Beiträge von Berny
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Berny, was würdest du denn in meiner Situation machen?
Erst mal den Mietvertrag gaaanz gründlich lesen... -
Ahhh kurzer Hinweis noch: Ich habe natürlich keinen Notschlüsselschalter sondern einen Notschlüsselkasten (direkt neben der Tür) angebracht siehe
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Damit keine Verletzungsgefahr beim Zerstören der Scheibe besteht, habe ich von innen Frischhaltefolie eingeklebt
Toll, was Mieter so alles machen...
Sowas ist grundsätzlich VM-Angelegenheit. -
Aber ich wohne doch direkt über ihm

Oder mit unabhängigem Zeugen in seinen Briefkasten einlegen. -
Sowas verschickt mann/frau per Einwurfeinschreiben.
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Abigaijl:
"Das der Schaden von Anfang an bestanden hatte kann ja der befreundete Tischler bezeugen, der auch als Umzugshelfer vor Ort war und den Defekt mit mir zusammen bemerkt hat. Das sollte doch ausreichen oder?"
- Und Du hast das nicht sofort beim VM reklamiert??"Ja, aber muss er denn die Leitung wirklich reparieren lassen?"
- Wie er das bzw. was er macht, ist egal. Er hat dafür zu sorgen, dass die Steckdose einwandfrei funktioniert. -
Abigaijl:
"Ok, dann werde ich auf jeden Fall was schriftlich aufsetzen."
- Nur das zählt, wenn es drauf ankommt."Bin ich damit allerdings wirklich im Recht?"
- Dein Recht ist, was Du im § 535 BGB nachlesen kannst."Denn er scheint recht überzeugt zu sein, dass das in meinem Aufgabengebiet liegt ..."
- Siehe § 535 BGB."und ich mich darum selbst kümmern und das bezahlen muss, wenn der Elektriker kommt."
- Nur dann, wenn Du die Musik bestellt hast."In meinem Mietvertrag steht unter §9 Instandhaltung von Anlagen und Einrichtungen:
[...] Kleinreparaturen umfassen das Beheben von Schäden an den mitvermieteten Anlangen und Einrichtungen in den Mieträumen wie Rollläden, Licht- und Klingelanlagen, Schlössern, Wasserhähnen, Heizkörperventilen, Klosettspülung, Wasch- und Abflussbecken, Öfen, Badeöfen, Thermen, Herden und ähnliche Einrichtungen. [...] im Einzelfall maximal 100 Euro zuzüglich jeweils geltender Mehrwertsteuer, maximal 8% der Jahresnettomiete im Kalenderjahr [...]"
- Die sog. Kleinstreparaturklausel hat nichts mit einem Defekt der Elektroinstallation zu tun."Allerdings hat der Schaden ja schon von Anfang an bestanden und nicht erst seitdem ich da wohne."
- Ach, Du hast den Schaden bereits festgestellt, BEVOR Du da eingezogen warst...?"Falls es doch ein größerer Schaden ist und dazu die Leitungen neu verlegt werden müssten.... bis wohin kann ich vom Vermieter verlangen, dies zu reparieren?"
- Die Schadenshöhe ist unerheblich. -
Abigaijl,
anstatt fast ein Jahr herumzueiern hätte ich schon längst dem VM per Einwurfeinschreiben die Mängel geschildert und ihn unter Verweis auf § 535 BGB aufgefordert, die Mietsache zeitnah in vertragsgemässen Zustand zu versetzen, um weitere Schäden und Mietminderungen zu vermeiden.
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Ungeachtet der Handwerkeraussage würde ich dem VM per Einwurfeinschreiben die Mängel schildern und ihn unter Verweis auf § 535 BGB auffordern, die Mietsache zeitnah in vertragsgemässen Zustand zu versetzen, um weitere Schäden und Mietminderungen zu vermeiden.
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MeJulila:
"Mein Vermieter stellt seit Einzug überhöhte Nebenkostenabrechnungen."
- Denen würde ich widersprechen."Jedes Jahr erklären wir Ihnen dann was sie abrechnen dürfen und was nicht und wenn ja wie."
- Das ist nicht Deine Aufgabe. Vielmehr würde ich überlegen, dass, wenn das ein Prinzip zu vermuten wäre, eine Anzeige vegen Betrug(sversuch) (§ 263 StGB) zu erstatten."Das kostet uns jedes Jahr viel Zeit und Mühe, daher haben wir dieses Jahr die strittigen Posten nicht beglichen, von vornherein aber mitgeteilt was wir genau aus welchem Grund erst bezahlen wenn eine korrekte Abrechnung vorliegt."
- Richtig."Die Antwort der Vermieter viel jedoch deutlich unprofessioneller aus. Als Reaktion erhalten wir Abmahnungen, Extramiete für einen Stellplatz der fünf Jahre kostenfrei und mündlich so zugesichert war, Verleumdung bei Nachbarn, unprofessionelle Beleidigungen in Einschreiben(uns fehle es an Sitte, Anstand und Moral)."
- Das wäre alles einzeln zu prüfen. Zum Stellplatz wurde ja schon was geschrieben."Ist hier ein fristloser Kündigungsgrund nach BGB §§ 543,1 und 569, 2 gegeben? Das Vertrauensverhältnis ist verloren und nicht wiederherstellbar und aus meiner Sicht unzumutbar."
- Auch ausmeiner Sicht kein ausreichender Grund."Ist die ungerechtfertigte Extramiete von 25€ für einen Stellplatz eine Mieterhöhung und Sonderkündigungsgrund im Sinne des BGB § 561?"
- Auch das wurde bereits kommentiert."Gibt noch anderweitig Möglichkeiten den Vertrag zu beenden?"
- Ja, und zwar sofort, "zum nächstmöglichen Termin" (das genügt). Wenn der VM das Einwurfeinschreiben bis zum 3. Werktag d.M. erhält, wäre das dann zum 31.01.2015. -
Hallo wakonda,
eigentlich hättest Du einen eigenen Thread beginnen sollen...
Zum Thema meine ich, dass ich mir Telefonanrufe verbitten würde, sie sollen alles schriftlich machen. -
Bitteschön: § 556 Abs. 3 BGB
Abrechnungsfrist der Nebenkostenabrechnung ? mietrecht.de
Es ist ja hier zu unterscheiden zw. den BK-ABrFristen und einer Geldforderung, wobei aber die 3 Jahre Verjährungsfrist anzuwenden wäre. Also könnte der Anspruchsteller die Überzahlungen von 2013, 2012, 2011 noch zurückverlangen. -
Gabriel,
wenn Ihr das gerichtlich ausfechten wollt, solltest Du Dich vorher über Kosten und Risiken und voraussichtliche Dauer erkundigen...
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Es geht darum, ob Personen mit geringfügigen Einkommen auch diese Modernisierungskosten zahlen müßen?
Hallo Ines, das Gesetz kennt keine Sentimentalitäten...:( -
Isanok:
"1.) Dem vermieter müssen als Hausbesitzer ja solche Tatsachen bekannt sein. Kann ich ihm eine Täuschung unterstellen vor gericht und vom Mietvertrag zurücktreten ?"
- Nein, zumindest nichterfolgreich. Es lag an Dir, vor Mietbeginn bei Besichtigung der Mietsache sich genauer zu informieren."2.) Kann ich Schadensersatz für den entsatndenen schaden (Gasrechnung jenseits von Gut und Böse, ade neues Auto) vom Vermieter verlangen ?"
- Verlangen ja, jedoch m.E. nicht erfolgreich."3.) Kann ich andernfalls die Miete rückwirkend senken ?"
- Nein.Tipp: Plenk ? Wikipedia
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Pusteblume:
"1. bekomm ich meinen Abschlag wieder?"
- Diese Frage hast Du falsch gestellt, sie kann nur von Deiner Vermietrin beantwortet werden. Du wolltest wohl eher wissen, ob Du den Abschlag zurückzubekommen hast: Ich denke ja, wenn dem keine berechtigten Forderungen der Vermieterin entgegenstehen."2. Kann ich eine Mietminderung (auch Rückwirkend) erzielen?"
- Nein."3. kann ich fristlos aufgrund von falschen m2 kündigen?"
- Nein. -
Hallo Sabrina,
den tröstenden Meinungen schliesse ich mich an. Er sollte keinesfalls jemanden gegen seinen Willen hereinlassen, denn das wäre strafbarer Hausfriedensbruch.
Übrigens: Dein Text liesse sich deutlich leichter lesen, wenn Du Dich der Interpunktion bedienen würdest; das wäre auch ein Gebot der Höflichkeit gegenüber den Lesern.
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Berny
kannst du mir mal sagen wieso man von dir nur so herablassende Antworten bekommt?
Wo habe ich Wann an Wen Welche herablassende Antworten gegeben?
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