Beiträge von Berny

    TsM:

    "Mir wurde gesagt das ich dafür nicht aufkommen muss."
    - Richtig, sondern der Schädiger.

    "Ich bin mir eben Unsicher ob ich nun die Anzeige stellen muss oder der Vermieter.!?"
    - Jeder kann Anzeige erstatten.

    "Den schließzylinder kann ich nicht ausbauen, dafür muss man mit dem Schüßel minimal drehen um den Zylinder rauszubekommen, aber das drehen ist nicht mehr möglich,"
    - auch von innen?

    "$9 Schönheitsreparaturen, Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume
    (1)
    Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen frei

    Ist dieser Satz rechtens? Meines Wissens ists laut BGB der Vermieter verantwortlich und nicht allein der Mieter."
    - Das besagt m.E. lediglich, dass der VM Schönheitsreparaturen nicht zu machen braucht. Ist auch allgemein so üblich, wohingegen der VM lt. § 535 BGB die Mietsache instandzuhalten hat.

    "In Bezug auf weitere Renovierungsklauseln ist dies meines Ermessens nach rechtens durch Inhalte wie "Im allgemeinen"."
    -Die Formulierung "Im allgemeinen" ist wenig belastbar.

    "(3)
    "Endet das Mietverhältnis vor Ablauf des Renovierungsturnus und hat der Mieter im letzten Jahr vor der Beendigung die Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, trägt er einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten, die aufgrund des Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäftes ermittelt werden. Der prozentuale Anteil bemisst sich nach dem Verhältnis des Zeitraumes der letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit zum vollen Renovierungsturnus..."

    Ist dies rechtens, da hier festgelegt ist, anhand eines Fachbetriebes eine Berechnung zu erstellen und mir als Mieter keine alternative Möglichkeit zu bieten?"
    - Du sagst es, daher halte auch ich diese Klausel für ungültig.

    Ca. 80% meiner Altmieter aus der damaligen Zeit nutzen auch heute noch die Sat-Schüssel, obwohl die Kabelversorgung mittlerweile gut ist. Das ist vermutlich nur noch eine Gewohnheitssache.


    Nee, nicht Gewohnheits-, sondern Geldsache.:eek:

    Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage oder muß ich diese "Bitte" nicht erfüllen?
    Ohne rechtliche Grundlage mache ich nichts - wer weiß, ob ich da überhaupt Empfang habe, wenn die Schüssel unten auf dem Fußboden hinter der Betonbrüstung steht?


    Ja, dann probiere es doch mal aus - oder haste gerne Probleme...?

    eine einvernehmliche Übernahme wird nach der Scheidung von beiden unterschrieben an den Vermieter geschickt, von Rechts wegen IST dann der Wechsel der Ehewohnung erfolgt.
    Beim Richterspruch ist das Urteil die auslösende Methode.
    Vertragspartnerwechsel per Deklaration.
    Will der Vermieter das nicht anerkennen, und ignoriert das, dann muss der Vermieter verklagt werden.


    Käme bei mir auf die Übernehmende an: Müsste also attraktiv sein und Geld haben.:o

    Noch etwas von mir dazu:

    " bin schon seit mehreren Jahren Mieter und habe bisher die Miete immer pünktlich gezahlt."
    - Hat mit dem Thema nichts zu tun.

    "Nun möchte ich eine Mitbewohnerin mit einziehen lassen und möchte den Vermieter darüber informieren das die Miete und Nebenkosten von uns gemeinsam gezahlt werden."
    - Das ist aber schön...

    "Meine Frage ist nun macht der Vermieter nun einen neuen Mietvertrag"
    - Frage ihn.

    "und wenn ja muß die neue Mitbewohnerin dann ihre Abrechnung und Schufa Askunft vorzeigen ?"
    - Fall der VM es verlangt, ja.

    "Was wird passieren wenn der Vermieter diese negative Schufa sieht"
    - Frage ihn.

    "kann er es verbieten das sie hier einzieht und kann ich dann Probleme bekommen ?"
    - ja und ja.

    "Ich möchte sie aber dennoch bei mir Wohnen lassen."
    - Bing Crosby Grace Kelly 'True Love' - YouTube ??

    Zeugen am Telefon gibt es auch nicht, es sei denn, es wurde das Gespräch mitgehört mittels Freisprecheinrichtung. Dabei muss der Gesprächsteilnehmer damit aber nachweisbar einverstanden sein, ansonsten ist es eine Straftat Deinerseits, ohne Mitwissen des Gesprächspartners einen Dritten mithören zu lassen.


    Biste sicher?

    Hi Chimera,

    falls ich diese Fehlleistungen des VM zu ertragen (und auch genügend Beweise [Photos, Protokolle, Zeugenaussagen], die ich zunächst mal für mich behalten würde) hätte, würde ich zum zuständigen AG gehen und eine Einstweilige Verfügung beantragen, in der dem VM eine Fortsetzung dieses Verhaltens bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250t€ untersagt wird, sofort zu beenden.


    Zitat von AndreasC1977
    Man kann den Vermieter nur dann zwingen, den Partner aus der Wohnung zu werfen und dann den Mietvertrag zu übernehmen, wenn eine erfolgreiche Scheidung erfolgt ist.

    Sowas gibt es?!?!? :eek:

    Jaa, vor allem bei Unverheirateten...

    Ernsthaft, RatloseSie, leider hast Du da mit den Kids keine Chance, m.E.

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