Patlau1005de,
weshalb sollte ich als Vermieter einen solchen Entwurf unterschreiben?
Beiträge von Berny
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Was zählt in dem Fall denn zu höherer Gewalt?
Wenn bspw. trotz Bemühungen das EVU es nicht geschafft hatte, eine verwertbare Abrechnung zu erstellen. -
Das ist der Nutzungszeitraum.
Meinte ich (doch
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Hallo MedicalDuckling,
hier wäre erst mal zu prüfen, ob es sich um Mietrecht - und nicht etwa um Bürgerliches Recht bzgl Verjährung/Verfristung - handelt. -
Diese Kosten für eine notwendig gewordene Zwischenablesung sind vom Vermieter zu zahlen, immer vorausgesetzt, dass im Mietvertrag nicht das Gegenteil vereinbart ist. Denn die Kosten z.B. einer Zwischenablesung bei Auszug muss der Mieter nur dann bezahlen, wenn vereinbart.
Stimme zu. Verwaltungskosten sind grundsätzlich mit der Miete abgegolten. -
Wie ist denn der Abrechnungszeitraum?
Wenn ich mich nicht geirrt habe, 01.01.2015 - 31.08.2015.:) -
kathihund,
dann halte uns mal weiterhin informiert. (Zeugen mitnehmen!) -
Hallo Michael K,
"Wir sind im August 2015 aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Nun ist es ja so das unser alter Vermieter bis zum 31.12.16 Zeit hatte die Nebenkostenabrechnung zu erstellen."
- Richtig, falls der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr war und er aufgrund höherer Gewalt nicht gehindert war."Allerdings haben wir noch keine bekommen."
- Schlecht für ihn..."Habe im Internet gelesen das Forderungen seitens des alten Vermieters nichtig wären wenn wir jetzt noch eine bekommen da die Abrechnung zu spät wäre. Guthaben müsste er allerdings zahlen."
- So isses."Wie verhält es sich denn mit dem Umstand wenn ich den alten Vermieter auf die Nebenkostenabrechnung anspreche. Oder müssten wir dann eventuelle Forderungen bezahlen da wir ja auf die Abrechnung bestehen."
- Nein, Ihr seid m.E. "'raus"."Was mich noch interessiert ist ob der alter Vermieter Handwerkerkosten für Reperaturen, die er nach Schlüsselübergabe und Kautionsauszahlung getätigt hat in der Nebenkostenabrechnung auflisten darf."
- Nein. -
Hallo kathihund,
morgen um 10 beim Gespräch kannste ihm ja Deine Bedenken/Argumente vortragen und eine plausible Antwort einfordern, vorzugsweise schriftlich. -
Muss mir mal den Vertrag genauer anschauen
Eben... Um welchen anteiligen Betrag dreht es sich denn? -
Danke für die Quelle, und bitte nicht falsch verstehen und das als Misstrauen werten.
Wollte einfach noch eine zweite Meinung.
Ist der Beginn dieser Frist damit der 01.01.2017?
Tipp: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=verj%C3%A4hrungsfrist -
Ebenfalls ohne Gruss:
yessii_x3, bitte starte (D)einen eigenen Thread. -
Hallo Berny.Nein,aber dann knallen die mir,wie meinem Nachbarn auch,halt die Vollmacht plus Kündigung hin wenn ich die mindestens 6 Monate Auszug nicht akzeptiere.Was weiss ich,vielleicht wegen Behinderung der Reparierarbeiten oder so.
Nein Kathi,
es wird nicht geknallt, sondern eine Kündigung wird ausgesprochen, und zwar bestenfalls von berechtigter Person schriftlich mit ausreichender nachvollziehbarer Begründung - frage mich nur weshalb...
Halte uns bitte auf dem Laufenden. -
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Ich weiss nicht wie ich mich wehren kann,
Gegen wen, etwa jemanden, mit dem Du kein Vertragsverhältnis hast bzw. der Dir noch nicht mal seine Vollmacht nachweist...? Und das auch noch ohne Unterschrift... Ich würde diesen "Versuch"(?) vorerst mal ignorieren. -
Der Vermieter hat die Fristen für Nebenkostenabrechnung versäumt (Auszug 10.2015 - Abrechnung 02.2017).
Hallo Frank,
bitte gib' tagesgenaue Daten an, ebenso über den Abrechnungszeitraum dieser Immobilie (nicht Deinen Nutzungszeitraum). -
Hallo,
Nachdem meine Lebensgefährtin und Ihr Ex-Mann sich getrennt hatten, bin ich im letzten Jahr bei meiner Partnerin und deren Kindern mit eingezogen.
Ein und dieselbe Person? -
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benman999,
"Die Nutzung des Dachbodens war bisher nie ein Problem gewesen, allerdings im Vertrag auch nicht erwähnt. Jetzt, nachdem ich den Vermieter auf seine ungültigen Verträge, Mieterhöhungen und erpresserische Maßnamen hingewiesen habe, ist der Dachboden plötzlich ein Problem für ihn."
- Manchen Zeitgenossen scheint sogar die Eitelkeit wichtiger zu sein als der Profit. Denk' mal drüber nach... Du guckst den Menschen eben nur VOR die Stirn."Ich werde auf jeden Fall jetzt ausziehen, finde es aber ungeheuerlich, dass jemand, der offensichtlich seit Jahrzehnten die Mieter mutwillig betrügt und mit "Bearbeitungsgebühren" etc. erpresst, einfach so davon kommen kann."
- Wo kein Kläger, da kein..."Da finde ich es, mit menschlichem Gerechtigkeitssinn betrachtet, natürlich unfair, dass er ..."
- Sentimentalitäten sind in Gesetzen unbekannt..."Und was ist es bitte für ein Unding, dass der Vermieter uns vor einem halben Jahr rausschmeißen wollte, nachdem wir ihn freundlich auf die fehlerhaften Verträge hingewiesen hatten?!"
- Schon wieder diese Fremdwörter..."Wo habe ich an dieser Stelle als Mieter meine Sicherheit? Er wollte uns ganz klar zwingen/erpressen, dass wir eben seine Fake-Verträge unterschreiben und das Spiel nach seinen Spielregeln spielen müssen- oder eben auszuziehen."
- Oh, wie fair und entgegenkommend...:eek:
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