Unser Forum enthält so manche hilfreiche Beiträge, bspw.: Au - und hier:
Wichtige Kündigungsgründe des Vermieters
Nachfolgende Kündigungsgründe sind für den Vermieter maßgeblich:
Erfüllt der Mieter seine vertragliche Zahlungsverpflichtung nicht, hat der Vermieter die Möglichkeit, dem Mieter fristlos gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 569 Abs. 1 BGB zu kündigen.
Voraussetzung (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 Alternative a BGB)
Nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus 2008 (Siehe: BGH NJW 2008, 3210), muss der Mieter sich mit “mehr als einer Monatsmiete” im Zahlungsrückstand befinden (§ 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB). Unter Miete in diesem Sinne ist die Bruttomiete, also einschließlich der Betriebskosten, zu verstehen (Siehe: OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 973). Ein einmaliger Zahlungsrückstand hingegen rechtfertigt eine fristlose Kündigung nicht (Siehe: LG Düsseldorf NJW-RR 1991, 1353).
Mehr sage ich mal nicht...
Beiträge von Berny
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Und was würde denn passieren, wenn ich den Vermieter einfach nicht in die Wohnung lasse, so dass er ebenfalls Probleme hätte sofort einen Nachmieter zu finden?
Dann müste er beim Gericht dahingehend klagen, dass Du ihm Zutritt gewährst. Bis zur Entscheidung könnte es bis zu einem Jahr dauern, je nachdem, mit wieviel Mist und Pillepalle sich die Gerichte sonst noch herumärgern bzw. -schlagen müssen.
Der VM könnte ausserdem - und das würde er bestimmt - Dich auf Schadenersatz verklagen. -
Lohnt es sich ihn zu verklagen?
Ja, es lohnt sich, für Anwälte und Gerichtskassen... -
kannste mal sehen was dir bei der blüht
nix als Ärger
Hmm, Du kannst einem ja Mut machen... -
... da hat der sogar noch einen Makler beauftragt mir diese besch***ene Wohnung anzudrehen, den ich natürlich bezahlen musste. Ich wette, der Makler wusste auch schon Bescheid. Ich kann ihn ja mal fragen, dann hätte ich ja was in der Hand, wenn der mir ganz frei antworten würde.
Ha ha..., was erwartest Du denn wohl von einem Makler..?
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Ja. Den dass es keinen Grund gibt Dir zu kündigen.
Sonst hätte man Dir keinen Aufhebungsvertrag angeboten.
Wie die Vorbeter schon schreiben, kann man hier für sich als Mieter so einiges raus schlagen.
Richtig, denn (seriös!) entstehen ja erhebliche Kosten durch Umzug, Neuanmietung etc. Dir wird sicherlich noch einiges einfallen - und der nicht dumme Vermieter rechnet sowieso damit, dass Du Dich teuer verkaufen wirst.
Und wir rechnen damit, dass Du uns gelegentlich auf dem Laufenden hältst... -
Den Tipp für die Mitgliedschaft nehme ich gerne an:)
Hier im Forum biste ja bereits Mitglied...
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Damals war es der Siemens Lufthaken, heute ist es das Wlan-Kabel
Solange es kein Lusthaken war, ...
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ok - vermute du meinst den Siemens Lufthaken inkl. Dübel?

Genauuuu, den im Lager zu holen schickte mich seinerzeit mein Ausbilder.....:o -
Ich finde nur seltsam, dass auf den Abrechnungen 2012 und/oder 2013 kein Hinweis darüber vermerkt war, sondern mir dies erst auf Nachfrage von einem (unfreundlichen) Herrn der Abrechnungsfirma telefonisch mitgeteilt wurde.
Darum merke: Störungen des Betriebsfriedens durch Anrufer sind höchst unerwünscht. Eine Gnade Dir ggü., dass Du nicht direkt an Deinen Vermieter verwiesen wurdest...
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Hallo Krempel,
haben die freiliegenden Rohre (wie lang?) Heizkostenzähler?
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Eben der Punkt Heizkörper Innen-Reinigung wäre wichtig, da ich dafür absolut nichts im großen Internet finde

Dabei fällt mir die Hubraum-Innenbeleuchtung ein...:o -
Individualvereinbarungen bei Formularmietverträgen sind höchstens nur dann zulässig, wenn diese nicht zeitgleich mit dem Mietvertrag unterzeichnet/erstellt worden sind.
Verstehe ich zwar nicht, aber sei es drum. Gibt es eine Rechtsgrundlage dafür? -
3. Dem Mieter ist bekannt, dass der Vermieter ihm auch vergleichbaren Wohnraum zu günstigeren Konditionen in anderen Stadtteilen anbieten kann.
Er kann Dir anbieten, was er möchte...
Solch ein Angebot gehört nicht in einen MV: Ein MV wird über eine genau definierte und beschriebene Mietsache abgeschlossen. Er hätte auch schreiben können: "Wenn es regnet, wird es nass". -
Friesenjunge:
"... aus irgendwelchen (technischen) Gründen ist es mir nicht möglich ein neues Thema zu eröffnen ..."
- Das liegt an einem Softwarefehler.
- Die angesprochenen Punkte halte ich für korrekt und sogar löblich, dass der Vermieter so umfangreich formuliert - natürlich auch, um Reklamationen zu vermeiden. -
Individualvereinbarungen sind nur wirksam wenn sie nicht im Mietvertrag selbst stehen.
Aber warten wir andere Beiträge ab.
So würde ich das nicht meinen, sondern sie wären im MV noch zusätzlich von den Vertragspartnern noch einmal gegenzuzeichnen, bspw. wie in meinen Verträgen, dass Wasserbetten unzulässig sind. -
Das wollte ich nur wissen. Demnach hat dein Vermieter die Angelegenheit über Jahre hinweg versiebt. Bei ordentlicher Buchführung hätte er das Wassergeld jedes Jahr mit den Betriebskosten verrechnen müssen/können.
Jetzt ist für ihn der Drops gelutscht, er kann nur noch für 2013 nachfordern/korrigieren.
... aber auch nur im Rahmen einer ordnungsgemässen Betriebskostenabrechnung. -
dodo
Mein Rat:Zieh aus sobald sich die Gelegenheit ergibt.
Und: Kauf Dich Deutschbuch - hat mich auch gehelft. -
der Vermieter hat folgendes geschrieben :
Es geht in meiner E-Mail um eine Nachzahlung für Ihr Wasser. Ich bin alle Abrechnungen noch einmal durchgegangen und komme dabei auf einen Nachzahlungsbetrag von 1.178,72 Euro für die Zeit von 2009-2013.
Der Betrag setzt sich folgendermaßen zusammen:
Verbrauch Wasser in EUR:
im Jahr 2009 = x €
im Jahr 2010 = unklare Abrechnung (=wird folglich nicht gewertet)
im Jahr 2011 = y €
im Jahr 2012 = z €
im Jahr 2013 = x €
____________________
Summe = xyz €
abzgl. = xy€
____________________
Nachzahlung xxxx €
Das ist aber schön, dass der VM sowas geschrieben hat... - nur, mich würde das nicht tangieren. -
Tipp für die Unkrautentfernung/-vernichtung auf so einem Untergrund, Essig oder Essigessenz.
Besser noch sprudelnd kochendes Wasser.
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