Darf Vermieter eigene Nachmietersuche verbieten?

  • Hallo,

    ich habe im September für meine Schwiegermutter eine Wohnung gemietet.
    Leider musste Sie wieder in Ihrem Heimatland zurück, so dass ich schon im Oktober das Mietverhältnis kündigen musste. Der Vermieter war natürlich nicht sehr erfreut.

    Das Mietverhältnis endet regulär Ende Januar 2015.
    Nun hat der Vermieter angeboten, dass er einen Nachmieter für mich suchen würde, wenn er die Hälfte der Miete behält, die ich durch die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses spare. Das habe ich natürlich abgelehnt, da ich auch selber einen Nachmieter suchen kann. Da hat der Vermieter schon etwas komisch reagiert und hat gemeint, dass er nur Vermieter mit sehr gute Bonität akzeptieren würde.

    Jetzt reagiert er garnicht mehr auf meine Anrufe und auf meine E-Mails. Zwischenzeitlich haben sich bereits 8 Leute die Wohnung angeschaut und es gibt weiter mehr Interessenten. Ich habe ihm drei Selbstauskünfte von Interessenten zugeschickt, die in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis stehen. Leider hat er auch darauf nicht reagiert.
    Vor zwei Tagen konnte ich Ihn endlich erreichen, weil ich von einer anderen Nummer angerufen habe. Da hat er gemeint, dass er gerade sehr im Stress sei und gleich einen Besichtigungstermin hätte und hat sofort aufgelegt. Was ich natürlich nicht glaube.

    Ich fürchte nun, dass ich auf sein Angebot eingehen muss oder ich bleibe auf die Miete bis Januar sitzen, was etwa 1500 Euro wären. Da der Typ auch etwas komisch ist, fürchte ich, dass er auch Probleme bei der Herausgabe der Kaution machen wird, sind auch nochmal ca. 1100 Euro.

    Darf der Vermieter generell die Nachmietersuche verbieten?
    Die Wohnung befindet sich im Großraum Stuttgart und eine Nachmieter für ab sofort ist ohne Probleme zu finden.
    Ich erleide eine finanziellen Schaden, dadurch dass sich der Vermieter quer stellt.
    Lohnt es sich ihn zu verklagen?

    Vielen Dank vorab für eure Hilfe

  • Der Vermieter kann dir die Nachmietersuche nicht verbieten, aber er muss natürlich auch keinen der von dir gefundenen Nachmieter annehmen.
    Er hat dir ein aus menschlich/ethisch/moralisch/rechtlicher Sicht fragwürdiges Angebot gemacht und du hast es nicht angenommen. Jetzt musst du halt damit leben, dass der Vermieter auf stur stellt und erst zu Ende Januar einen Nachmieter sucht.


  • Darf der Vermieter generell die Nachmietersuche verbieten?

    Nein. Er muß nur Ihren ausgesuchten Nachmieter ignorieren. Was am Ende auf dasselbe rausläuft.

    Zitat

    Lohnt es sich ihn zu verklagen?

    Um Gottes Willen, nein. Das wäre völlig aussichtslos.

    Gilt nach wie vor: Die Wohnung ist nicht Ihr Eigentum und demzufolge haben Sie nur die gesetzlich verbrieften Rechte.
    Ein Recht, den Eigentümer einen Mieter vorzuschreiben, gehört in das Land Absurdistan.

  • Ok, dann werde ich wohl damit leben müssen..

    Und was würde denn passieren, wenn ich den Vermieter einfach nicht in die Wohnung lasse, so dass er ebenfalls Probleme hätte sofort einen Nachmieter zu finden?

  • Und was würde denn passieren, wenn ich den Vermieter einfach nicht in die Wohnung lasse, so dass er ebenfalls Probleme hätte sofort einen Nachmieter zu finden?


    Dann müste er beim Gericht dahingehend klagen, dass Du ihm Zutritt gewährst. Bis zur Entscheidung könnte es bis zu einem Jahr dauern, je nachdem, mit wieviel Mist und Pillepalle sich die Gerichte sonst noch herumärgern bzw. -schlagen müssen.
    Der VM könnte ausserdem - und das würde er bestimmt - Dich auf Schadenersatz verklagen.

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