Beiträge von Berny
-
-
Falls Du fragen wolltest, was wir anderen glauben, was der Vermieter meinte, so kann ich nur sagen: Warum darüber spekulieren? Was der Vermieter beabsichtigt hatte, wird wohl nur der Vermieter wissen. Daher würde ich an Deiner Stelle ihn fragen.
So meine ich auch. -
Die Wand rund um die Balkontüre ist mit Schimmel befallen. Laut dem Vermieter liegt das daran, dass die Balkone das Stockwerk darüber undicht sind. Angeblich sind auch alle anderen Wohnungen auf meiner Etage betroffen.
Kannste das beweisen? -
Hallo Johannes,
das ist überhaupt nicht Mietrecht (einfach), sondern hier hätten vor Mietbeginn klare vertraglich wasserdichte Vereinbarungen getroffen sein müssen.
Der Mieter erhält die Mietsache vom VM im Ist-Zustand. Punkt.Btw., die Grossbuchstaben sind garnicht hilfreich.
-
Dann würde "besenrein" genügen
Oder besser: Sauber, besenrein und ohne Beschädigungen. -
Warten Sie erst mal das Kündigungsschreiben ab. Darin muß Ihnen der Vermieter genau die Gründe erklären und erst dann sehen wir weiter. Am besten einscannen ohne Namen und Adresse.
Genau so sehe ich das auch.
Ist die Kinderbetreuung als Gewerbe angemeldet? -
MaikWms:
"Der sagt der Teppich war damals ein halbes Jahr alt und er war beim Einzug top."
- Welche Antwort erwartest Du denn sonst...?"Er ist der Meinung auf keinen Fall einen neuen Teppich hineinzulegen."
- Seine Meinung eben. Muss er ja auch nicht - oder habt Ihr einen Vereinbarung darüber? -
Der Mieterverein meinte in unserem Fall muss alles nach qm2 abgerechnet werden. Also wenn die korrigierte Abrechnung kommt die ja teurer sein wir, soll ich die einreichen und der mieterverein moniert das dann das nach qm2 abgerechnet werden muss.
Da hat der MV (ausnahmsweise...:o) völlig recht. Bei dieser Konstallation kann es nur eine Abrechnung mietflächenanteilig (gesetzeskondom) oder, falls vollzählig vorhanden, Zählern geben. -
Nun diese Gasabrechnungen vom Verwalter als Kopie angefordert...
Mit dem Vw hast Du kein Vertragsverhältnis... (denk' nach!). -
Am kommenden Montag möchte der Vermieter vorbei kommen, um sich den Laminatboden anzusehen und über die Renovierungsarbeiten bzw. Kostenerstattung unsererseits an die Nachmieter sprechen.
Tja, wo sind wir denn??
-
wie ist Punkt 3 zu verstehen?? Aber ich verstehe das nicht mit den Betriebskosten nach erfasstem Verbrauch?!
Durch geeignete Messgeräte, bspw. Wasserzähler... -
(4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.
Das A und O...
Aber, Ihr werten Ratgeber, habt wohl auch noch nix vom Fussleistenentfernungsmitnahmegesetz gehört, wa?
-
Ich habe nur einen Tipp: Er soll bei der neuen Wohnung nachrechnen, ob die vertraglich vereinbarte Anzahl von Räumen tatsächlich so vorhanden ist. Nicht, dass er anstatt der vertraglich vereinbarten 4-Raumwohnung nur zwei Räume zur Verfügung hat.
DER war guut!
Allen Ernstes: Die Nummer mit den Bauplänen, wo dann der VM zu blöd, unwissend oder faul ist, die Wohnflächen noch ens nachzumessen um dann nach vorhandenen nicht eigens überprüften Angaben zu vermieten, ist garnicht neu.
Viele VM sind da geschickter: Sie VEREINBAREN mit dem Mieter die Grösse der Wohnfläche, nach der bspw. die Betriebskosten abzurechnen sind. -
Ach Berny, bei deinen Beiträgen weiss ich nie ob ich lachen, schreien oder heulen soll.
ICH, bspw., habe heute gelacht: Zehn Euronen Dividende bekommen...:p
-
Hallo Julia020890,
"Ich bin gestern nochmal über einen Artikel gestoßen in dem drinne stand, dass wenn der Mieter in der Wohnung wohnt"
- Das tun die Mieter doch eigentlich immer..."es keinem gesetzlichen Kündigungsgrund bedarf, aber die Kündigungsfrist auf 6 Monate hochgesetzt wird?"
- Das sehe ich nicht so. Um einem Mieter zu kündigen, bedarf es schon einiger richtiger Gründe. Dafür gibt es bspw. das Mietrecht: -
Vielen Dank auf jeden Fall für deine hilfreichen Antworten, ich werde das einmal so weiterleiten!
... und im Grunde genommen ist dies m.E. noch nicht einmal Mietrecht... -
..., dass du bereit bist von dir aus zum 01.09 auszuziehen.
Gestatten kleine Korrektur: 31.08.:o -
Meine Frage: Kann ich irgendetwas tun, außer mich nach anderen Wohnungen umzusehen, ...
Zur Sicherheit noch ein paar Wohnungen mehr anmieten; bei einer wird es denn doch wohl klappen... -
Schäden am Gebäude muß der Versicherungsnehmer (Eigentümer/Vermieter) der Versicherung melden und nötige Unterlagen, wie z. B. Fotos und Kostenvoranschläge, einreichen.
Damit hast Du als Mieter nichts zu tun.
Sprich die Vermieterin kann von Dir nichts fordern.
Genauso ist es. Die VMn soll liber zusehen, dass die Mietsache i.O. gebracht wird, um nicht noch eine Mitminderung erleiden zu müssen. §§ 535 + 536 BGB.
-
Berny, der letzte Beitrag ist selbst für deine Verhältnisse unterirdisch
In einem muss ich Berny allerdings Recht geben:
DU kannst mir weder Recht noch recht geben.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!