Mein Vermieterehepaar hat sich getrennt. Bisher wurde die Miete auf ein Konto überwiesen. Nun besteht einer der beiden Partner, dass die Miete zu gleichen Teilen auf 2 Konten überwiesen werden muss und hat mir seine Kontonummer zugesandt. Müsste dazu nicht vorher eine Änderung des Mietvertrages erfolgen, da in diesem ja nur eine Kontonummer angegeben wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Lilo1
Mitezahlung
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Lilo1 -
6. Oktober 2014 um 11:56 -
Erledigt
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Wenn das so sein soll hätten dir das beide Personen der Partei Vermieter mitteilen müssen.
Zahl die Miete so wie immer und gut ist.
Wie die beiden das unter sich aufteilen ist ihr Problem.
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Sie zahlen die Miete an Ihren Vertragspartner. Denen ihr Gemache ist nicht Ihr Problem.
Eine Änderung der Kontoverbindung ist auch ohne Vertragsänderung möglich. Hier aber passiert verkehrt herum genau dasselbe wie bei mehreren mit im gemeinsamen Vertrag. Diesmal haftet eben nur der Vermieter als Gesamtgläubiger. -
guckst du hier: Ehepaar in Trennung als Vermieter :(
Das ist ein ähnlicher Fall.Für dich ist jedem Fall der Mietvertrag entscheidend. Dort ist angegeben, wo die Miete zu zahlen ist. Auch ist dort eindeutig geklärt, wer Vertragspartner ist. Alles andere sollte dich nicht interessieren.
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Hallo Lilo1,
für Dich hat sich NICHTS geändert. -
nun ist es so, dass der Mietvertrag von beiden Ehepartnern unterschrieben wurde und die Besitzanteile (jedem gehört die Wohnung zur Hälfte) klar sind. Es wurde auch geschrieben, dass an den sonstigen Vereinbarungen des Mietvertrages keine Änderung erfolgt, lediglich an der je hältigen Überweisungsform. Wie sieht es denn mit diesem Sachverhalt aus.
Danke für Eure Antworten -
nun ist es so, dass der Mietvertrag von beiden Ehepartnern unterschrieben wurde und die Besitzanteile (jedem gehört die Wohnung zur Hälfte) klar sind. Es wurde auch geschrieben, dass an den sonstigen Vereinbarungen des Mietvertrages keine Änderung erfolgt, lediglich an der je hältigen Überweisungsform. Wie sieht es denn mit diesem Sachverhalt aus.
Danke für Eure Antworten
Wie bereits mehrfach geschrieben, hast Du mit deren Interna nichts zu tun. -
nun ist es so, dass der Mietvertrag von beiden Ehepartnern unterschrieben wurde und die Besitzanteile (jedem gehört die Wohnung zur Hälfte) klar sind. Es wurde auch geschrieben, dass an den sonstigen Vereinbarungen des Mietvertrages keine Änderung erfolgt, lediglich an der je hältigen Überweisungsform. Wie sieht es denn mit diesem Sachverhalt aus.
Danke für Eure AntwortenDas Schreiben würde ich erst Ernst nehmen, wenn es von beiden unterschrieben ist. Ich habe jetzt auch nicht weiter recherchiert, aber vom Rechtsempfinden kann mir nicht vorstellen, dass man vom Mieter eine getrennte Mietzahlung verlangen kann, zumal die VZ sich dann ja auch trennen würden und man zwei Abrechnungen bekommen müsste. Es ist also nur mit Problemen behaftet.
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