Hallo, bin Umgezogen und habe die Wohnung (Bad) nur mit einem Duschvorhang übernomen. Da das Duschen mit einem Duschvorhang sehr unangenehm ist und beim Duschvorgang es sich nicht vermeiden lässt, das Wasser ins Badezimmer gelangt, habe ich nicht Grundsätzlich Anspruch auf eine Duschkabine? Wenn ja, wo kann man das Nachlesen? Gibt es da Gesetze?
Duschkabine
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Verschenknix -
21. August 2014 um 17:31 -
Erledigt
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habe ich nicht Grundsätzlich Anspruch auf eine Duschkabine?
Nein, warum auch?
Dein Anspruch ergibt sich aus dem Mietvertrag.Ansonsten heißt es: Gemietet, wie gesehen.
Solche "Ansprüche" stellt man vor Mietbeginn, allerdings muss sich der Vermieter darauf nicht einlassen.
Die Pflichten des Vermieters ergeben sich Grundsätzlich aus § 535 BGB. -
Da das Duschen mit einem Duschvorhang sehr unangenehm ist und beim Duschvorgang es sich nicht vermeiden lässt, das Wasser ins Badezimmer gelangt, ...
Sowas bestreite ich. -
Weder finde ich es unangenehm mit Duschvorhang zu duschen, noch ist es unvermeidbar, dass Wasser ins Badezimmer läuft.
Hättest du eine Wohnung mit Duschkabine gewollt, hättest du eine solche anmieten müssen. -
Mir persönlich ist eine Kabine lieber, aber bei der Anmietung sollte man schon Vorhang von Dusche unterscheiden können; ansonsten ab in den Kleinkindergarten.
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