Beiträge von Berny
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Wann Mieter ausgezogen sind ist für die Er- und Zustellung der NK-Abrechnung völlig irrelevant.
Entscheidend ist der Abrechnungszeitraum.
Ist der das Kalenderjahr hat der Vermieter für den Zeitraum 1.1. - 31.12.2013 bis zum 31.12.2014 Zeit die Abrechnung er- und zuzustellen.
So isses, so einfach und klar.:) -
Was ist nun, wenn er nächsten Monat mit der Sanierung beginnen möchte?
Lass' ihn doch. Sicherlich mussten die Firmen wohl auch ihre Arbeiten kordinieren, und darüber, einen Mieter zu berücksichtigen, lachen die doch nur.
Wichtig ist für Euch, dass der VM Eure rechtssichere Kündigung zum 31.08. spätestens am 4.6. nachmittags nachweisbar erhalten hat. -
AndreasC1977:
"Dem Vermieter ist das Untervermietungsverhältnis scheiss egal. der Lärm kommt aus DEINER Wohnung und somit bist DU dafür verantwortlich. Der Vermieter kann Dir sogar deswegen die Untervermietung verbieten."
- Richtig."Wenn ich Du wäre, würde ich an MEINE Interessen denken, um MEIN Mietverhältnis zu schützen. Ich würde dem WG-Mitbewohner sagen, dass der Lärm unverzüglich aufzuhören hat, da er sich ansonsten eine neue WG suchen darf."
- Nein, sondern ihn nachweislich schriftlich abmahnen: Wann War Was, Wie Wirkte es sich aus, Wer ist Zeuge, Welche Konsequenzen drohen? -
Apryllion:
"Laut Mietvertrag ist es so geregelt das Wasser u. Heizung in der Miete enthalten sind,"
- Prima!"der Strom läuft nur über einen Zähler für das gesamte Haus vorallem da die Warmwasseraufbereitung der Heizanlage über eine per Strom betriebene Wärmepumpe läuft. Der gesamte Strom für das Haus muss laut Vermieter von meinen Eltern getragen werden da sie ja bis jetzt die einzigsten Bewohner des Hauses sind."
- Falsch. Für Leerstandskosten hat allein der VM aufzukommen."Nun soll aber ein neuer Mieter in die untere Kellerwohnung einziehen. Der Vermieter will dabei eine Pauschale für die Entstandenen Stromkosten an meine Eltern entrichten."
- So völlig uneigennützig...
"Woran er Laut seiner Aussage ist es nämlich zu teuer einen 2. Stromzähler einbauen zu lassen, auch wegen der Gebühren dafür."
- Rechtlich ist es völlig unrelevant, wie hoch evtl. entstehende Kosten für rechlich erforderliche Massnahmen sind."Ist diese Vorgehensweise eig. rechtens? Ich kann mir das nämlich kaum vorstellen, da es doch glaub ich heißt das alles genauestens abgerechnet werden muss oder?"
- Bitte studiere die Betriebskostenverordnung und die Heizkostenverordnung."Zugang zum einzigsten Wasserzähler im Haus (der ist im Heizungsraum) wird meinen Eltern verwährt."
- Weshalb wird der Zugang zum einzigen WZ Deinen Eltern verwehrt? -
Berlin-Mieter:
"Ich schreibe der Verwaltung einen Brief, in dem ich den Mangel und die gesamte Historie darstelle. Dann setze ich denen eine Frist bis zum 1. 7."
- Den Brief bitte per Einwurfeinschreiben. Die Historie kurz und tabellarisch."Und wenn sie bis dahin mit der Baumaßnahme nicht begonnen haben, werde ich den Mietpreis senken und eventuell die Reparatur selbst veranlassen. Hierfür werde ich mir wahrscheinlich einen Anwalt nehmen."
- Letzteres würde ich wohl auch machen, und zwar unbedingt einen mit Tätigkeitsschwerpunkt Miet- und Immobilienrecht. -
Hallo Ream0n,
rechtlich interessiert hier ausschliesslich, wer hier Vermieter und wer sonst noch zusammen mit Dir Mieter in diesem MV ist. Das bitte nachlesen und hier posten.
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Schreibt der, der seinen überflüssigen Kommentar auch in beide Threads geschmiert hat,
*** ... und sonstige Dummheiten sind dabei möglich,... ***
Du sagst es. Dein Erguss wurde trotzdem gemeldet. -
Das alte Tor wird laut Angebot übrigens entsorgt und ist meiner Meinung nach auch hin - aber das nur Nebenbei.
Nee, überhaupt nicht nebenbei! Wenn Ihr irgendwann mal im Streit auseinandergehen solltet, .... (denk' nach!) -
Hallo Daniel,
merke unbedingt: Keine Absprachen, Abmachungen, Verabredungen, sondern ausschliesslich schriftliche Vereinbarungen mit Datum, von beiden Seiten unterschrieben und für jede Partei ein Exemplar.
Bspw.: Wie ist der Zustand, Wer macht Was innerhalb Welcher Zeit auf Wessen Kosten? -
Ich schliesse mich dem AndreasC1977 an. Von einem Makler würde ich mir schon mal garnichts ...
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DanWer:
"Sollte der Vermieter sich also weigern mir diesen Nachweis zukommen zu lassen und sich außerdem weigern die Kaution zurück zu zahlen, so kann ich weitere rechtliche Schritte einleiten oder? Und auch hier wäre ich froh über einen Tipp wie ich das am besten tue."
- Rechtsberatung gibt's bei Rechtsanwälten."Jetzt verweist der Vermieter auf die Nebenkostenabrechnung und möchte noch nicht mal einen Teil der Kaution zurück zahlen."
Das muss er aber spätestens sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache erbringen, abzgl. eines angemessenen Betrages um evtl. Nachforderungen aus der noch zu erwartenden BK_Abr. ausgleichen zu können. -
Mieter X wohnt ...
Mieter XY ...
Mieter X wohnt ...
Mieter XY den ...
Vermieter D wies ....
Da Mieter X erst ...
von Mieter X steht ...
Mietvertrag von XY steht ....
Vermieter D dem
Mieter XY ...
für Mieter X? ...
Mieters X machen ...Wie ist die Rechtslage?
Die teilt Dir Rechtsanwalt E, evtl. auch noch Richter F, mit.
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Solange von der Wohnung keine Gefahr ausgeht, kann der Mieter sie (incl. der Fenster) sogar verwahrlosen lassen.
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Mieter X wohnt ...
Mieter XY ...
Mieter X wohnt ...
Mieter XY den ...
Vermieter D wies ....
Da Mieter X erst ...
von Mieter X steht ...
Mietvertrag von XY steht ....
Vermieter D dem
Mieter XY ...
für Mieter X? ...
Mieters X machen ...Wie ist die Rechtslage?
Die teilt Dir Rechtsanwalt E, evtl. auch noch Richter F, mit.
Dafür brauchste noch nicht mal doppelt zu posten. -
Ich bin mir aber sicher, dass er nicht so viele Stunden da war.
Dann sollteste buchführen anstatt zu spekulieren. -
Nun stellt sich mir die Frage, wie ich dagegen angehen kann?

Garnicht. Es sei denn, der VM hat Dir anderslautende verbindliche Zusagen gemacht. -
Es ist, wie ich inzwischen nach Internetrecherche herausgefunden habe eine Flachspültoilette.
Vor dem Internet waren es wohl Plumpsklos...? -
Habe ich hier Anspruch dass mir der Preis der Stadtwerke berechnet wird oder kann der Verwalter einfach die überhöhten Kosten berechnen?
Der Vermieter darf an den Betriebskosten nichts verdienen. -
Haben wir da, trotz der Küchenübernahme, Möglichkeiten etwas vom Vormieter zu verlangen um wenigstens unsere Kosten zu decken?
M.E. nach nicht, denn sowas wurde nicht vereinbart.
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