Untermiete Kündigung Sachen

  • Hallo,
    ich habe folgende Frage:

    ich habe bis vor kurzem mit meinem jetztzigen ex freund in einer wohnung gewohnt. wir haben einen untermietvertrag geschlosse. als wir uns getrennt haben, habe ich mir eine neue whg gesucht u bin ausgezogen. ein ex hat die wohnung zum 1.09 gekündigt. ich zahle weiterhin miete, wie ich es auch getan habe als wir zusammen waren. mir hat er den untermietvertrag jedoch nicht gekündigt. jetzt is die wasserabrechnugn gekommen miz 600€ nachzahlung. er tönte vorher groß rum, er würde die rechnung allein bezahlen. als die rechnung kam, waren wir schon getrennt u ich soltle plötzlich die hälfte mit zusteuern. habe gesagt, das mache ich nicht,w eil er ja groß rumgetönt hatte. er meinte dann, das habe er nur gesagt weil er da dachte wir bleiben zusammen. über die nachzahlunge ist im untermietvertrag nichts geregelt. lediglich die mtl zahlungen für NK sind festgehalten mit 30€. das wären übers jahr 360€. die hälfte von 600 sind nur 300. d.h er müsste mir eigentlich 60 nachzahlen. der clou kommt jedoch jetzt. da ich nicht zahle, sondern nur die miete, hat er das schloss vom keller ausgewechselt, in dem noch meine sachen sind, u will sie mir erst geben, wenn ich zahle. das darf er doch nicht? er kann mir doch mein eigentum nicht vorenthalten, ich bin ofiziell auch noch mieter dieser wohn. nun wollte ich das schloss knacken (ein vorhängeschloss) u meine sachen holen ein neues schloss ranhägen u ihm die schlüssel geben. das sagt mir mein gefühl aber, wäre nicht richi. welche recht habe ich denn jetzt? muss ich überhaupt noch miete zahlen, oder soll ich ihm kündigen? was mache ich am besten?

  • Wenn ich das richtig sehe, war dein Ex der Hauptmieter der Wohnung.

    Du hattest nur einen Untermietvertrag mit Deinem Ex? Also DU warst die Untermieterin?

    Tja, dann hat er die Arschkarte gezogen, denn was der "Hauptvermiter" bekommt, bekommt er von SEINEM Vertragspartner, also Deinem Ex.

    Dein Ex muss jedoch, je nachdem, was Euer Untermietvertrag regelt, ggf. Dir gegenüber abrechnen, so dass Du einen Teil mitzahlst.

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