absagen ist nichts Neues hier. Das ist evtl. allgemeines Vertragsrecht, jedoch noch kein Mietvertragsrecht, womit sich dieses Forum beschäftigt.

    Hallo Sabrina,

    "ich wohne seit 01.08.2011 in meiner Wohnung und habe bisher keine Betriebskostenabrechnung von meinem Vermieter erhalten."
    - Somit weisst Du auch nicht, wie in diesem Haus der Abrechnungszeitraum ist. Falls Nachbarn nicht helfen können, nehme ich mal an, dass der AbrZeitraum gleich dem Kalenderjahr ist.

    "Ich habe ihn nun bereits drei mal schriftlich per E-Mail dazu aufgefordert, die Abrechnungen von 2011 und 2012 vorzulegen (für 2013 hat er ja noch ein wenig Zeit)."
    - Richtig. Wie bereits gesagt, schriftlich ist angesagt.

    "Seine Antwort auf meine 1. Anfrage im Januar 2014 war, dass er die beiden Abrechnungen fertig hat und mir je ein Guthaben zusteht. Er würde mir die Abrechnungen demnächst zukommen lassen. Doch bisher tat sich nichts,"
    - Wenn dem so ist, kannst Du ab sofort die Betriebskostenvorauszahlungen von der Bruttomiete abziehen - zumindest so lange, bis er Dir eine ordnungsgemässe Abrechnung zukommen lässt, in der auch möglichst die zukünftige mtl. Abschlagszahlung errechnet/festbelegt ist. Du wirst sehen, wie schnell er dann seinen Ar*** bewegen wird. (So würde ich es jedenfalls selbst machen.)

    "... habe dabei auch etwas von Verjährung innerhalb von 3 Jahren (auch für den Mieter) gefunden. Ist Dies so?"
    - Nee, das betrifft Rechnungsforderungen.
    Hier ist es jedoch so, dass der VM für die 2011er+2012er von Dir nichts mehr nachfordern kann. Guthaben MUSS er jedoch erstatten.

    "Wenn ja, ab wann zählen die 3 Jahre Ab 31.12.11 oder ab 31.12.12? (anhand des Beispiels von 2011)"
    - Das ist was anderes, wie bereits angedeutet. Beispiel: Eine Handwerkerrechnung aus 2010. Nach drei Kalenderjahren, also ab 01.01.2011 drei Jahre, ist nach dem 01.01.2014 die Rechnung verJÄHRT. - Bei der BetrkAbrechnung spricht man von verFRISTET.

    "Kann der Vermieter die Abrechnung wirklich aussitzen und ich bekomme mein Guthaben nicht wieder?"
    - Nee, er wird sich schon regen, wie ich bereits andeutete.

    "Mit den Fenstern weis ich selbst nichts genaues an der Balkontür hat sich mal Kondenswasser gesammelt und diese Spuren seht mal wenn man genau hinsieht, daher gab es mal die Andeutung das neue Silikone rein müssen."
    - Hat die Tür Holz- oder Kunststoff oder Metallrahmen?
    Sind die beanstandeten Stellen unten?

    "Im Mietvertrag steht nur die übliche Klausel für Klein - Reparaturen (bis zu einer Höhe von 120€) wobei mir persönlich nicht erschließt ob dies für je "irgendwas" 120 oder insgesamt sind...."
    Üblich sind ~80€ für den Einzelfall, jedoch jährlich max. x% der Jahresnettomiete.

    "Ich will da nicht kleinlich sein Pflichten die ich als Mieter wahrnehmen soll will ich auch gerne tun, aber ich will nicht ausgenutzt werden!"
    - Dann hoffe ich für Euch, dass Ihr mit dem VM gut "auseinander" kommt.

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