Beiträge von Berny

    Mein erster Mietvertrag war auf 1 Jahr befristet und da war ich zu dem Zeitpunkt einverstanden. Als der Vertrag ausgelaufen ist, hat mir mein Vermieter den nächsten befristeten Vertrag hingelegt, mit der Begründung, dass er nur befristete Verträge machen würde. Was hätte ich in dem Moment tun sollen?


    Kommt auf den Wortlaut der Befristung an (ob Du überhaupt hättest ausziehen müssen.).

    Der Ausdruck stammt vom Vermieter selbst.
    Ich habe gestern noch etwas weiter recherchiert, laut Wikipedia gibt es keine Schadensdefinitionen, das heißt, sie sind Subjectiv (z.B. das im hier verwendete "massiv"). Die einzig rechtlich zugelassene Schadensdefinition ist in der resultierenden Schadenssumme anzugeben. Ist das richtig?


    Ja, ist es.
    Diese Übertreibungen sind durchaus gang und gäbe und werden von Juristen kaum z.K. genommen, bestenfalls belächelt, falls noch mehr Phantasie zu erkennen ist...
    Die beschädigte Tür muss vom M erst bei Beendigung des MV an den VM instandgesetzt zurückgegeben werden.

    Zusätzlich hat er folgende wohnwerterhöhenden Merkmale angegeben:
    1. funkerfasste Heizkostenverteiler und funkerfasste Warm- und Kaltwasserzähler
    2. moderne Zusatzausstattung im Bad (Handtuchheizkörper)
    3. hochwertige Fußböden (Fertigparkett)
    Nun ist bei der Bestimmung der Ausstattungsklasse laut Mietspiegel aber der 2. und 3. Punkt bereits erfasst worden. Kann er für diese Punkte trotzdem einen Zuschlag verlangen?


    Weshalb denn nicht? Die sind doch schon vorhanden und nutzbar.

    Hallo clausius,

    Ihr drei Brüder habt die Wohnung (und demnach auch den Mietvertrag) von Eurer Mutter übernommen, und Ihr seid demnach die Hauptmieter.
    Also könnt nur Ihr drei zusammen den Mietvertrag kündigen. Eure Einzelschiksale bzw. die Begleitumstände sind dabei unerheblich.

    ich hatte den Vermieter darauf hingewiesen, dass seine Vorstellungen rechtlich gesehen nicht ganz korrekt sind, darauf hin meinte er, "wenn du mir rechtlich kommst, dann schalt ich einen Anwalt ein",


    Hallo Max,
    die Du-Form ist selten hilfreich. Der Vertragspartner des VM ist übrigens die Mieterin.
    Meinem Vorproster schliesse ich mich uneingeschränkt an.

    Der Eigentümer will den Spiegel jedoch weder entfernen noch erneuern, da er sich darauf beruft, dass der Spiegel schon bei der Wohnungsbesichtigung in genau diesem Zustand war.
    Habe ich irgendeine Möglichkeit da was zu bewegen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?*)


    Tut mir leid, keine Chance. Wenn der neue VM nicht will, kannst Du ihn auch nach Unterzeichnung des MV zu nichts zwingen. Vielleicht könnt Ihr einen Kompromiss schliessen.
    *) Mangels vertraglicher Vereinbarung.

    PS: Das mit der evtl. Verletzungsgefahr sehe ich anders, je nachdem ob versteckt oder nicht.

    Hallo Samy4,
    ich würde mal zum örtlichen Mieterverein bzw. Verbraucherzentrale gehenund mich dort informieren. Dort müsste man Dir dank besserer Ortskenntnis weiterhelfen können.
    Dass ein Vermieter solche Geschäfte machen darf, sollte einmal rechtlich überprüft werden.

    Ich kenne es so, dass das FA keine Mietverträge sehen will, lediglich der Steuerprüfer, falls mal einer kommen sollte. Falls jemand einen neuen MV abschliessen will, wird es dies i.d.R. nicht ohne Hintergedanken machen.
    Ich würde mal recherchieren, wv. der frühere VM bisher für Reparaturen an der Garage in Rechnung gestellt hatte (falls sich der Aufwand lohnt).

    Hallo mundms,

    es mag hart (für Dich) klingen, aber ich sehe hier kein mietrechtliches Problem. Eine Wohlfühl-Flatrate gibt es nicht, und (Um-)bauarbeiten sind hinzunehmen und unter Lebensrisiko zu verbuchen.
    Zu Deiner Frage, ob man da irgendwas tun kann, könnte ich Dir lediglich eine Antwort geben, welche Dir/Euch nicht gefallen würde...

    Hallo Haegar,

    meine Stellungnahme wird Dir mglw. wenig gefallen, aber es ist so, dass Mietrecht nur Vermieter und Mieter und auch keine Buchstaben w.o. kennt. Tipp: Lies' mal BGB §§ 535 ff.
    Sog. Untermieter sind also Mieter, welche einen ("Unter-)Mietvertrag mit dem "Hauptmieter" (der die Genehmigung des (echten) Vermieters hat) haben.
    Massgeblich sind immer die (hfftl. schriftlichen) existierenden Mietverträge.
    Du schreibst von "Absprachen". Hier fängt schon der Mist an... (Rechtsanwälte und Gerichtskassen reiben sich schon die Hände...:o).

    Ich hätte ja gehofft hier nichtmehr hier schreiben zu müssen, aber leider besteht das Problem immernoch. Wie ist nun vorzugehen, die Frist ist ja verstrichen, hier die aktualisierte Zeitliste:

    02.03.2017 20:41
    03.03.2017 06:19
    03.03.2017 21:29
    04.03.2017 07:59
    04.03.2017 21:30
    05.03.2017 08:08
    05.03.2017 20:54
    07.03.2017 06:29
    07.03.2017 20.49
    08.03.2017 06:29
    08.03.2017 20:02
    09.03.2017 06:04
    09.03.2017 06:10
    09.03.2017 20:37
    10.03.2017 20:56
    11.03.2016 06:03
    11.03.2016 06:09
    11.03.2016 21:25
    12.03.2016 06:04
    12.03.2016 06:46
    12.03.2016 21:30
    13.03.2016 23:05
    14.03.2017 06:24
    14.03.2017 06:41
    14.03.2017 21:08
    16.03.2017 20:30
    17.03.2017 21:21
    19.03.2017 08:23
    19.03.2017 08:45
    19.03.2017 21:16
    19.03.2017 21:27
    19.03.2017 21:28
    20.03.2017 06:27
    20.03.2017 06:41
    20.03.2017 22:00
    21.03.2017 21:06
    23.03.2017 22:47
    24.03.2017 22:09
    25.03.2017 06:54
    25.03.2017 22:07
    27.03.2017 21:57

    Die Geräusche am Morgen nehme ich derzeit nicht wahr, ich trage Ohrstöpsel.


    Ich würde mal mit der Liste zu mehreren Fachbetrieben gehen.

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