"Da die Wohnung nach Ihrem Auszug aus der Heizperiode fiel, also nicht mehr beheizt wurde, fallen diese Kosten voll an. Bei den meisten anderen Positionen ist nur der Anteil von 8,5 Monaten angesetzt."
- Aha, also hat der VM Euch rechtswidrig die Heizkosten nach Auszug weiterberechnet vom 01.06.-15.09. ...![]()
Beiträge von Berny
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Hallo Lilo1,
für Dich hat sich NICHTS geändert. -
Piccolo2045,
das kommt mir komisch vor.
1. Wie ist der übliche Abrechnungszeitraum für dieses Haus? (Meistens ist es das Kalenderjahr)
2. Euer Nutzungszeitraum war 16.09.2012 - 31.05.2013 (=Mietende)?"Da die Wohnung nach Ihrem Auszug aus der Heizperiode fiel, also nicht mehr beheizt wurde, fallen diese Kosten voll an. Bei den meisten anderen Positionen ist nur der Anteil von 8,5 Monaten angesetzt."
- Das mag verstehen wer will... -
im mietvertrag ist der stellplatz nicht erwähnt, habe ich eine chance, dagegen was zu machen?
Wie schon gesagt, leider nein. -
Moin, Moin Benny,
das befürchtete ich. Dann ist diese Nebenkostenabrechnung rechtlich einwandfrei, wenn auch objektiv falsch für den Mieter, der nicht mehr in der Gemeinschaftsmaschine wäscht.
Mit herzlichem Dank Benny.
Rolf:D
Moin Rolf,
streiche falsch, setze ungerecht.:o
Gruss, Berny. -
Hallo JAG,
Euer Ansprechpartner ist grundsätzlich Euer Mietvertragspartner.
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Können diese drei Häuser gemeinsam abgerechnet werden?
Mangels geeigneter oder nicht ausreichender Messeinrichtungen ist der Wasserverbrauch mietflächenanteilig zu berechnen. -
Hallo, ich kann die Antworten hier nicht lesen. Bekomme nur die Nachricht in meinem Emailaccount, aber hier sind sie dann nicht. Woran kann das liegen ??
Am Rechner mal F5 drücken. Kann beim Rechner helfen, bei der Ex wohl eher nicht... -
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Hallo Laurentius89,
wenn Du beweisen kannst, dass die überhöhte Abrechnung aufgrund einer defekten Heizungsanlage geschah, kannste den VM auffordern, diese unter Verweis auf § 535 BGB zeitnah i.O. zu bringen.
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Im Mietvertrag steht, dass Mietverhältnis unbegrenzt drin.
Nix versteh... -
Wenn das so wörtlich im Protokoll steht, dürfte die Küche weiterhin dem Vermieter gehören, denn schliesslich wurde die Wohnung auch "an den Mieter übergeben", aber gehört dem Mieter als Eigentümer danach trotzdem nicht.
So isses... -
mirakuka,
mein Vorbeter sagte es bereits zutreffend.
Den Ex kannste nur privatrechtlich an den Hammelbeinen packen. -
PeterPan_1:
"Eine Fließe im Flur ist angebrochen und ..."
- Sie war es sicher bereits bei Besichtigung und Anmeitung der Mietsache und ist somit kein Reklamationsgrund."Dazu kommt, das die Fließen schlecht verlegt sind. Teilweise bis zu 1cm Versatz zwischen 2 Fließen."
- Antwort wie vor. Fliesen übrigens ohne "ß"."Nun ist uns aufgefallen, das morgens die Fenster beschlagen sind."
- Der Mensch sondert nachts bis zu zwei Liter Wasser als Kondensat ab. Also: Noch mehr lüften bzw. Googlesuche, um Lesestoff bis Weihnachten zu finden."Im Schlafzimmer war über dem Fenster in der Ecke Schimmel."
- Das Thema hat sooo'n Bart..."Wozu ist der Vermieter Verpflichtet und wie sollte ich ihn am besten darauf hinweisen?"
- Auf § 535 BGB."Die Toilettenspülung ist defekt."
- Antwort wie vor."Die gute >!< alte>!< Gastherme
Die hat schon ein paar Jahre auf dem Buckel. Der schrank, der drum ist nimmt uns gut 60x60 cm Platz. Naja, das wussten wir vorher. Was aber neu ist: Sie Gluckert ganz schön laut. Also kam mal einer Vorbei, hat Wasser aufgefüllt und dampfte ab."
- Ich würde die Mängel per Einwurfeinschreiben dem VM schildern und ihn unter Verweis auf § 535 BGB bitten, sie zeitnah und nachhaltig zu beseitigen, um Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden. -
Die Kaution wird auf ein Sparbuch angelegt mit dem eingetragenen Hinweis "Kaution für Frau Mustermann". Das Sparbuch kann/darf auf den Namen des VM lauten, bei meiner Bank möglich.
So isses bei uns (auch). Das Sparbuch lautet auf VM-Namen als Gläubiger. -
Nö, bei mir heißt das EinWohnermeldeAmt

Gut pariert!!:o
Hmmm, und wenn da nun ZweiWohnen...?
Wünsche noch ein schönes RestWochenEnde. -
Richard:
"Letztendlich habe ich dem neuen Eigner eine Änderung des Mietvertrages*) zugestimmt, wenn die Wohnung tatsächlich einen Mindeststandard nach Umbau/Renovierung haben sollte."
- Einen bestehenden MV würde ich nicht ändern, sondern bestenfalls eine Zusatzvereinbarung machen."Der neue Eigner ist abgetaucht. Ich höre nichts von ihm."
- Wie schön..."Meine Sorge ist: muss ich nun ewig in der Erwartung einer Räumungsklage leben."
- Wer weiss..."Gibt es eine Frist, in welcher diese einzureichen ist?"
- Nöö."Kann ich gegen diesen "Unzustand", in welchem ich kein rechtlich geschützer Mieter bin, irgendetwas tuen, um diesen in eine rechtliche Ebene zu bringen?"
- Dummes Zeugs" Es sei denn, Du hast oben*) Mist gebaut. -
Richard:
"Der neue Eigentümer hat mir ganz klar gesagt( ich habe es schriftlich per email): wenn ich an einer Fortsetzung des MV interessiert sei, hätte ich den neuen MV zu unterschreiben."
- Quatsch hoch drei. Der Folge-Vermieter hat den MV unabgeändert (bis auf seine Daten und Bankverbindung) zu übernehmen."Jetzt liegt mir tatsächlich eine Eigenbedarfskündigung vor."
- Mit welcher Begründung?"Einspruch erfolgte."
- Widerspruch."Wie lange kann es bis zur Räumungsklage dauern? Es sind schon 4 Wochen vergangen."
- Siehe anitari."Findet die Drohung zu unterschreiben ... und nun die Eigenbedarfskündigung vor Gericht ein Gehör in dem Sinne, dass der Eigenbedarf vorgeschoben ist?"
- Latürnich. Und wenn die Angelegenheit gerichtlich zu Deinem Gunsten geklärt sein wird, würde ich Strafanzeige wegen Verdachts der Nötigung erstatten. -
Wenn du kein Bock hast hier vernünftig zu Antworten dann hättste Dir den Schwachsinn auch schenken koennen.
Ich hätt dann auf jemanden gewartet der mir vernünftig sagen kann was das zu bedeuten hat.
Wenn Du nicht in der Lage bist, zu lesen und zu verstehen, lass' es Dir doch von Nachbar's Enkelchen erklären.
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