Ganz so frei vereinbar auch wieder nicht.
Und der 2. Teil der Frage?
Ganz so frei vereinbar auch wieder nicht.
Und der 2. Teil der Frage?
Ich habe heute die Dokumente eingesehen bei der Verwaltung. Eine Notiz fand ich insbesondere interessant. Der Gaszähler sei Ende 2013 defekt, und die Abrechnung wurde daraufhin korrigiert.
Eine "Notiz"..., kein Protokoll?
Sind die Staffelmieterhöhungen und ggf. auch die erste vereinbarte Nettomiete mit 53%+, erfolgreich anfechtbar oder ähnlich?
Anfängliche Nettomieten sind frei vereinbar. Bzgl. darauf aufbauende Staffelmieterhöhungen muss ich pasen.
nyso:
"Der Gemeinschaftskeller gehört aber zur normalen Nutzung,"
- ... ohne jegliche Gewährleistung.
"Ich habe jetzt erstmal die Einzugsberechtigung widerrufen"
- Teile uns bitte die Reaktion mit.
"bei der Verwaltung angerufen um den Mangel, dass der Schlüssel geklaut wurde, anzugeben. Habe leider keinen erreicht,"
- Ist normal bei Anrufen (willkommen im Leben:D). Es interessieren ausschliesslich Schreiben und Forderungen an Deinen MIETVERTRAGSPARTNER.
Hallo caoslinchen,
auch Deine weniger passende Schrift macht Dein Problem weder wichtiger noch interessanter.
"vor einem Jahr habe ich einen Mietvertrag über drei Jahre abgeschlossen..."
- Hierüber benötigen wir, wie bereits gesagt, exakte Infos.
"... möchte nun aus dem Mietvertrag raus... mein Vermieter hat prinzipiell schon zugestimmt, allerdings darf ich keinen Nachmieter suchen, sondern er möchte dies selbst machen... leider ist seine Dringlichkeit nicht gleich meiner..."
- Dann sollteste "am Ball" bleiben.
"Die Arge hat mir ein Ultimatum gestellt, bis zu dem ich mir eine günstigere Wohnung gesucht haben muss..."
- Das JC wird Gründe haben.
"Jetzt habe ich im Internet nachgelesen und bin auf einen Artikel gestoßen, dass ich aus einem solchen Mietverhältnis, aufgrund meiner Notsituation rauskomme..."
Was Du als Notsituation bezeichnest, ist Dir überlassen...
"Kann mir jemand hierbei weiterhelfen?"
- Neue Bleibe suchen, Mietvertrag sorgfältig lesen, mit bisherigem VM einigen.
Das rechtfertigt in meinen Augen eine Mietminderung.
... für etwas, was Du nicht gemietet hast...? Bestenfalls eine Schadenersatzforderung.
Hallo Soralia,
mit dem "Installateur" habt Ihr keinen Vertrag.
Ich würde den VM schriftlich nachweislich die Mängel schildern und ihn mit Verweis auf § 535 BGB auffordern, die Mietsache zeitnah i.O. zu bringen, um Schäden am Gebäude, evtl. Schadenersatzforderungen und Mietminderungen zu vermeiden.
Unter uns: Da Ihr diese Mietsache ja bewusst im schlechten Zustand angemietet hattet, müsst Ihr Euch auch gewisse Abstriche gefallen lassen, m.M.
Tip für die Zukunft, falls Du überhaupt noch mal untervermieten willst, vermiete nur noch möbliert.
Richtig, denn dann kannste ohne vorherige Abmahnung(en) bzw. Angabe von Gründen bis zum 15.d.M. zum Monatsende kündigen. es genügt, wenn das Kündigungsschreiben in den "Macht"bereich des Empfängers gelangt.
Hallo henric.plutte,
ich kenne im Mietrcht keine Rechtsvorschrift, die das regelt.
Hier wäre eine für beide Parteien tragbare temporäre Lösung anzustreben.
Hallo nyso,
Mietrecht wird hier nur am Rande berührt: Sind die betroffenen Kellerräume bzw. die Benutzung des Fahrradkellers mietvertraglich sanktioniert?
Was das Nichthandeln der HV betrifft, so hätte sie selbstverständlich nach Bekanntwerden der Diebstähle ihrer Sorgfaltspflicht genügen müssen.
Eine zukünftige Mietminderung halte ich für nicht gerechtfertigt.
Hallo Lila93,
"Mehrfamilienhaus (meine erste Wohnung), wo 5 Parteien leben. Im Keller befindet sich eine Waschmaschine sowie Trockner. Die Nachbarn haben vor kurzem eine sehr hohe Nachzahlung bekommen. Und wussten nicht, dass im Keller eine Waschmaschine und Trockner stehen."
- Die waren sicherlich auch schon bei Besichtigung bzw. Mitbeginn vorhanden?
"Die Mieterin wurde angerufen ..."
- Meinste wohl die Vermieterin?
"es wurde nachgefragt, ob alle Parteien im Haus Strom für Waschmaschine & Trockner bezahlen."
- Wie war die Antwort?
"Denn ich selbst, nutze dies nicht, und sehe es nicht ein dies zu bezahlen, denn ich habe selbst eine Waschmaschine. Ich wollte somit fragen, ob das denn so rechtens ist?"
- Anscheinend ist die Wama am Allgemeinstrom angeschlossen / oder am Stromnetz des Nachbarn? - oder hat sie einen eigenen Stromzähler?
Da ich bald ausziehe muss ich wissen was man genau darunter versteht..so habe ich dunkelrote Wände müssen diese nun wieder weiß sein?
Ja, auf jeden Fall.
Die Sache auf sich beruhen lassen. Allein ein Mahnbescheid würde die Kosten des Streitwertes übersteigen.
Würde ich grundsätzlich nicht machen, sondern erst mal (wenn alle Fakten/Abrechnungspunkte klar sind) der Abrechnung widersprechen.
"Die Heizung im Wohnzimmer scheint man nicht entlüften zu können."
- Halte ich für ein Gerücht.
"Die im Schlafzimmer hingegen könnte man wohl mit einem normalen Entlüftungsschlüssel entlüften."
- Dann mach' es.
"Die Geräusche scheinen aber wirklich aus der Wand, nicht aus den Heizkörpern zu kommen."
- Verstehe.
"Unsere ist die Erdgeschosswohnung, also direkt über dem Keller;"
- Wie hoch ist der Druck im Heizungskreislauf?
- Wie alt ist das Ausdehnungsgefäss?
- Wv. Etagen hat das Haus?
"das Heizungsrohr geht von hier direkt weiter in andere Wohnung (direkt nach oben). Ich habe mit den Nachbarn über uns allerdings noch nicht gesprochen."
- Sollteste aber...
Hallo nerfherf,
bevor Du anfängst abzugrasen: Hast Du die Heizkörper mal entlüftet?
Ist das in anderen Wohnungen ebenso?
Hallo Thomyy,
Dein armer armer VM versucht anscheinend alles, noch ein paar Euronen herauszuschlagen...
Er hatte die gesamte Kaution bei Mietbeginn bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen und zu verzinsen.
Es ist m.E. unüblich, für die Anlage eines Sparkontos Gebühren zu erheben.
Hallo StefanB,
hier handelt es sich m.M. nicht mehr um Mietrecht...
Hallo peter.merlin,
dies von Dir Geschilderte ist kein Mietrecht.
Die einzige von Dir gestellte Frage kann nur ein RA für Strafrecht bzw. ein Straftgericht beantworten. Ansonsten kann ich Euch nur empfehlen, auszuziehen.
Hallo Nadine,
leider muss ich meinem Vorbeter zustimmen.
Tipp: Neue Wohnung suchen.
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