Beiträge von Berny

    In meiner jetzigen Wohnung gibt es sowas nicht, dafür existiert ein zentraler Zähler am Heizungszulauf für die gesamte Wohnung. Soweit ist das ja auch in Ordnung. Aber es wurde ein Zirkulationskreislauf verbaut, der dafür sorgt, dass am Heizelementventil immer heißes Wasser anliegt und leider strömt durch diesen Zirkulationskreislauf immer heißes Wasser, auch wenn die Heizelemente abgedreht sind und der Zähler erfasst dies natürlich. Somit bezahle ich mehr als ich möchte, denn diese paar Minuten Verzögerung bis der Heizkörper ohne ein Zirkualtionskreislauf warm wird, finde ich lächerlich.

    Seit der ersten Abrechnung drehe ich in den Sommermonaten immer das Hauptventil zu und seitdem ist die Heizungsrechnung erheblich gesunken. Dennoch frage ich mich ob das Rechtens ist?


    Hast Du denn schon eine Antwort von Dir bekommen...?
    "Spass" beiseite: Die Wohnung scheint wohl eine Ein-Rohr-Sparinstallation zu haben, also keine Hin- und Rückläufe für jeden Heizkörper, welchen man einzeln individuell regeln kann. Sowas zu betreiben ist nicht gesetzwidrig; man nennt das Bestandsschutz.
    Tipp: Eine andere Wohnung suchen, denn eine Änderung der Anlage würde kein Hauseigentümer finanzieren wollen.

    abp123:

    "... Auch eine Abrechnung mit Wärmemengenzählern ist dem Wesen nach ein Verteilungssystem."
    - Die Gesamtheizkosten werden anhand der Werte der WMZ miteinander in Relation gestzt.

    "Das Verhältnis der eingesetzten Energie in Relation zur festgestellten Verbrauchsanzeige ist von der betriebsbedingten Heizungsanlage abhängig. Neben den Erzeugungs- und Verteilungsverlusten ist zu beachten, dass sich die Wohnungswärmezähler direkt bei den Wohnungen befinden und der Wärmeverlust von der Heizungszentrale bis zum Montageort des Wärmezählers nicht erfasst wird."
    - Auf dem Weg zwischen Erzeuger und Verbraucher entstehen Verluste.

    "Wir betonen außerdem, dass in modernen außentemperaturgeregelten Heizungsanlagen keine konstanten Betriebsbedingungen herrschen. .."
    - Die Verluste vriieren zwangsweise entsprechend den Einflüssen von aussen.

    gibsonlg:

    "Ich habe mich von meinem Partner nach acht Jahren im Guten getrennt und will nächstes Jahr aus dem Reihenhaus aus- und in eine andere Stadt ziehen."
    - Ihr beide seid aber wohl noch gemeinsam im Mietvertrag?

    "Hat irgendjemand einen Rat, welche Möglichkeiten ich als Selbstständige habe, Vermieter von mir zu überzeugen?"
    - Gute Frage, die nächste bitte...
    Übrigens: Dein Vater kann höchstens für den Gegenwert von drei Nettomieten bürgen.

    Da sollte erst mal geprüft werden, ob die Installation einer Wechselschaltung entspricht und zweitens, ob eine solche Funktion überhaupt vorgesehen ist.
    Möglich ist auch ein fehlerhafter Anschluß.
    Unter Kleinreparatur würde ich das jedenfalls auch nicht verbuchen wollen.


    Es kann aber ein Kontakt "angebackt" sein, also (evtl. durch einen vom Mieter verursachten Kurzschluss) kleben und sich nicht mehr öffnen...:eek:

    Der Vermieter kann euch nur nach den gesetzlichen Regelungen kündigen, siehe 573bgb oder halt außerordentlich. Ein außerordentlicher und ordentlicher Kündigungsgrund liegt hier nicht vor.
    Eine Beteiligung halte ich auch nicht für ratsam.


    Stimme zu. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bzw. -bereitschaft des Vermieters ist unerheblich (bin selbst Vermieter...:o).

    den Flur nur bei Tageslicht betreten!


    Oder mit Stirnlampe...:cool:
    Ernsthaft: Einer der beiden Wechselschalter wird wohl falsch angeschlossen sein: Ein korrespondierender Leiter vertauscht mit dem Aussenleiter.

    iguana:

    "Damals wurde ausgemacht, daß der Mieter im Falle einer Kündigung die Kosten für die Trennung des Heizungssystem und das Verschließen des Durchbruchs selbst trägt."
    - Verständlich.

    "Für beide Wohnungen gibt es bis heute jeweils einen eigenen Mietvertrag"
    - Wichtig zu wissen.

    "Daher hat sie den Vertrag für Wohnung 2 versucht zu kündigen.
    Der Vermieter (eine Wohnungsbaugenossenschaft) stellt sich allerdings quer. Das Problem sei dabei das Bad. Es gibt nur einen kleinen Raum, in dem bisher nur eine Toilette und ein Waschbecken eingebaut war. Laut GWG sei es nicht möglich, den Raum in ein den heutigen Ansprüchen genügendes Bad umzubauen."
    - Wen interessiert's? Natürlich kann der Mieter einen MV kündigen.

    "Am liebsten möchte man die beiden Wohnungen als eine große Wohnung weitervermieten."
    - Das dürfte den Mieter garnicht interessieren.

    "Meiner Mutter wurde angeboten, daß man ihr sie eine passende, kleinere Wohnung anbietet. Da die bisherige qm-Miete für die Wohnungen aufgrund der alten Mietverträge sehr niedrig ist, würde sie für eine kleinere Wohnung mit neuem Mietvertrag ungefähr genausoviel zahlen, wie für die beiden Wohnungen zusammen."
    - Dachtet Ihr etwa, die GWG sei uneigennützig?

    "Die Frage ist nun: Kann der Vermieter die Kündigung der Wohnung 2 einfach ablehnen?"
    - Ja, kann er, jedoch m.E. nicht rechtswirksam.

    "Falls eine Kündigung möglich ist: Wie schaut es mit den Kosten ..."
    - Der VM kann auf einen kompletten Rückbau bestehen, es sei denn, es wurde (nachweislich...) etwas anderes vereinbart.

    "... Trennung der Heizung aus? Diese müsste im Rahmen der Sanierung für eine Neuvermietung sowieso erneuert werden...."
    - VM-Angelegenheit.

    "Und auch wenn es um einen "Tausch" geht: Gäbe es da die Möglichkeit, auf einen reduzierten qm-Preis zu bestehen?"
    - Fage das den Vermieter...

    "Rein rechnerisch würde der Vermieter bei einer Neuvermietung der großen Wohnung schließlich besser dastehen, da er diese Wohnung für ungefähr den 3-fachen Preis weitervermieten könnte...."
    - VM-Angelegenheit...

    Kleines Update:
    Wir waren heute bei der Rechtsberatung der AStA und haben für nächsten donnerstag einen kostenlosen 15-minütigen Anwaltstermin. Dort wird dann alles weitere geklärt.


    ... und uns könnteste dann über das Ergebnis der Beratung aufklären.

    aaIngenieur:

    ".., um nicht bis zum 1. Oktober 2015 Miete zahlen zu müssen?
    Kann ich einen Nachmieter suchen, falls ich alleine ausziehe? Wenn wir zusammen ausziehen sollten, können wir dann einfach 3 Nachmieter suchen?"
    - Nein und nein. Der VM ist nicht verpflichtet, Nachmieter zu akzeptieren.

    "Ich hab schon von einer außerordentlichen Kündigung gelesen? Könntet Ihr mir sagen wie das läuft? Was wäre, wenn wir einfach 2 Monate keine Miete zahlen, um sozusagen rausgeschmissen zu werden?"
    - Dann könnte der VM Euch fristlos kündigen und Schadenersatz in Höhe der offenen Mieten bis 01.10.2015 verlangen.

    "Wir sind 3 Studenten, die wegen der Uni in eine andere Stadt gezogen sind. Wir würden aber gerne in naher Zukunft zurück in unser Elternhaus ziehen. Deswegen wäre es problematisch, wenn wir weiterhin die Wohnung bezahlen müssten, während wir wieder bei unseren Eltern wohnen."
    - Mietrechtlich irrelevant.

    Stimmt, das mit dem Grundbucheintrag hattest du bereits erklärt, allerdings bleibt die Frage, wie lange so ein Grundbucheintrag nach dem Kauf erfolgt. Gibt es da eine einen Richtwert, oder ist das von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich


    Habe gerade bei Deiner Gemeinde nachgefragt: Der Eintrag dauert 299 Tage.

    @ Der Gärtner
    Aus reiner Neugier. Von eine Wasseruhr die rückwärts läuft habe ich in meiner 40jährigen Vermieterei noch nichts gehört. Was ist da
    das Resultat? Letztendlich ein Null-Verbrauch?


    Vielleicht wurde auch bspw. eine 6 als 8 abgelesen...?
    Erfahrungsgemäss beträgt der Prokopfverbrauch 30-40m³ pro Jahr.

    Ya&Fr:

    "ich bin mir nicht sicher, ob "Untermieterin" der korrekte Begriff ist!"
    - Idt es nicht.

    "Es handelt sich um einen "Mieteintritt" *) für 1 Jahr, welcher über die Maklerin erfolgt ist."
    - *) Sowas gibt es nicht.

    "Wir persönlich haben dabei nichts selber aufgesetzt!"
    - Aber unterschrieben??

    "Und der Vermieter weiß über sie natürlich Bescheid."
    - Schön. Ich weiss auch über ... Bescheid...

    "Dass die Provision durch drei geteilt wird, wurde genauso wie die Bedingung von nur 1 Jahr in der WG bei der Besichtigung abgeklärt und aktzeptiert von ihr."
    - Dann soll sie die Provision auch zahlen. Das wichtigste ist ja schliesslich, dass der arme, arme Makler Geld verdient...

    "Ihn ihrem Mieteintrittsvertrag steht, dass weitere finanzielle Sachen intern geklärt werden."
    - Blah blah.

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