Beiträge von Berny

    Gibt es eine Möglichkeit das mein Bruder das Geld wieder bekommt?


    Ja, notfalls über das Gericht...
    Habe meine Meinung geändert: Die Forderung dürfte erst ab dem 01.01.2015 verjähren, heisst: Sie muss bis zum 31.12.2014 gerichtshängig sein.
    Es sollte in der Argumentation tunlichtst darauf verzichtet werden, beide Mietverträge bzw. Wohnungen bzw. Mieter miteinander zu vermengen. Eine Kaution IST mietsachengebunden.

    Martina92:

    "meine Mutter (alleinige Eigentümerin eines Vierfamilienhauses) eine Mietpartei kündigen möchte, weil ich diese Wohnung dann beziehen möchte. Eigenbedarf oder nicht?!"
    - Nicht.

    "Der Mietvertrag wurde am 01.03.1998 geschlossen. Er wurde auf 1 Jahr befristet und verlängert sich von selbst jährlich um 1 Jahr."
    - Das mag es vlt. damals gegeben haben, ist jetzt jedoch gegenstandslos (nur noch bei Gewerbemietverträgen möglich).

    "Wie sieht es nun für uns mit der Kündigungsfrist aus?"
    - Mieter drei Monate, VM Google: https://www.google.de/search?q=k%C3%BCndigungsfristen+vermieter&hl=de&gbv=2&oq=&gs_l=

    redbrody, mir wird vom Lesen fast übel, ich kenne das als Vermieter recht gut. Wenn so ein WC-Spülkasten seit Jahren nicht ge-reinigt wurde ist dieser innen schwarz- und stinkt erbärmlich. WC-Schüsseln- pfui deixel, ich mags nicht beschreiben. Muß trotz-dem gereinigt werden, dafür verwende ich Demestos-Kraftreiniger, ist desinfizierend und wirkt 100%.
    Nicht zu lange einwirken lassen, also nicht tagelang, und sauber nachspülen. Anwendungshinweise lesen!!
    viel Spaß, Nanne


    Ich habe die Lösung entdeckt: Anstatt in den Spülkasten scheixxe ich gleich in's Klosett (ist auch mit weniger Verrenkungen verbunden).

    Das Thema an sich ist schon etwas undurchsichtig, vor allem mit der Verteilerei der Anteile an der Gesamtlast. Was manchmal echt hilfreich ist, sind die Anlaufstellen des Mieterhilfsvereins. Die Rechnen so was jeden Tag durch und können vielleicht Helfen zwecks der Immobilien. Hatte vor kurzen auch so eine kuriose Abrechnung.


    Was soll die Werbung??? Kannste behalten.

    blub:

    "war ich im August letzten Jahres umgezogen und der Mietvertrag wurde auch zu diesem Datum ausgestellt."
    - Das verstehe ich nicht. Bei mir werden Mietverträge zu MietBEGINN ausgestellt.

    "Im April diesen Jahres bekam ich dann eine Mieterhöhung für den Juni."
    - Ich denke, dass Du da schon seit über einem halben Jahr ausgezogen warst.

    Bitte überarbeite Deine Anfrage noch einmal.

    abanev:

    "1) Bei Wohnungsbesichtigung wurde uns gesagt das der Keller genausogroß wie das Wohnzimmer ist, er wurde uns aber nicht gezeigt."
    - Selbst schuld.

    "die Größe stimmt, nur ist er so feucht das unser Kinderwagen angefangen hat zu schimmeln, Kartons mit Kleidung sind ebenfalls feucht. An den Wänden kann man den Putz und Schimmel tütenweise abtragen."
    - Ist der Kellerraum lt. Mietvertrag MITgemietet?

    "Bei starken Regen läuft das Wasser durch die Aussentür des Kellers direkt in den Waschkeller unter die Waschmaschinen. Der Raum bietet keinen Abfluss, also sind wir jedesmal gezwungen das Wasser selber wieder rauszuschippen. In einem anderen Kellerraum fließt das Wasser ungehindert rein und durch ein Loch im Boden ca. 7m entfernt wieder in die Erde. Es ist kein Abfluss sondern wirklich nur ein Loch. Alles was auf diesem Weg liegt wird auch nass."
    - Dann lasst doch das Haus kaputtgehen... wenn der VM soo wenig Interesse an seinem Eigentum hat.

    "Auf Nachfrage heißt es beim Vermieter nur das die Sanierung geplant ist,"
    - Das sage sie alle...

    "Der Keller ist für uns bis dahin defacto nicht nutzbar und ich habe Angst um die Sachen die dort liegen."
    - Siehe den MV vonwegen mitvermietet oder nicht.

    "2) Wir wohnen in Waldnähe und haben daher auch Waschbären, die jede Nacht die Mülltonnen plündern."
    - Es gehört eigentlich nicht sehr viel Geschick dazu, die Tonnen mithilfe eines grossen Vorhängeschlosses abschliessbar zu machen. (Die Kosten könnt Ihr Euch ja vom Revierförster erstatten lassen...).

    "3) Uns wurde vor Einzug gesagt das ..."
    - Was interessiert mich mein Gerede von gestern...

    "... das Gerüst Montag aufgebaut wird. Hätte ich nicht angerufen wüsste ich davon nichts und die anderen Parteien wussten davon auch nichts. Nun wird das Gerüst nächste Woche wieder abgebaut und keine der Parteien konnte in der Zeit seine Balkone nutzen, welches gerade bei schönem Wetter sehr ärgerlich war.
    Des Weiteren war natürlich auch die Privatsphäre aller Mieter durch die Maler gestört."
    - Stellt Euch nicht so an! Woanders bleibt ein Gerüst auch monatelang, weil geschludert wird oder kein Geld mehr da ist.

    "4) Die Aussentreppe zum Keller wird bei jedem Regen feucht und es hat sich starkes Moos gebildet, so das es Lebensgefährlich ist diesen Weg zu gehen. Muss das Moos vom Vermieter entfernt werden?"
    - Selbst könnt Ihr das nicht machen? Zur Wahrnehmung welcher mietvertraglich zugesicherter Möglichkeiten muss sie denn von Euch benutzt werden?

    "Was kann man bei den o.g. Gründen als Mieter machen, ist eine Mietkürzung rechtens?"
    - Je nach Zumutbarkeit selbst. Mietkürzung m.E. nein.

    Du kennst die Wohnung ...? ;) Oder woher weißt Du, dass alle Voraussetzungen für eine 30/70-Aufteilung-Pflicht dort gegeben sind?


    Ja klar doch...:cool:
    Abba @TE: Wurden bei der Stricherechnerei auch die Multiplikatoren der einzelnen Heizkörper berücksichtigt...?

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