Ich schliesse mich meinen beiden Vorbetern an.
Beiträge von Berny
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Auch wenn die Wand durchgebohrt wird, bleibt es ein Bohrloch, oder? Hier haben wir wieder das Problem der Begriffsbestimmung.
Wanddurchbruch ist nicht gleich Wanddurchbruch. Es spielt meiner Einschätzung schon eine Rolle, ob ich einen 4m² Durchbruch mache oder ein 2" Loch.
Darf es noch etwas grösser sein...?
Eine Bohrung für ein Wasserrohr o.ä. ist für mich kein Durchbruch, eher eine Durchbohrung.
Ein 0,5m² grosses Loch für eine Durchreiche ist für mich bspw. ein Durchbruch.
Bin jetzt 'raus, der Thread führt doch zu nix...
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Das sind doch Bilder einer ganz normalen Treppenhausbaustelle. Ich kann nicht erkennen, dass der Wohnwert einer Wohnung dadurch sinken sollte.
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Zitat: dass ich auch als Wohnungseigentümer hier Hilfe bekomme
Das beantwortet nicht meine Frage nach der Art der Wohnung... -
Wer ist denn der Urheber, wenn nicht die Firma, die die Uhren einbaut und abliest?
Der Urheber wofür?
Was für eine Art Wohnung hast Du? -
Ja, eure Vermieterin, wenn gleich Eigentümerin, kann euch ein Wohnrecht auf Lebenszeit einräumen.
Möglich sind beide Varianten, einmal schuldrechtlich (=Vertrag, ohne Eintragung ins Grundbuch) und einmal dinglich (Eintragung ins Grundbuch).
Abgesehen davon, dass dies kein Mietrecht ist, scheinst Du wohl Ahnung von der Materie zu haben...
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Grosses zu beanstanden finde ich nicht, ausser, dass ein Kreuzchen in §3 2. erstes Kästchen (50€) fehlt.
Und des Mieters Unterschrift...
- Pic-Upload ist ja widerlich. -
Den Passus würde ich als Mieter wohl ignorieren.
AnwaltOnline Mietrecht >> Presseinformation >> Mieter darf Waschmaschine in der Wohnung aufstellen!
Was interessiert mich das AG Hintertupfingen? In meinem MFH funktioniert's jedenfalls. Bei Neuvermietungen wird das den Mietinteressenten auch ausreichend begründet erklärt. -
In meinen Mietverträgen ist klar geregelt, dass Waschmaschinen im Keller an den hierfür extra vorgesehenen Plätzen (dort haben sie eigene Strom- und Wasserzuführungen) und Geschirrspüler ausschliesslich mit Aquastopeinrichtung in der Küche installiert werden dürfen.
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das Gerichtsurteil habe ich doch mitgeliefert, siehe meinem Post und dem Link. Falls du dem Link das BGH Urteil nicht entnehmen kannst, dann hier bitte : BGH, Urteil v. 13.4.2011, VIII ZR 223/10.
Sollte ich falsch liegen, bitte ich um Korrektur. Anderenfalls reicht mir ein einfaches Danke.
DANKE - hatte den Link nicht verfolgt...
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Also... duerfen sie bestimmen, wo ich meine Geraete stelle?
Nein, würde ich sagen. -
ich habe eine möblierte Wohnung ab 01.10.2014 gemietet. Die Übergabe der Schlüssel erfolgte am 03.10.2014.
Viele Mängel sind dann sichtbar geworden: Feuchtigkeitspuren und Schimmel an der Wand, Flecken auf den Matratzen und Kissen, wackeliger und abgerissener Bürostuhl. Die Wohnung wurde auch nicht vernünftig geputzt.
Ich bin dann in die Wohnung nicht eingezogen und habe die Schlüssel zurückgegeben.
Ich habe das Mietverhältnis gekündigt und vom Vermieter erfordert, die erste Warmmiete und die Kaution zurückzuzahlen. Er will aber die erste Kaltmiete behalten.
Ich hatte den Fehler gemacht, die Kaution und die erste Miete im Voraus zu zahlen, wie der Vermieter wollte.
Hat er das Recht in diesem Fall die erste Kaltmiete zu behalten?
Ja, sogar die erste Warmmiete. -
Hallo Jord,
fast alle Fragen sollteste Deinem Vermieter stellen und nicht uns.
"Wir wurden beim Einzug aufgefordert die gesamte unsere Mietswohnung umgebene Fläche zu pflegen und das wir sie mit Topfpflanzen begrünen dürfen."
- Mietvertraglich vereinbart?"Nun heisst es wir dürfen das nicht"
- Wer heisst Euch dies?"wir leben im 12 Parteien Haus einer Postbaugenossenschaft und da sagt und schreibt jeder was anderes."
- Euch hat ausschliesslich der Vermieter etwas zu sagen."Die schreiben jetzt der Balkon wäre nur der Teil mit Balkongeländer."
- Dito."Aber wir haben das ganze Dach nun ein Jahr gepflegt!"
- Wen interessiert's?"Es heisst nun das Dach würde kaputt gehen wenn man Pflanzen drauf stellt???"
- Wer heisst Euch das?"Wieso geht es dann nicht ein paar Millimeter neben dran kaputt wo massive Steinplatten liegen und Pflanzen stehen?"
- Frage doch einen Dachdecker!"Wieso fordert man uns auf es zu pflegen und dann doch nicht?"
- Frage die, die Euch auffordern."Das Balkon Geländer ist komplett offen.Es kann jederzeit ein Spielzeugauto ein Bällchen was zum Essen vom Tisch oder ähnliches vom Geländer Teil auf den Rest rollen.
Auch die Katzen der Nachbarn koten aufs Flachdach was wir natürlich selbst entfernen."
- Tja und?"Also wie ist das?Warn wir ein Jahr gut zur Pflege und wurden verasrcht und sollen nun unsere Pflanzen weg werfen???"
- Fragt Euren VM. -
Hallo Capps,
lass' Dich nicht verars.....!
Dafür, Dass Dein VM eine Straftat (Hausfriedensbruch) begangen hat, berechnet er Dir noch 120€... Ja, geht's noch??Natürlich kannste die Schecks einlösen; sie dienen als à Konto-Zahlung.
Was die Nebenkostenabrechnungen betrifft, so sollteste sie mal hier einstellen, vielleicht gab es da auch etwas Beanstandenswertes. Der VM ist nämlich verpflichtet, Dir die der Berechnung zugrunde liegenden Originalbelege auf Verlangen vorzulegen.
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Da du das gesamte Abrechnungsjahr 20 % gemindert hast, brauchst du dann auch nur 80% der Forderung zahlen, sprich 155,07€.
Ach ja? Mietminderungen werden bekannterweise auf die Bruttomiete bezogen. Aaber: vermindern sich die Betriebskosten damit auch automatisch um den Prozentsatz der Mietminderung?
Da würden mich doch mal Gerichtsurteile interessieren. -
Ich schliesse mich meinem Vorbeter an. Tipp: Mietvertrag lesen. Wem die Heizungsanlage gehört, ist dem Mieter egal.
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Reparaturen sind jedoch immer Vermietersache (oder auch nicht), egal wie alt die Küche ist.
Besser: Instandhaltung (gem. § 535 BGB).
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