Beiträge von Berny

    "Wutentbrannt wurde ich wieder vom Vermieter angewiesen, dort nicht zu parken und sofort mein Auto zu entfernen. Im Eifer des Gefechts nannte ich ihn einen Armleuchter (zählt dies als Beleidigung?)"
    - M.E. in diesem Falle nicht. Ich würde diese Entgleisung jedoch unter Zeugen mit dem Ausdruck des Bedauerns zurücknehmen. Kann auch schriftlich geschehen - und dabei vom VM den lt. MV auf dem Grundstück vorhandenen Steppplatz einfordern.

    fragolino:

    "Heute als mein Freund noch in der Wohnung war (und ich natürlich auf Arbeit) hat der Vermieter ihn einfach rausgeschmissen"
    - Körperliche Gewalt? => Polizei rufen.

    "die Wohnungsschlüssel weggenommen."
    - Diebstahl, Polizei rufen.

    "der Vermieter droht mir mit sofortigen Rausschmiss"
    - Ankündigung einer Straftat: Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

    "1. Habe ich wirklich keine Rechte auf Besucher (wie gesagt ca. 1 Woche) und Schlüsselweitergabe an "Dritte"?"
    - MV anwaltlich kostenpflichtig prüfen kassen...

    "2. Kann ich einfach rausgeschmissen werden?"
    - Dein Freund und Helfer hat die TelNr. 110.

    "3. Welche rechtlichen Möglichkeiten bleiben mir um mich zu wehren ohne rechtlichen Mietschutz?"
    - Fachanwalt für Miet- und Immobilienrecht.

    "Wäre "schön" wenn, wenn jemand vielleicht ähnliche/gleiche Erfahrungen gemacht hat und mir paar Tipps geben könnte"
    - Bist abba reichlich spät...

    Ok ich mache das Beispiel kürzer. Es wurden in beiden Jahren ca 30000l zu einem Gesamtpreis von 30000€ verbraucht.
    in einem Jahr verteilt sich das auf 432 Striche
    im anderen auf 741 Striche.
    Wenn die Striche irgendwie geeicht sind, dürfte das nicht passiert. Denn der Energieäquivalent der durch die Striche gemessen wird unterscheidet sich um 25%


    Dann solltest Du die Einzelwerte jedes HKV in der Immobilie vom vorherigen Abechnungszeitraum mit dem letzten miteinander vergleichen.

    Hallo JannRo,

    "Ich bin vor genau heute vor 12 Monaten in meine jetzige Wohnung eingezogen, zu diesem Zeitpunkt hatte die frisch renovierte Wohnung noch keine Wohnungseingangstür, was nicht weiter schlimm war da mir versichert wurde das dies so bald als möglich behoben werden würde.
    Nun nach 12 Monaten hat sich, trotz regelmäßiger Erinnerung, nichts getan."
    - Es wird sich auch nichts "tun", denn Dir ist anscheinend entgangen, dass moderne Wohnungen garkeine Eingangstüren (mehr) haben. Bist also uptodate.

    "Kann ich die Miete im Nachhinein mindern ?"
    - M.E. nicht.

    "Seid selbigem Zeitraum wurde mir auch gesagt ich bekomme eine Mülltonne, für die ich übrigens von Anfang an bezahle (Anteil Nebenkosten) muss mir aber Restmüllsäcke kaufen um meinen Müll zu Entsorgen.
    Was kann ich da tun ? Sind ja schließlich immerhin 60€ im Jahr."
    - Wie bereits geschreipt, nicht zahlen.

    Die Heizung ist abgestellt?? :confused:
    Sind das kleine Heinzelmännchen, die im Keller per Hand Kohle nachschippen müssen und während des Sommers in Urlaub geschickt wurden? Oder ist das eher eine moderne Heizung mit Außenfühler, die selber "weiß", wann sie sich zu aktivieren (oder auch "abzuschalten") hat? Falls letzteres, so sollte das einem Vermieter, der die Heizung für Mietwohnungen ganz abstellt, wohl mal gesagt werden ...


    Ich "verstehe" das Problem eigentlich garnicht: In meinem vermieteten MFH ist die 10 Jahre alte verbundene Zentralheizungsanlage das ganze Jahr über eingeschaltet. Das einzige, worum ich mich kümmere, ist, dass der Wasserdruck stimmt. Noch nicht mal die Uhrzeit stelle ich um; die steht so irgendwie zw. Winter- und Sommerzeit. Noch nie hat es niemand nicht gemerkt, alle sind's zufrieden.:)

    Da das Duschen mit einem Duschvorhang sehr unangenehm ist und beim Duschvorgang es sich nicht vermeiden lässt, das Wasser ins Badezimmer gelangt, ...


    Sowas bestreite ich.

    Wenn man Ihnen die Gebühr zur Ausfertigung der Verträge vorher nicht angekündigt hat, brauchen Sie nicht zu zahlen.
    Im Nachhinein aus heiteren Himmel brauchen Sie solche Kosten nicht zu zahlen.
    Wobei 800 € schon den Tatbestand des Wuchers erfüllen würde.


    Stimme zu. Die 800€-Forderung würde ich mir schriftlich mit Nennung der Rechtsgrundlage begründen lassen.

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