Beiträge von Berny

    Hallo Jackrum,

    Mietecht kennt keine Hauptvermieter, Untervermieter, Untermieter o. dgl. Ungültige (Miet-)Verträge gibt es höchst selten, sondern man müsste eher prüfen, ob einzelne Vertragspositionen gegen geltendes Recht verstossen.
    Der Vorrednerin schliesse ich mich an.

    https://www.zup24.de/v1/bilder/prod…orMATIC-350.jpg
    Hier ist das Googel Bild. Es ist eine Vaillant atmoTec


    Ich denke nicht, dass das zutrifft, was da anfangs gesagt wurde vonwegen Gerät mit Wasser auffüllen, denn es hat wohl keinen Speicher. Vielmehr müsste Wasser in den Heizungskreislauf nachgefüllt werden bis ein gewisser Druck vorhanden ist. Und die Trinkwassererwärmung müsste sowieso funktionieren, wenn der Zulauf geöffnet ist.
    Paulchen müsste m.W. auch etwas darüber Bescheid wissen.
    https://www.zup24.de/v1/Vaillant-at…CFRQTGwod7RMD5w

    Ich weiss leider nicht genau, was du mit 3 bzw. 4 Buchstaben meinst und worauf du hinaus willst. Bei mir wurde weder medizinisch noch psychologisch irgendetwas diagnostiziert.


    Aber die Gastherme kannste uns doch sicherlich mal beschreiben (Typ, Bild...).

    @ Paulchen Müller:
    Ich hab noch einmal nachgeschaut: Es ist keine Firma sondern ein Eigentümerverein


    ... der (max. 2 Personen) Dir dann auch seine Originalvollmacht vorzuweisen hätte.
    Ähem, Du schreibst doch recht "vernünftig"... kannste nicht mal 'n bisschen an Dir arbeiten...?

    Vor einiger Zeit habe ich meinen Wohnungsschlüssel verloren, welcher gleichzeitig der Schlüssel für Haustür und Kellertür ist. Da dies an einem Feiertag war, rief ich einen Schlüsseldienst, welcher den abgeschlossenen Schließzylinder in der Wohnungstür aufbohren musste und ein neues Schloss verbaute.

    Ich habe meinen Vermieter darüber noch nicht in Kenntnis gesetzt, allerdings vermute ich, dass da Kosten auf mich zukommen können, wenn bei Auszug, das Schloss nicht dem originalen entspricht. Da dies ja ein Zentralschloss war, könnte dies vermutlich teuer werden oder?

    Wie kann man sich da schützen?


    Entschuldige bitte, wenn meine "Antwort" Dich irritieren sollte: Hast Du genügend Ersparnisse?

    Für die Zukunft ist das ab Eintritt vollkommen richtig. Aber der TE war aus dem MV zum 31.12.2014 entlassen worden. Als der Käufer in den Vertrag eintritt, war der TE bereits keine Vertragspartei mehr.


    Also, wie gesagt, auch m.E. dünnes Eis; ist ja ebenso bei den VM gelegentlich Thema...

    " aber sie kann aufgrund der letzten Abrechnung die Höhe der Einbehaltung abschätzen und nicht einfach einen ausgedachten Betrag ansetzen."
    - Ja, plus einen geschätzten Betrag zur Sicherheit.

    " 2 Monatsraten der Vorauszahlung oder der Miete??"
    - Nein v.d. mtl. VZ-Raten, nicht der Miete.

    " Muss sie mir keine offizielle Mitteilung zur Einbehaltung des Kautionsanteils geben?"
    - Njet, wird wohl auch nicht vertraglich vereinbart gewesen sein.

    M.e. besteht zwischen dir und dem neuen kein Vertragsverhältnis und hat auch nie bestanden. Der neue duerfte dir gegenüber keine Ansprüche haben.


    Zu dieser Meinung tendiere ich ebenfalls.

    Hallo vy23,

    "Das Mietverhältnis wurde durch einen Aufhebungsvertrag vorzeitig gekündigt,"
    - Nein, sondern beendet. Zu welchem Datum?

    "... in dem ich mich verpflichtet habe, einen Nachmieter zu finden und das Zimmer an diesen zu übergeben."
    - ok.

    "Die Übergabe erfolgte nur mündlich im Einverständnis mit der Nachmieterin."
    - Und Einverständnis der Vermieterin...?

    "Die Schlüssel wurden nicht direkt übergeben, sondern nur in der Wohnung zurückgelassen, mit der Bitte an die Vermieterin, die Übergabe mit der Nachmieterin zu tätigen ... "
    - Nicht so gut...

    "Nun behält die Vermieterin 490 von den 1290 € Kaution ein. Nur auf Nachfrage teilte sie mir per SMS mit, dass der einbehaltene Kautionanteil bis zur Betriebskostenabrechnung (die erst in gut 10 Monaten gestellt wird) bei ihr verbleibt"
    - Das geht schon, hfftl. kommt sie ihrer Pflicht der Verzinsung nach...

    "ohne Nachweise zur Berechnung der Höhe und sonstigen offiziellen konkreten Daten."
    - Die BKAbr. kann ja auch noch nicht jetzt erstellt werden.

    "Zudem sagt sie, dass das Zimmer aufgrund der nicht übergebenen Schlüssel nicht ordnungsgemäß übergeben wurde"
    - Richtig. Zur Mietsache gehören auch die kompletten Schlussel.

    "und deshalb das Mietverhältnis nicht beendet sei - obwohl sie ein neues Mietverhältnis mit der Nachmieterin zum 13.3.2017 abgeschlossen hat und ihr die Schlüssel selbst übergeben hat."
    - Somit endete Deine Plicht zur Zahlung der Miete am 12.03.2017.

    "Wie viel Kaution darf sie einbehalten und wie lange?"
    - Kommt auf die bisherigen Vorauszahlungen an; i.d.R. ~2 Monatsraten.

    "Muss sie dafür Nachweise erbringen?"
    - Spätestens mit der BKAbr.

    Hallo Andy,
    bzgl. der Vermietung an Messsegäste würde ich die zuständige Behörde befragen. Ausserdem sollte geklärt werden, ob es sich hier um ein Gewerbe handeln könnte.
    Ob zusätzliche Lärmbelästigungen entstehen könnten, wäre wohl momentan erst Spekulation. Ebenso wären evtl. die Betriebskosten zu beachten.

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