Doch Bienen sind eine Bedrohung für die menschliche Gesundheit.
Nein, solange es sich nicht um afrikanische Killerbienen handelt.
Aber, Marika, gib' doch ehrlich zu, dass Du auch gerne umschwärmt wirst...![]()
Doch Bienen sind eine Bedrohung für die menschliche Gesundheit.
Nein, solange es sich nicht um afrikanische Killerbienen handelt.
Aber, Marika, gib' doch ehrlich zu, dass Du auch gerne umschwärmt wirst...![]()
Wenn der Verkäufer dieser Marken den Preis erhöht, nennt man das freie Marktwirtschaft, und das hat immer noch nichts mit Mietrecht zu tun. Der Mieter hat mindestens 2 Alternativen. Dann soll er bitteschön eine davon nutzen.
Zusätzlich könnte er ja auch noch alternativ seine Wäsche im Main waschen...
(binschonwech)
Hinzu kommt, dass die Flächen neu berechnet wurden. Diese Unterlagen wurden mir zur Einsicht zur Verfügung gestellt. darin ist deutlich zu erkennen, dass die Grenzen völlig falsch( bis zum Nebenhaus über deren Terassen) gelegt wurden. Zusätzlich wurden von Mietern eingefriedete Gärten nicht berücksichtig. Selbst ein Hinweis darauf wird ignoriert.
Dann würde ich vorerst nichts zahlen.
Meine ich doch. Dazu braucht es keinen Rechtsdiskurs. Einfach nur praktich handeln.
und ein grosses Schild dranhängen "Zu verschenken".
Hallo Berni,
"Vorbi" ist TE.
War das so schwer zu verstehen???
Danke, Berny hat verstanden.
Da wir so nicht weitermachen möchten, auch der Gesundheit wegen, möchten wir Ausziehen. Kann uns der Vermieter nun Etwas wollen?
Nöö, wieso denn? Ihr könnt doch jederzeit zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Da du inzwischen einen Anwalt eingeschaltet hast (ist für Bewohner von Sozialwohnungen immer einfach, da der Anwalt vom Steurzahler entlohnt wird),
Hoffentlich nur die Erstberatung auf Schein.
Nein. Die Mieter können auch gerne den nächsten Waschsalon nutzen. Ob sie da aber für 2 bzw. 4 € ihre Wäsche waschen und trocknen können wage ich zu bezweifeln.
Leeson,
um Eventualitäten aus dem Wege zu gehen, würde ich zur Klarstellung nochmals schriftlich nachweislich kündigen, und zwar gem. § 573 c Abs 1 BGB zum 31.05.2015.
Meine Frage ist ganz einfach: gibt es eine Chance, dass die Meinung der Mieter berücksichtigt wird?
Meine Antwort ist ebenfalls ganz einfach: Jein.
poldi2007:
"Heizung steht auf 3.5 bis 4 und wir haben eine Temperatur von 22.5 -23 Grad."
- Das passt.
"Gelüftet wird morgens mittags und abends."
- Lange genug und - falls möglich - quer?
"Bei dem Gespräch mit dem Vermieter heute sagte er uns dass wir die ersten seien die Probleme haben mit stockflecken und das wir falsch heizen und lüften."
- Das sagt jeder VM. Was sonst erwartest Du denn?
"... wir sollen alle Türen von jedem Zimmer komplett aufhaben und noch mehr heizen. Die luftfeuchtigkeit will er in allen Räumen bei 40 haben. Wir wissen ja dass es Probleme gab können aber den Maler jetzt nicht petzen. Der Vermieter verneint aber alles. Ist die Temperatur in der Wohnung in Ordnung?"
- Letzteres ja. Die Ursache für die Flecken kann aber hier nicht ermittelt werden. Stehen Schränke weit genug von Wänden ab?
"Es dauert bis zu 90 Sekunden bis wir beim Duschen Warmwasser haben. Sehr schlecht mit Kleinkind. Auch am Waschbecken das gleiche Spiel. Da kommt kaum warmes Wasser."
- Zentralheizungmit WW-Bereitung? Evtl. hat die Wohnung zu lange und unisolierte Zuleitungen. Diese Mängel hättet Ihr bei Anmietung jedoch selbst feststellen müssen, also keine Reklamationsgründe...
Genau Abrechnungszeitraum ist 01.11.2012 - 31.10.2013, somit fällt seine Forderung weg oder?
Super vielen Lieben Dank für die schnelle Antwort.
Vielen Dank!!!
Und zukünftig, Johnny, bitte korrekte Datumsangaben...:)
Im Juli/August 2014? Sorry, aber das kann ich nicht glauben.
Bekannterweise liegt Japan am Ostpol, und da ist es im Sommer besonders kühl...
ja sorry, hatte etwas Probleme mit dem Forum.
Wissen wir... öfters mal F5 drücken.:D
Halbling:
"Bei der Wohnungsübergabe ist wurde festgestellt das auf meinem TG-Platz ein Motorrad steht."
- Hat der TG-Platz einen eigenen MV oder im Wohnrungs-MV inclusive?
Davon mal abgesehen (Du hast das Mietbeginndatum bisher noch nicht genannt) hat der VM dafür zu sorgen, dass der TG-Platz frei, besenrein und ohne Beschädigungen ist ("vertragsgemäss"). Selbst würde ich das Ding niemals anfassen.
Wenn Ergebnisse vorhanden werde ich die mitteilen.
Interessant, wir warten drauf.
wir haben als WG eher zufällig eine Wohnung gefunden, die billiger und besser ist als unsere, jedoch müssten wir 2 Monate doppelt Miete zahlen.
Unsere Vermieterin ist zumindest was das betrifft normalerweise zuvorkommend und sagt, wenn wir jemanden neues finden, der gleich einziehen kann, dann müssen wir nicht doppelt zahlen.
Letzteres ist oftmals bla bla, wie wir hier im Forum immer wieder lesen.
Du hast nichts darüber geschrieben, ob Ihr und wenn ja, zu wann gekündigt habt. Aber sei es drum...
Wie lange kann ein Vermieter die Bürgschaftsunterlagen behalten, wenn das Mietverhältnis beendet ist?
Wir sind seit zwei Jahren ausgezogen, aber der Vermieter weigert sich die Bürgschaft zurückzugeben.
Die Bank sagt, da gibt es keine zeitliche Begrenzung und auf Anschreiben reagiert er nicht.
Ich schätze, dass das kein Mietrecht ist.
Es kam dann nach einiger Zeit eine Nebenkostenabrechnung in der er uns eine Reperatur eines kurz nach unserem Einzug enstandenen Wasserrohrbruchs mit knapp 300 Euro in Rechnung gestellt.
Hat einer einen Vorschlag was man da machen kann?
Das hat doch miteinander nichts zu tun.
Auch ich würde ihn zur Zahlung auffordern bzw. einen Mahnbescheid schicken.
ich wohne in einer WG in Stuttgart, wir sind zu dritt und haben jeweils einen Einzelvertrag
Eine andere Frage ist, ob mir der Vermieter verbieten kann, eine Wohnung für eine kurze Zeit unterzuvermieten.
Das passt doch nicht zusammen.
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