Hallo vy23,
"Das Mietverhältnis wurde durch einen Aufhebungsvertrag vorzeitig gekündigt,"
- Nein, sondern beendet. Zu welchem Datum?
"... in dem ich mich verpflichtet habe, einen Nachmieter zu finden und das Zimmer an diesen zu übergeben."
- ok.
"Die Übergabe erfolgte nur mündlich im Einverständnis mit der Nachmieterin."
- Und Einverständnis der Vermieterin...?
"Die Schlüssel wurden nicht direkt übergeben, sondern nur in der Wohnung zurückgelassen, mit der Bitte an die Vermieterin, die Übergabe mit der Nachmieterin zu tätigen ... "
- Nicht so gut...
"Nun behält die Vermieterin 490 von den 1290 € Kaution ein. Nur auf Nachfrage teilte sie mir per SMS mit, dass der einbehaltene Kautionanteil bis zur Betriebskostenabrechnung (die erst in gut 10 Monaten gestellt wird) bei ihr verbleibt"
- Das geht schon, hfftl. kommt sie ihrer Pflicht der Verzinsung nach...
"ohne Nachweise zur Berechnung der Höhe und sonstigen offiziellen konkreten Daten."
- Die BKAbr. kann ja auch noch nicht jetzt erstellt werden.
"Zudem sagt sie, dass das Zimmer aufgrund der nicht übergebenen Schlüssel nicht ordnungsgemäß übergeben wurde"
- Richtig. Zur Mietsache gehören auch die kompletten Schlussel.
"und deshalb das Mietverhältnis nicht beendet sei - obwohl sie ein neues Mietverhältnis mit der Nachmieterin zum 13.3.2017 abgeschlossen hat und ihr die Schlüssel selbst übergeben hat."
- Somit endete Deine Plicht zur Zahlung der Miete am 12.03.2017.
"Wie viel Kaution darf sie einbehalten und wie lange?"
- Kommt auf die bisherigen Vorauszahlungen an; i.d.R. ~2 Monatsraten.
"Muss sie dafür Nachweise erbringen?"
- Spätestens mit der BKAbr.