Beiträge von Berny

    LinChan:

    "Ich kann ja mal schreiben was da steht."
    - Oh, wie gnädig...

    "Die schönheitsreperaturen werden üblicherweise in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen- gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt der letzten seit Beginn des Mietverhätlnisses vom Mieter durchgeführten Schönheitsreperaturen - erforderlich sein, ausgehend vom jeweiligen Grad der Abnutzung"
    - Und weiter: "Vor Verlassen des Gebäudes hat der Bewohner seine Haare zu kämmen."

    LinChan:

    "Meinte ihr ich muss die Wohnung wirklich renoviert abgeben?"
    - Steht doch so im MV, oder?

    "Ich habe eine Wand dunkellila gestrichen und eine rot."
    - Das gilt nach meiner Kentnis als nicht mehr tolerierbar.

    "Und ich seh nicht ein das ich die alles noch mal streichen soll."
    - Wen interessiert, was Du (nicht) einsiehst...?

    "Ich habe noch weiße und passtellgelbe Farbe über und würde die auch da lassen, dann soll das der neue Mieter machen, aber ich seh ehrlich gesagt nicht ein da noch mehr an der Wohnung zu machen, besonders wo ich ausziehe weil der Vermieter alle Mängel die ich ihm nannte nicht beseitigt hat"
    - Wen interessiert's? Seid Ihr im Basar?

    "ständig ohne mein Wissen Türen und Schlösser hat austauschen lassen."
    - Google doch mal nach Hausfriedensbruch.

    Hummelchen:

    "...allerdings reicht dem Jobcenter das nicht aus - sie wollen einen Mietvertrag in dem ICH Vertragspartner bin."
    - Genauer (und auch korrekt): alleiniger Vertragspartner.

    "Gibt es eine Möglichkeit mich in den Mietvertrag zu bringen?"
    - Wenn der VM und der (Noch-)Ehemann zustimmen, ja. AAaber: Dein Noch- müsste dann 'raus aus dem MV, damit das JC die KdU für Dich berechnen könnte.

    "Allerdings ist mein Vermieter (ich drücke es mal so aus) nicht sehr Frauenfreundlich und bangt trotz all der Zeit darum, dass ich meine Miete mal nicht zahlen kann und man bei einer Alleinerziehenden ja nichts holen könnte."
    - Ich teile deine Bedenken.

    "er will um jeden Preis, dass mein (Noch-)Ehemann im Vertrag bleibt."
    - Verständlich. aus VM-Sicht.

    "Gäbe es eventuell andere Möglichkeiten,"
    - Sehe ich nicht.

    [quote='1']Woher habt ihr die Infos das die Möbel im Mietvertrag mitdrinstehen? Hab heut mit nem Anwalt gesprochen meinte kann mich auf §573c Abs. 3 berufen möblierte Wohnung.
    Weiterhin meinte er ich soll eine fristlose Kündigung aussprechen aufgrund larmbelastigung bzw unzumutbares zusammenwohnen[/QUOTE]
    Ein dehnbarer Begriff, über den sich trefflich streiten lässt.
    Tipp: Protokoll führen nach dem W-Motto: Wer hat Was Wann gemacht, Wie wirkte es sich aus, Wer ist Zeuge?

    bunteberte34:

    "kann ich eine Mietwohnung auf eigene Kosten nachmessen lassen,"
    - Wer hält Dich davon ab??

    "wenn bei der Quadratzahl davor ca steht"
    - Ist eigentlich in jedem MV der Fall. Mietflächenangaben dürfen bis zu +/- 10% abweichen, zu Deiner Info.
    - Zur weiteren Info: Die Angabe ist wichtig für den Fall, wenn flächenbezogene Betriebskosten zu berechnen sind.

    "muss der Vermieter diese Messung anerkennen?"
    - Nöö, es sei denn, es gibt ein rechtskräftiges Urteil für Deinen Fall.

    Was die Vermieterin meint ist schnurz.
    Die Lage verhält sich so das Du ordentlich kündigen mußt. Was Momentan frühestens zum 31.01.2015 möglich ist. Und so lange mußt Du Miete + Nebenkosten zahlen.


    Da müsste sich die Fragestellerin aber allmählich beeilen...:cool:

    Leipziger82:

    "Der Abrechnungszeitraum orientiert sich nicht an deiner Kündigung, sondern ist genau festgelegt. Meist entspricht der Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr. Demnach enden die 12 Monate am 31.12.2014."
    - Für unseren Fragesteller 1.1.-31.12.2013.
    - Sein Nutzungszeitraum war 1.1.-31.8.2013. Er sollte das mal unbedingt überprüfen, ob nicht das ganze Jahr genommen wurde und somit der hohe Nachzahlungsbetrag zustande kommt wegen der "fehlenden" Vorausszahlungen für die restlichen 4 Monate.

    "Lustig! Ich persönlich würde die E-Mail ignorieren und den Vermieter am 01.01.15 nach der Betriebskostenabrechnung fragen. Er muss mir dann nachweisen, dass mir diese zugesendet wurde, was - aufgrund der digitalen Form - fast unmöglich ist."
    - Au backe, der war guut...:rolleyes:

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