Beiträge von Berny

    Hallo Marco-90,

    auch ich musste wie meine beiden Vorbeter leicht mit dem Kopf schütteln...
    Schliesse mich deren Meinungen an.
    Du wirst uns sicher über den Fortgang der Angelgenheit berichten.

    [QUOTE=Mieter-ffo:

    "Muss ich vor der Mahnung den Vermieter erst eine schriftliche Zahlungserinnerung schicken(welche bis jetzt mehrfach per Telefon erfolgte) oder kann ich ihn gleich eine Mahnung schicken?"
    - Ich würde nachweislich schriftlich die bisherigen vergeblichen Bemühungen tabellarisch und kurz und knackkig schildern und ihm eine letztmalige Frist von 10 Tagen unter Angabe meiner IBAN setzen. Falls erfolglos, nach 14 Tagen Mahnbescheid.

    Warmwasser:
    30% Grundkosten - 255,24 Gesamtbeitrag - 1663,47 qm Nutzfl. - 0,153438295 Beitrag je Anteil
    70% Verbr. Kosten - 595,55 Gesamtbeitrag - 90,71 cbm Gesamtanteile - 6,565428288 Beitrag je Anteil
    Kaltwasser:
    Verbr. Kosten - 2560,08 Gesamtbeitrag - 350,61 cbm Gesamtanteile - 7,301788312 Beitrag je Anteil.
    Kaltwasser für Warmwasser:
    Verbr. Kosten - 662,34 Gesamtbetrag - 90,71 cbm Gesamtanteile - 7,301730790

    Für mich als Laie, liest sich das jetzt erstmal so, als wäre Kaltwasser genau so teuer je Anteil wie Warmwasser, aber das kann ja nicht sein, oder?


    Doch: Kaltwasser ist genauso teuer wie Warmwasser. Bei Letzterem kommen noch die Kosten der Erwärmung hinzu.

    Hallo MaikWms,

    "Ich wollte euch mal fragen wer dafür zuständig sein könnte, meine eingebrochene Wohnungseingangstür aus Holz (86 cm x 197 cm) (linksseitig) zu reparieren?"
    - Ähem... jeder Handwerker mit zwei linken Händen.

    "Ist dafür ein Tischler zuständig?"
    - Der z.B. auch. A.T.U. würde diesen Auftrag vermutlich ablehnen...

    "Ich weiß nicht mehr was ich tun kann geschweige wo ich eine neue Tür kaufen könnte."
    - Baumärkte bieten sowas regelmässig an...

    "Ich wäre euch sehr dankbar über ein paar sinnvolle Ratschläge!"
    - Ach soooo.
    Maik, denk' mal nach: Dreht es sich tatsächlich um Mietrecht...?

    Du zahlst nur das, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Kosten für den Stellplatz sind keine umlagefähigen Betriebskosten, weshalb ich nicht verstehe, warum das im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung mitgeteilt wird.
    Wenn der Vermieter Geld für den Stellplatz haben möchte, hätte er dies im Mietvertrag festlegen müssen, oder könnte euch nun einen separaten Mietvertrag für den Parkplatz unter die Nase halten, den ihr dann selbstverständlich niemals unterschreiben würdet.


    würdet bzw. solltet. Schliesse mich meinem Vorbeter an.

    mir wurde die Wohnung wg. Unbewohnbarkeit des MFH ordentlich, also fristgerecht gekündigt. Da ich schon länger hier wohne mit einer Frist bis Anfang 2015. Das Haus befindet sich in städtischem Eigentum (kommunaler Sanierungsträger)
    Die Frage ist nun wie es weiter geht, wenn das Wasser kommt. Wo soll ich wohnen, und was ist mit dem Hausrat?


    Bitte erkundige Dich doch mal vor Ort. Das Problem wird sich doch wohl innerhalb des nächsten Halbjahres lösen lassen, oder?

    Bei der Übergabe der Wohnung hätte der Vermieter das bemängeln müssen. So etwas ist kein verdeckter Mangel und wenn es diesbezüglich keine Mängel gab, ist die Suppe gelöffelt.
    Zur Übergabe der Wohnung haben Sie, aus welchen Gründen auch immer, geschwiegen, ist aber von wesentlicher Bedeutung


    Schliesse mich an.

    Ich habe meinen Vermieter im November bereits daruaf aufmerksam gemacht, dass bzgl. der Zapfstellen die Kosten nicht auf die Mieter umzulegen sind und habe ihn entsprechend die Norm benannt. Nun macht er es wieder so, dass er die einmaligen Kosten für der Wärmemengenzähler Monatage auf die Mieter , 50,00 Euro pro Mieteinheit,umlegt


    Erstmontagen, egal ob Wärmemengenzähler, Wasserzähler etc. sind sowieso nicht auf die Mieter umlegbar.
    Im Rahmen der BK-Abr. dürfen ohnehin nur regelmässig wiederkehrende Kosten, welche dem VM tatsächlich entstanden sind, auf die Mieter umgelegt werden. Bei mir würde der VM wohl auf Granit beissen.
    Je nach der Wohnungsmarktsituation würde ich evtl. zum nächstmöglichen Termin kündigen.
    Ausserdem solle der VM mir einen in der Grösse angemessenen Bilderrahmen spendieren, worin seine Zettelchen hineinpassen... als Abschreckung...:cool:

    Der Vermieter hat mit dem Sonderkündigungsrecht im Zweifamilienhaus mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt.
    Es gibt eine Wohnung im Erdgeschoss und eine Wohnung im 1. Stock. Und meiner Meinung auch im Dachgeschoss. Dort hat nämlich der Sohn des vorherigen Vermieters 2 Jahre lang gewohnt. Der jetzige Vermieter behauptet jetzt, das Dachgeschoss sei keine Wohnung weil dort keine Küche drin sei


    Braucht auch nicht. Pizza, Bachofen, Plastikbesteck reichen aus auch ohne Küche. Hauptkriterium ist m.E. eher, dass Heizung vorhanden sein müsste.

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