Genauso würde ich es tun. Die meisten unseriösen Forderungen beruhen auf den Prinzip, ein Versuch kann nicht schaden.
Genauuuu - nach dem Motto: "Ooch, das tut mir aber leid, war sicherlich ein Büroversehen meiner Mitarbeiterin."
Genauso würde ich es tun. Die meisten unseriösen Forderungen beruhen auf den Prinzip, ein Versuch kann nicht schaden.
Genauuuu - nach dem Motto: "Ooch, das tut mir aber leid, war sicherlich ein Büroversehen meiner Mitarbeiterin."
mr.dido,
Dir steht das Recht zu, die Originalbelege einsehen zu dürfen. Vorher würde ich nichts anerkennen.
Ausserdem hat der VM Dir, falls nicht so einfach nachvollziehbar, die Berechnungsweisen zu erklären.
Sollte der VM eine aufgeblasene und rechthaberische sowie unverschämte Persöhnlichkeit mit der man keine zwei vernünftigen Worte wechseln kann, ohne das er Frech wird, sein, so könnte ein geschicktes Fach-Anwalts-Schreiben ihn ganz schnell von seinem Thron herunterholen.
anitari:
"Welchen Nachteil sollte der Vermieter Deiner Meinung nach haben?"
- Den Nachteil eines kostenlosen Kreditgebers.
"Ich sehe eher einen Nachteil des Fragestellers, der vermutlich bei der nächsten Abrechnung wieder nachzahlen muß."
- Jedoch gewinnt er Zinsen.
Fazit: Pech für den Vermieter.
Richtig. Und so wirklich benötigt(e) er die Kaution wohl auch nicht...
Schliesse mich meiner Vorschreiberin an und gebe noch einen Tipp an Mr. Dido: Der Vermieter hat nicht nur Rechte, sondern auch ..., und darüber sollte er sich mal informieren.
Schreib dem VM das Du weiterhin x statt y € monatlich voraus zahlst und gut ist.
Und ferner, dass, wenn der VM weiterhin pennt, sich dies nicht zu seinem Vorteil auswirken wird.
Schliesse mich Andreas' Meinung an.
Andreas:
"Die Nachbartür... das riecht danach, als ob der Vermieter billig renovieren will und Dir die Kosten aufhalst"
- bzw. aufhalsen will. Das sehe ich auch so.
Kolinum:
"Nein, Sie müssen nur für den Schaden aufkommen, welchen Sie selbst verursacht haben."
- Jein. Hie war es jedoch der in seinem Autrag handelnde Schlüsseldienst, womit der VM nun nichts zu tun hatte.
"Im übrigen kann der Vermieter keinen Auftrag ohne Ihr Wissen auf ihre Kosten erteilen."
- Richtig.
"Weisen Sie das Ansinnen zurück und bestellen Sie selbst den Maler, könnten Sie auch noch was von der Steuer absetzen."
- Naja, das wäre dann wohl die Nummer mit den haushaltsnahen Dienstleistungen, jedoch wollen wir uns hier nicht auf das Steuerberater-Parkett begeben...
Ich weiss jetzt nicht wie ich reagieren soll ![]()
Das wird Dir hier niemand sagen, denn es wäre unzulässige Rechtsberatung.
M.E. kann Dir die nachberechnete Grundsteuer jetzt noch in Rechnung gestellt werden, falls die VMn die Verspätung nicht zu vertreten hat(te).
Die übrigen Posten der Abrechnung dürften m.E. nicht mehr berechnet werden, da verfristet.
Ich werde nie wieder einem Vergleich zustimmen, denn ich hatte mal die Erfahrung gemacht, dass die Gerichts- und Anwaltskosten unerwartet hoch ausfielen. Kann und will jetzt nicht mit Details dienen, denn die Geschichte ist ~11 Jahre her.
Hallo sonnenschein,
auch ich halte diese "Kleinreparaturklausel" für unwirksam und würde dem VM per Einwurfeinschreiben diesen Schaden mitteilen und auffordern, ihn zeitnah zu beheben. Dabei auf § 535 BGB Bezug nehmen.
Hallo Linda,
"gratuliere" zur A-Karte...
Du hättest seinerzeit beim geringsten Verdacht reagieren müssen.
Ich würde jetzt "zum nächtmöglichen Termin" kündigen, das wäre dann wohl der 31.08.2014. Ausserdem würde ich mit Fotos der Schadenstelle und der Tochter beim Amtsarzt vorsprechen. Wenn der die Unbewohnbarkeit bescheinigt, könnt Ihr sofort ausziehen.
Über die von Dir verursachten Schäden kann ich nichts sagen.
Eine weisse Entscheidung.
... besonders für Schwarzseher...:o
Wegen der Allergie eines Nachbarn gibt es ein Urteil, welches helfen könnte:
Amtsgerichts Aachen
vom 04.11.2005 – 85 C 85/05
kann man ja mal googlen.
Berny hat's getan: Hundeverbot wegen Allergie einer Mitmieterin - Vermieter kann die Erlaubnis zur Tierhaltung nur versagen, wenn die Allergie belegt ist
Es sind Briefe seitens des Vermieters gekommen, dass sich Mitbewohner (im Endeffekt nur die eine Nachbarin) über den Hundedreck (Haare) beschwert haben, mit der Bitte und später Aufforderung dies zu unterlassen/beheben. Hier wurde aber wie gesagt das Haar in der Suppe gesucht um einen Streitpunkt zu finden, da von einer Verunreinigung des Flurs nicht wirklich die Rede sein konnte. Mehr als aber jedes Mal zurückschreiben, dass dies nicht der Fall bzw. die Anschuldigungen überspitzt sind, war aber meinerseits nicht möglich.
Würde ich auch nicht machen. Mein VM würde einen Dreizeiler als Antwort bekommen, den ich hier nicht widergeben möchte.
Eine Reparatur ist ja so gesehen immer eine Behebung einer Störung. Also so pauschal kann man das m.E. nicht sehen ...
Na schön, jedoch unterliegt die Therme nicht dem ständigen gewollten Zugriff des Mieters wie bspw. Tür- und Fenstergriffe, Wasserarmaturen u.ä.
Liebe Mitbewohner der xxxx-Straße
Wieso Strasse und nicht Haus?
Erst die Erlaubnis, dann ein paar Jahre nichts und dann eine Abmahnung mit diesem Text ergibt keinen Sinn. Dazwischen muss noch irgendwas gewesen sein.
Tjaja, das ist mal wieder (typisch) weibliche Intuits...dingens...:o
...Diese Bewilligung ist widerruflich, insbes. bei auftretenden Unzuträglichkeiten.
Soll doch die arme Nachbarin durch ein amtsärztliches Gutachten beweisen...
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