Bist du sicher, auch dann, wenn der Stellplatz keiner ist, sondern nur eine Kiesfläche?
Die Kieselsteinchen mit der Zahnbürste und Bländamed...![]()
Bist du sicher, auch dann, wenn der Stellplatz keiner ist, sondern nur eine Kiesfläche?
Die Kieselsteinchen mit der Zahnbürste und Bländamed...![]()
es wird keiner gezwungen meinen beitrag zu lesen!!! wenn euch mein beitrag nicht passt dann meldet es doch einfach und lasst eure sinnlosen kommentare bitte . wollte nur einen rat was ich tun kann und nicht schikaniert werden!!!
Die von Dir ver(sch)wendeten Ausrufezeichen machen Dein Geschreibsel weder wichtiger noch interessanter.
Wenn Du Dich ausser über den Vermieter auch noch über die Stammposter dieses Forums aufregst, sollteste mal gründlich darüber nachdenken, ob Du nicht selbst zumindest einen Teil der Schuld trägst, dass es Dir so schlecht geht.
Tut mir (nicht) leid, Martin, aber der von Dir angesprochene Sachstand ist im üblichen Sinne kein Mietrecht, eher allg. Vertragsrecht.
Mein Vermieter hat mir Wasserverbrauch-Abrechnungen von 2009 bis 2013 geschickt. muss ich diese jetzt nach so langer Zeit nachzahlen?
Nein, überhaupt nicht.
Du wist lediglich Betriebskostenabrechnungen für Zeiträume ab dem 1.1.13 ausgleichen müssen.
dodo,
für mich ist der Text eine Zumutung.
kreisel87,
natürlich hast Du ihn zu pflegen. Spätestens bei Mietende hast Du ihn in den Zustand wie bei Mietbeginn zurückzuversetzen.
Weshalb zwei Threads...?
https://forum.mietrecht.de/thread/7607-mi…igen/#post52355
Wir haben den Vermieter schon mehrmals darauf hingewiesen aber bisher keine Reaktion diesbezüglich.![]()
Ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet die Abrechnung korrekt zu machen, also rein nach dem Verbraucher der Mieter?
Die rechtlichen Vorschriften konnteste nun nachlesen. Lass' uns doch bitte gelegentlich wissen, wie der VM reagiert hat...
Wir sind zum 01.12.13 in unsere aktuell Wohnung gezogen.
Nun haben wir für 2013 die NK Abrechnung erhalten und sollen knapp 15€ nachzahlen. Wir hatten für den Dez. 2013 die volle Warmmiete bezahlt.
In der NK Abrechnung steht Abrechnungszeitraum 01.01. - 31.12.13 und Nutzungszeitraum 01.12. - 31.12.13
Das bedeutet nicht, dass eine Erstattung bzw. Nachzahlung ausgeschlossen ist - falls Ihr keine All-inclusiv-Miete vereinbart habt.
Um die unliebsamen Mieter loszuwerden, sollte der VM sie erst mal - und möglichst mehrmals - schriftlich nachweislich und berechtigterweise abmahnen. Evtl. könnt Ihr sie auch mit einer Geldzahlung ("Umzugsbeihilfe") überzeugen...
Ich habe für den Monat September noch meine komplette Miete bezahlt, für den Monat Oktober sehe ich das nicht ein, da erst verspätet was getan wurde und noch immer nicht alle Reparaturen etc. zu dem Thema erledigt wurden. Ich habe ausschließlich meine Nebenkosten bezahlt. Muss ich meine komplette Miete bezahlen für den Monat obwohl ich dort nicht wohnen konnte?
... oder wollte.
Für Mietminderungen isses jetzt zu spät.
Nun ist es so, das die Mieter in der unteren Wohnung, weder den Hausflur, den Keller noch den selbstgenutzen Hof pflegen.
Falls Ihr die Vermieter seid, solltet Ihr mal im MV nachlesen, ob diese Arbeiten als von den Mietern zu erledigen vereinbart wurden.
HeyWas:
"Irgendwie hab ich manchmal Probleme mit dem Forum. Ich bekam gestern Abend schon Mails, dass hier geantwortet wurde, konnte die Beiträge aber auf der Seite nicht sehen."
- Bis der Softwarefehler mal behoben sein wird, drücke einfach mal hin und wieder F5.
"Ich hatte doch mit den Zahlungen nichts zu tun und habe weder Einsicht in das Konto des JobCenters noch das der Hausverwaltung."
- Indirekt hast Du sehr wohl mit allen Zahlungen zu tun, die jemand an Deinen VM leistet.
"Ich habe alles, was von beiden Seiten an mich geschrieben wurde, weitergeleitet."
- ... weitergeleitet...![]()
![]()
"ich glaube, ich sehe jetzt, wo der Fehler liegt! Moment, lasst mich das mal einscannen und vielleicht könnt ihr einen Blick darauf werfen und mir sagen, ob ich das richtig sehe (weil ich total schlecht bin mit solchen Zahlenaufstellungen >_<).
- Dann lass' mal sehen und teile uns Deine Vermutung gleich mit.
Mich würde jetzt mal interessieren, ob die Handlungsweise der Abrechnungsfirma auch korrekt ist. Mir kommt's irgendwie spanisch vor.
Halte ich für korrekt. Besonders bei Heizkostenabrechnungen kann es vorkommen, dass einzelne Verbrauchszähler garnicht abgelesen werden können, dann wird geschätzt oder vergleichbare herangezogen, und im nächsten Jahr gleicht sich das dann wieder aus. Ähnlich verhält es sich bei Dir, und wenn kein Nutzerwechsel vorliegt, ist dies auch nicht zu beanstanden.
Als Abrechnungszeitraum ist sowohl auf den Ablesebelgen als auch auf den Abrechnungen 1.1. bis 31.1. angegeben.
Richtig so, oder 12.?
Mein Nebenmieter weigert sich, die Nachzahlung zu Hälfte zu übernehmen.
Warum sollte er auch?
Es gibt übrigens keine "Neben"mieter, sondern nur Mieter.
HeyWas,
ich hoffe für Dich, dass Du sämtliche Belege gesammelt hast.
Wurde die Zahlungsaufforderung von 262,75 € begründet?
Was passiert nun mit dem Mietvertrag ? Muss ich raus ?
Nein, der Käufer übernimmt Deinen MV.
Mängel die im Protokoll vermerkt sind und versteckte Mängel kann der Vermieter abrechnen.
Eine Selbstbehebung braucht der Vermieter nicht zu dulden. Er kann den Zeitwert der Dinge und die Arbeitskosten in Rechnung stellen.
Dann hätten die Mängel jedoch im ÜP vermerkt werden müssen.
Für mich ist ziemlich klar, dass der VM sich noch bereichern will. Unser Fragesteller sollte ihm mal den § 263 StGB unter die Nase reiben...
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