Meinungen?
Wenn es eindeutig ist: Aufforderung per Einwurfeinschreiben mit 14 Tage Zahlfrist, dann Mahnbescheid.
Meinungen?
Wenn es eindeutig ist: Aufforderung per Einwurfeinschreiben mit 14 Tage Zahlfrist, dann Mahnbescheid.
Hallo MaKra,
Eure Chancen sind m.E. garnicht mal soo schlecht.
"Es kommt uns vor, als suche er förmlich nach Schäden, die er uns anlasten kann."
- Ist "normal".![]()
"Kleine Macken in Türrahmen u.ä. sind da (meiner Meinung nach) nicht ungewöhnlich."
- Die würde ich spachteln, schleifen, überlackieren.
"Er möchte nun, dass wir die Wohnung zwei Wochen vor Vertragsende verlassen,"
- Haha.
"um den Nachmietern die Möglichkeit zu geben, zu renovieren"
- Der faule erfolgsorientierte Mann soll gefälligst selbst renovieren (lassen).
"(die Miete sollen wir aber komplett bis zum Schluss zahlen)."
- Selten so gelacht. Sobald er (oder jemand in seinem Auftrag) die Hand anlegt, seid Ihr von der Verpflichtung der Mietezahlung befreit.
"Dazu möchte er, dass wir den Nachmietern 800,00€ Renovierungskosten (über ihn) zukommen lassen, da ..."
- er den Spruch "Gier frisst Hirn" mit Leben erfüllen will.
"im Mietvertrag stehen würde, dass wir die Wohnung nach fünf Jahren komplett renovieren müssten (zu Vertragsende haben wir genau 5 Jahre und einen Monat Mietzeit um), also inkl. Türen lackieren und Boden ausbessern."
- Halte ich für unzulässige Benachteiligung des Mieters. Ausserdem ist der Ausdruck "Renovieren" gesetzlich bzw. rechtlich nicht genau definiert.
"Wie weiß ich nun, welche Leistungen erbracht werden müssen, wenn ich den Mietvertrag nicht kenne?"
- Da, wie bereits gesagt, die höchstrichterliche Rechtsprechung inzwischen nicht untätig war, würde ich sagen: sauber, besenrein und ohne Beschädigungen.
"Wenn wir kein Recht auf eine Kopie des Vertrages haben, woher weiß ich dann, ob er die Wahrheit über den Inhalt des Vertrages sagt?"
- Letzten Endes müsste er dem Gericht den Vertrag vorlegen...
Im Mietvertarg gibt es keine gesonderte Vereinbarung darüber. Wie wäre denn dann die gesetzliche Regelung?
... dass der Vermieter diese Kosten selbst tragen muss. Bei Ablesefehlern bzw. Berechnungsfehlern aufgrund fehlerhafter oder nicht erfolgter Ablesungen kann m.E. der Mieter nicht haftbar gemacht werden, da eine korrekte Kostenermittlung nicht mehr erfolgen kann. Das wäre dann eine Angelegenheit, die zw. VM und Dienstleister zu klären wäre.
Leipziger82:
"Der Vermieter kann alle Versorgungen unterbrechen, bei denen er in Vorleistung geht, bzw. eine Umlage über die Betriebskostenabrechnung erfolgt (LG Berlin, Urteil vom 28.11.2006 - 65 S 220/06)."
- Hier war die Ausgangsposition aber anders, Zitat: "Am 22. November 2006 sind die Verfügungskläger im Wege der Zwangsvollstreckung aus einem gegen sie am 08.09.2006 ergangenen Versäumnisurteil, gerichtet auf die Räumung und Herausgabe der Wohnung, des Besitzes an der Wohnung enthoben und die Verfügungsbeklagten in den Besitz eingewiesen worden.
"Strom geht hingegen nicht, wenn der Mieter mit dem Versorger einen separaten Vertrag geschlossen hat."
- Richtig.
Der BGH hatte übrigens mal entschieden, dass der VM die Versorgung einstellen darf, jedoch betraf das einen Gewerbe-MV.
Den Strom darf der Vermieter m.W. allerdings nicht abstellen.
Das ist richtig. Bestenfalls kann er wenn die fristlose Kündigung wegen mehr als 2 BruttoMM Rückstand ausgesprochen wurde, Warmwasser abstellen. Hatte ich mal gelesen.
Warten bis morgen und auf eine öffentliche Stelle gehen (welche)?
Bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts beantragen, zwecks Vermeidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250t€ sofort die unterbrochenen Versorgungen wieder herzustellen.
Der wird Augen machen... und Du bitte hier weiter berichten.
Du Psycho machst dich hier lächerlich und gäbe es die schwerste Strafe wärst du bereits im Sarg!
Da dieses Posting von 18:49 Deinem von 18:48 direkt folgt, kannst Du also nur Dich selbst gemeint haben. Leg' Dich hin und kuriere Dich aus!!
Wusste gar nicht, dass die Italiener uns so weit voraus sind. Saugen die auch rauch ab und kosten nur wenige €? :eek:
Gib' es dran, hast sowieso schon verloren...:p
Hallo Mietze,
Du hast grundsätzlich auf niemanden wirtschaftliches Interesse Rücksicht zu nehmen.
"ich habe meine Wohnung fristgerecht gekündigt, habe nun noch bis zum September den Mietvertrag."
- Meinst wohl den 30. Sept.?
"Nun habe ich bereits einen vom Vermieter beauftragten Makler im Nacken, der unbedingt Fotos meiner Wohnung machen möchte."
- Darf er ab dem 01.10., ohne Dich fragen zu müssen.
"Da ich in einer Kleinstadt lebe, in der das Prinzip jeder kennt jeden gilt, fühle ich mich sehr unwohl dabei meine eingerichtete Wohnung dem Internet präsentieren zu lassen."
- Verstehe, abba da kann ich Dir nichts zu sagen.
"Die Frage ist, kann ich es durchsetzen, dass die Fotos [erst] dann gemacht werden, wenn ich ausziehe"
- Jawoll.
"muss ich dem einwilligen damit eventuell ein nahtlose Mietwechsel erfolgen kann?"
- Antwort siehe meinen ersten Satz. Oooder hast Du darüber eine mietvertragliche Individualvereinbarung?
Was haben die denn für einen Rauchsauger? Unseren [Rauchsauger[/URL] kann man kaum hören! Da wollte wohl jemand nicht zu viel zahlen.
Danke für die Werbung. Dat Dingens sieht ja fast so aus wie unsere 98% billigere italienische Espressokanne.![]()
"Die Mischbatterie ist kaputt."
- Die für Duschen kosten 60-120€: Suchergebnis auf Amazon.de f
"...und wahrscheinlich die Fliesen drum rum auch"
- Dann würde ich mir von einem Installateur einen KV machen lassen, ist aber nicht umsonst.
In meiner Mietwohnung werkelt seit ~30 Jahren eine Grohe Thermostatarmatur (auf eigenen Kosten), ähnlich der für 102,79€.
Hallo Sonnenblume257,
was - genau - ist der Schaden, die Armatur bspw.?
Hat Dein MV eine Kleinreparaturklausel, wenn ja, wv. €?
Wie teuer wäre die Schadenbehebung?
Hallo Neue345,
"mir wurde gesagt, daß ich die Räder nur zurück bekomme, wenn ich die Kosten dafür trage. Benötige dringend Information."
- Ich bin mir nicht sicher, ob dies tatsächlich Mietrecht (Titel dieses Forums) ist. Da die Fahrräder anscheinend noch nicht verschrottet sind, würde ich zusehen, sie wieder zu bekommen, ohne eine grosse Welle zu machen. Hast Du eine Preisinformation?
Ich hätte auf jeden Fall die Schilder drangelassen, bis die Aktion erkennbar abgeschlossen war.
Würde die Rechtsschutzversicherung meines Vaters das übernehmen?
Versichert sind seine Angehörigen solange diese in der Ausbildung sind.
Ich war bis Ende Januar in der Ausbildung.
Gestritten wird ja über den Mietvertrag der im Dezember geschlossen wurde.
Da sollte Dein Vater die RSV fragen.
Daher ist auch jeglicher Zynismus fehl am Platz, finde ich.
Der angebl. "Zynismus" diente der Verdeutlichung...![]()
Wenn der Vermieter es schaffen sollte, von seinem hohen Ross herabzusteigen, tauscht er das vorhandene Twin-LNB gegen ein Quad-LNB (Kosten ca. ab 12€, http://www.amazon.de/Opticum-Quad-Satelliten-Receiver-FULL-ready/dp/B002E3Q4JC/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1397478830&sr=8-1&keywords=quad+lnb ) aus und kann sich dann an einem zufriedenen Mieter erfreuen.
Hallo Infeloba,
die geforderten Beträge
2011-2012 = 87 Euro
2012-2013 = 148 Euro
2013-2014 = 138 Euro
ergeben sich, wenn der VM korrekt arbeitete, aus den Gesamtjahreskosten geteilt durch 12. Es sind auch keine Pauschalen, sondern mtl. VZ.
Du müsstest Dir schon selbst mal die unglaubliche und eigentlich unzumutbare Mühe machen, die drei Betriebskostenabrechnungen miteinander zu vergleichen...
Lass ihn Kolinum. Er ziert sich. Er hat wahrscheinlich wie mein Vermieter Angst um seinen guten Ruf.
Dann bereden wir halt unter 4 Augen wie ich gegen den spiessigen Moral Apostel am besten vorgehen sollte
Guute Idee! So werden wir hoffentlich von weiterem Gesülze verschont.
Wir haben eine 42L Eimer, welcher mal voll und mal halbvoll ist.
... und manchmal auch halbleer...![]()
knubbel1983:
"seid ihr ein haufen vermieter und verwalter?"
- Nein sondern Vergewaltger.
"sind voraussichtliche vorausszahlungen gerechtfertig?"
- Noch nie solchen Ausdruck gehört.
"meinen nächsten termin beim anwalt habe ich ende mai."
- Uns allen fällt je ein Stein vom Herzen.
"was kann ich in der zwischenzeit tun? ich möchte die belege prüfen lassen und benötige kopien. was kann ich tun? der vermieter will mir keine zukommen lassen."
- Braucht er auch nicht. Er muss Dir Einblick in die Originalunterlagen gewähren und auf Verlangen Rechenwege erklären. Du darfst Dir dabei auch Notizen machen, mit eigenem Stift auf eigenem Papier.
"die nachzahlungen sind ungerechtfertigt..."
- Wenn Du das defininiv weisst...?
- Falls es Dich nicht überfordert, kannste Dich auch gerne der Gross- und Kleinschreibung bedienen. Wäre ein Zeichen der Höflichkeit ggü. denen, von denen Du Hilfe wünschst.
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