rina:
"Kann ich früher ausziehen aufgrund dieser verwirrenden Formulierung?"
- Ausziehen kannst Du jederzeit, nur entbindet dies Dich nicht von der Mietzinszahlungspflicht.
"Das Mietverhältnis beginnt am 01.10. und endet am 01.03.2015. Option auf Verlängerung. Während dieser Zeit besteht die Möglicheit zur Kündigung mit einer 6 wöchigen Kündigungsfrist zur Monatsmiete.
- Richtiger als 01.03. wäre der 28.02. gewesen. - Ist wohl Monatsmitte gemeint.
"Die Kündigung muss bis zum gesetzlichen Kündigungstermin, dem 3. Werktag eines Kalendermonats, beim Vertragspartner eingegangen sein."
- Wie bereits gesagt, falls in Deinem Bundesland der 01.11. gesetzlicher Feiertag ist, müsste die Kündigung bis spätestens heute ~Nachmittag beim VM bzw. nachweislich in dessen Machtbereich sein, um zum 15.12. wirksam zu werden.