Dort steht Bad nicht gereinigt/verkalkt.
Hätte der Mieter auf eigene Kosten selbst reinigen können dürfen müssen.
Dort steht Bad nicht gereinigt/verkalkt.
Hätte der Mieter auf eigene Kosten selbst reinigen können dürfen müssen.
Nun bekamen wir post von unserem Vermieter, dass er von uns 755€ für eine Erneuerung der Dusche haben möchte. Dazu will ich sagen, dass die Dusche schon sehr alt war, und zu unserem Einzug eigentlich schon unzumutbar war.
Müssen wir nun den vollen Betrag zahlen, obwohl ...
Es kommt darauf an, was die Übergabe-/Übernahme-Protokolle hergeben.
Dabei lässt sich fragen: warum wird Mietminderung trotzdem so oft benutzt? Meistens geht es ja um Mängel. Eine Ersatzvornahme, wie du erklärt hast, ist viel effizienter. Ist es so, weil viele Mieter nichts von Ersatzvornahme wissen, oder gibt es einen anderen Grund?
Viellleicht trauen sie sich auch nicht...?
Was kann ich zurueck fordern in meinen widerspruch?jemand erfahrung? 30-40% der heizkosten..
Diesbzgl. würde ich mich an einen Sachverständigen wenden.
Unter "Sonstige BK" kann m.E. nicht so einfach ein Sicherheitsdienst untergebracht werden. Sollte dann aber zumindest namentlich benannt werden.
Ob alle Mieter in Anspruch genommen werden können, wenn es nur wenige Vollpfosten gibt, weiss ich nicht so recht.
Luci**:
"Könnte ich einen Antrag auf Untervermietung beim Vermieter stellen (mit Name, Anschrift des Untermieters) und dieser stimmt dann entweder zu und ich kann das Zimmer untervermieten oder er lehnt ab und ich habe eine dreimonatige Kündigungsfrist trotz des Ausschlusses der Kündigungsfrist für ein Jahr? Habe ich das richtig verstanden oder wird durch den Satz im Mietvertrag die Untervermietung einfach generell verboten und ich habe auch kein Sonderkündigungsrecht mehr?[/QUOTE]
Verweigerung der Untervermietzustimmung kann m.E. kein Sonderkündigungsrecht schaffen.
f3rr3t:
Wie hat denn der VM auf Deine Beanstandung reagiert?
Hallo Maria,
meinen Vorbetern schliesse ich mich an.
Ich würde dem VM schriftlich nachweislich die Mängel schildern und ihn unter Verweis auf § 535 BGB auffordern, diese zeitnah zu beseitigen, um weitere Schäden an der Bausubstanz der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.
Das Angebot der VM ist nun die Kaltmiete zunächst nur um 12 % zu erhöhen, anstatt auf auf 26,7 %. Der neuen Mietvertrag soll auf 1 Jahr befristet sein. Danach soll die Miete um weitere 15 % erhöht werden.
Außerdem sollen wir weiterhin die Anwaltskosten tragen (uns wurde nicht mitgeteilt um welchen Betrag es sich handelt).
Müssen wir dies, wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen ist und die fristlose Kündigung somit aufgehoben ist???
Wenn Ihr dumm bzw. naiv genug seid: Ja.
Dazu wäre es nötig die Vereinbarung hier mal reinzustellen. Vorauszahlung und Pauschale werden da oft verwechselt; sind aber zwei völlig verschiedene Dinge
Unseren Fragesteller scheint das wohl garnicht mehr zu interessieren... *pffft*
Wurde hier einfach fälschlicherweise 2x die gleiche Heizung abgerechnet?
Dein Anbrechpartner ist Dein Vermieter.
Wenn der Vermieter eine Nachzahlung geltend machen will spätestens am 365. bzw. 366. Tag nach Ende des Abrechnungszeitraumes 18 Uhr.
Ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr wäre das für 2013 der 31.12.2014.
Wann man ein- oder ausgezogen ist spielt keine Rolle.
So isses nun mal.
Um jedoch Druck auszuüben, würde ich nochmals einen Schriftsatz aufsetzen und um sofortige Bearbeitung bitten, da ja mittlerweile auch gut 9 Monate vorüber sind und du hast mehr als genug gewartet und gleichzeitig mitteilen, dass du einen Teil der Vorauszahlungen einbehältst (den Teil, den du meinst, er wird zu viel bezahlt), bis die Sachverhalt geklärt ist.
Letzteres würde ich ebenfalls machen.
Können wir nachwirkend eine Mietminderung einreichen
Nein, weder einreichen noch geltend machen.
die2kill:
"habe mein Mietverhältnis fristgerecht zum 31.8 gekündigt, meinen dortigen Internetanschluss zum 8.9, die Leitung für die Wohnung wird aber noch bis zum 8.10 durch mich blockiert, sodass der Vermeiter sich weigert mir die gesamte Kaution zu erstatten"
- Richtig. Als VM würde ich von Dir noch Nutzungsentschädigung für die Wohnung in voller Höhe bis zum 08.10. verlangen. Hättest ja bis Mietende auch die nicht zur Mietsache gehörenden Leitungen zurückbauen können.
"..., zumal jeder neue Mieter ohnehin mindestend 3 wochen warten muss bis irgendein provider eine neue leitung freischaltet."
- Was hast Du mit Nachmietern zu tun?
Falsch.
Der Passus "....Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Teile, spätestens am 15. eines Monats, zum Ende des Monats gekündigt .... werden." ist eindeutig ein Nachteil für den Mieter.
Was schrieb ich denn da? Besser wäre "wäre". Also ... wir haben verstanden...![]()
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Wir erwägen daher ihn anzuzeigen, ich vermute er ist ein Betrüger.
Würde ich auch machen, aber vorher Beweise sammeln und auf die örtlichen Zuständigkeiten bei Straftaten achten.
Aber es ist natürlich unschön vom Vermieter, dass er dir nichts zur Verfügung stellt.
... und dumm vom Mieter, sowas überhaupt anzumieten.
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