lucky1986:
"du mußt ein lärmprotokoll anlegen, d.h. alle lärmbelästigungen detailiert aufschreiben ( auf besten mit zeugen ) damit kannst du deinen vermieter eine mietminderung androhen,"
- "androhen" ja...
"sollte deine androhung nichts bewirken, bzw der mangel in der frist nicht abgestellt wird kannst du die miete mindern,"
- VOOORSICHT!!!
"du kannst erst wenn der mangel massiv ist und nicht eingestellt wird fristlos kündigen."
- Dito.
"du kannst natürlich nach einer fristgerechten kündigung ausziehen,"
- Zumindest das stimmt.
"lärmprotokoll anlegen, vermieter die minderung der miete androhen, dann wird er in der regel den neuen mieter abmahnen."...
- ... welches ihm sehr zu Herzen gehen wird...
"ich hoffe ich konnte helfen."
- bedingt...
Dass unser Beschwerdeführer nichts in seiner Preis"richtung" findet, verwundert nicht. Will ihm aber nicht zu nahe treten.