Hallo eistaucherin, Du bekommst eine PM.
Beiträge von Berny
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Vor vermeintlicher Unwissenheit brauchen Sie sich nicht zu fürchten. Es ist schließlich Ihr Geld.
Auf den ersten Blick kann ich keine Ungereimtheiten entdecken. Der "Brennerverbrauch" allerdings ist mir ebenso rätselhaft wie Ihnen.
Schliesse mich an. Die gesamte HK_Abr. erscheint mir seltsam. Wichtig ist, zu wissen, ob es sich hier um ein 2-FH handelt, worin der VM eine Wohnung hat, denn dann bräuchte die HeizkVO nicht angewandt zu werden. -
den hab ich noch nicht darauf angesprochen aber ich würde erst gerne wissen ob das rechtens ist vor ich ihn darfauf anspech
Du solltest Dir die der Abrechnung zugrunde liegenden Originalunterlagen zeigen lassen. Dann müsste man auch wissen, welche Vereinbarungen im MV getroffen wurden, wv. Fläche das Haus, wv. Deine Wohnung hat.
Übrigens: Dieses Forum ist kein BK-AbrPrüf-Forum, und Aussagen wie von Dir gebracht und andere - speziell wegen der Heizkosten - sind hier nicht seriös einzuschätzen (... unser HK-Thermostat stand ja immer nur auf 2 oder auf *) -
Kolinum: Wenn Sie nichts zu sagen haben, dann brauchen Sie auch nichts zu schreiben. Es sei denn, Sie haben Langeweile.
"Kann er auch ohne Begründung die Nebenkosten erhöhen oder müsste er uns eine Auflistung der Kosten vorlegen?"
Das war meine Frage und die ist ziemlich konkret, finde ich.
Wenn Du mehr Details aus Deinem MV genannt hättest, hätte @Koli Dir auch eine zeilführendere Antwort geben können. -
Und letztendlich Rechtssicherheit gibt nur ein Anwalt.
Nee, denn der hat garantiert keine Ahnung, sondern engagiert einen Gutachter und prozessiert auch gerne. Kostenrisiko garantiert im vierstelligen Eurobereich. -
Nun meint meine Hausverwaltung, dass der Plattenwärmetauscher jedes Jahr gewechselt werden müsse
Noch nie solchen Schwachsinn gehört. Auch https://www.google.de/search?q=austausch+plattenw%C3%A4rmetauscher+umlegbar&hl=de&gbv=2&um=1&tab=iw&oq=austausch+plattenw%C3%A4rmetauscher+umlegbar&gs_l=heirloom-serp.12...0.0.0.2203.0.0.0.0.0.0.0.0..0.0....0...1ac..34.heirloom-serp..0.0.0.z0hAA6cZAiM half nicht weiter Richtung Umlegbarkeit auf die Mieter.
Anders sehe ich es bspw. bei dem Austausch der Opferanode im WW-Speicher (lege ich auf die Mieter um). -
Ich vermute, der Verkäufer will die ieten jetzt erhöhren, um den Kaufpreis (der i. d. R. ein X-Faches der Jahresrohmiete darstellt) zu steigern...
Meines Wissens ist eine (ungefähre) Berechnungsgrundlage: Monatsnettomieten x 132 (also 11 Jahresnettomieten). -
Ajax,
Mainschwimmer
Leipziger
... und mich ignorierst Du so einfach...

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wir haben die 5 jahre noch nicht voll,diese wären erst nächsten oder übernächsten monat überschritten.ich müsste nochmal genau nachsehen.. 1.7.2009 war der Einzug
Naja, den einen Monat schafft Ihr ja hfftl. auch noch. Dann wäre ja die Kündigungsfrist noch länger...
Ich würde dem neuen VM halbe/halbe anbieten, da ich ja gerne grosszügig bin: Er zahlt mir beim Auszug in bar die Bruttomieten von der halben Kündigungsfrist...:pPS: da fällt mir noch etwas zum besseren Verständnis ein: Besitzer ist immer derjenige, der eine (Miet-)Sache besitzt. Eigentümer bzw. Vermieter kann jemand gaanz wer anders sein.
PPS: Ja, Landlord, da kann u.U. was dran sein... müsste aber von einem FachAnwalt bei Bedarf gecheckt werden.
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ja, diesen Artikel hab ich auch gelesen,aber wie gesagt, ich wollte wissen, ob nach meiner schilderung oben dies auf uns, aus eurer sicht zutrifft,weil auch in dem artikel ist dieses sonderrecht eingebettet.
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Hallo Trafo,
ich würde nur den MS der Gemeinde akzeptieren.
Ausserdem würde ich prüfen (lassen), ob hier nicht der Straftatbestand der Nötigung erfüllt sein könnte. Der Erhöhung würde ich widersprechen. -
Sie kamen nur gerade vorbei und teilten uns mit das die Kündigung wegen Eigenbedarf in den nächsten Tagen bei uns im Briefkasten sei und das dies eine 3 Monatskündigungsfrist wäre.Da man Ihnen geraten hat,dies per Einschreiben zu machen ,haben Sie diese nicht mitgebracht.
Dir ist bekannt, dass Du ein Einschreiben mit Rückschein nicht annehmen MUSST? -
"Wurde die von Ihnen gemietete Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft, während Sie bereits in ihr wohnten, genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Der neue Vermieter darf frühestens drei Jahre nach der Umwandlung ... wegen Eigenbedarfs kündigen. Diesen Kündigungsschutz können die Landesregierungen auf bis zu zehn Jahre ausdehnen (§ 577 a BGB)."
Ich sehe das ebenso. Übrigens, wie wurde die Kündigung begründet? -
Wie seht ihr das....wie soll bzw. kann dieser Mehrverbrauch sonst noch her resultieren?
Das wird Dir hier wohl niemand schlüssig beantworten können.
Könnte ein technischer Fehler vorliegen? Ablesefehler?
Da Du ja bereits Kontakt mit VZ + RA hattest, fehlt jetzt nur noch ein Gutachter... -
..., ohne dass Du lesen musst, was Du ja offenbar nicht kannst, ...
Und damit auch der Mainpisser es kapiert: ...
Beleidigungen und Verunglimpfungen brauchen wir hier nicht. Wurde gemeldet. -
Danke, ich versuche es!
... und hältst uns hier auf dem Laufenden... -
Hallo,
Bitte erstelle Dein neues Thema hier: https://forum.mietrecht.de/thread-add/2/ -
Wäre zu prüfen oder prüfen zu lassen ob das Mieterhöhungsverlangen überhaupt wirksam ist.
... oder hier der "Grundsatz" "Gier frisst Hirn" auch Anwendung findet...
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..., wird es morgen hoffentlich klappen.
... und Du wirst weiterhin berichten... -
Unser Vermieter möchte nun in der kommenden Woche vorbei kommen, um sich ein Bild vom Zustand des Laminats zu machen. Muss ich ihn dazu in die Wohnung lassen, oder reicht dies bei Übergabe der Wohnung?
Ich würde ihn nur hereinlassen, wenn er Kopien von MV + ÜP für mich mitbringt.
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