Woran erkenne ich dann, dass der obengenannte "Hausverwalter" die Berechtigung zur Abgabe einer solchen Mieterhoehung besitzt?
Du wolltest wohl eher fragen: "Woran erkenne ich dann, dass der obengenannte "Hausverwalter" die Berechtigung zur Stellung eines Mieterhöhungsverlangens besitzt?"
Ich würde das jedenfalls ignorieren und den "Hausmeister" voll gegen die Wand laufen lassen. Oder zumindest die Softversion anwenden und den Vermieter fragen, was es mit dieser mir unbekannten Person auf sich hat.