Soll ich das schriftlich machen, oder ihn anrufen.
Weder - noch.
Soll ich das schriftlich machen, oder ihn anrufen.
Weder - noch.
HACKYSACK:
"Der Vermieter will demnächst eine Wasseruhr bei uns Nachrüsten."
- OK.
"2013 sollen wir ja 76,6m³ Kalt- und 23,7m³ Warmwasser verbraucht haben = ca.100m³"
- Auch bei Planschfreudigen zuviel. Üblich sind 30-40cbm p.P. und Jahr.
"Kann es sein das uns das Wasser zweimal berechnet wird? Da wir ja nur die Hauptwasseruhr bei uns sitzen haben und den Differenzbetrag zahlen müssen. Vor der Warmwassertherme sitzt ja ein extra Zähler, der das Warmwasser berechnet. Sprich das Kaltwasser fließt ja durch 2 Zähler. Die Nachbar Wohnungen machen Ihr Wasser über Boiler warm."
- Wer von uns kennt denn schon die Installation in Deinem Haus...?
Meine Tochter hatte von 03.2014 bis 11.2014 eine Wohnung gemietet.
... und verlangt für das halbe Jahr erstmal zusätzlich 120€ Betriebskosten.
Wieso halbes Jahr bei diesen undifferenzierten Zeitangaben...?
Panoptikum2000:
"Wie sieht das mit dem Vertretungsrecht aus? Es kann uns ja nicht der Vertreter des Vermieters Zusagen machen und der Vermieter selbst widerruft diese dann - auf irgendwas muss man sich doch verlassen können - immerhin ist diese Vermarktungsgesellschaft uns ja gerade als Ansprechpartner und Vertreter des Vermieters vorgestellt worden."
- Dein Anbrechpartner ist IMMER der im MV genannte Vertragspartner - es sei denn, ein Dritter zeigt Dir seine ORIGINAL-Vollmacht des VM.
"Wir haben jetzt schon gut 2000 Euro an Renovierungs- und Kleinreparaturkosten in die Wohnung gesteckt..."
- Da fehlen mir die Worte. Wart Ihr bei Mietvertragsanbahnung in einer Notlage?
HACKYSACK:
"Für 2012 haben wir noch nicht mal eine Nebenkostenabrechnung bekommen, da der Vermieter selbst meinte, da kann was mit dem Wasserverbrauch nicht stimmen"
- Mit Zählerablesungen war er wohl überfordert?
"hat dies mehrere male von techem prüfen lassen. Die sagen aber das alles Richtig ist,"
- Das sagen sie alle...
"so werden wir demnächst wohl auch die Rechnung bekommen und begelichen müssen."
- Wenn sie korrekt ist, ja.
"Wasseruhren für die Nachbarwohnungen sind jeweils in den Wohnungen verbaut und deren Verbrauch wird von der Hauptwasseruhr abgezogen und für uns bleibt der Rest... Ist dies Überhaupt rechtens, dass wir keine eigene Uhr haben?"
- Nein, ist nicht rechtens.
"Rechnung von 2013:
Heizkosten -> 6.305,000kWh (2011 -> 5581kWh)
Warmwasser -> 23,7m³ (2011->18,9m³)
Kaltwasser -> 77,6m³ (2011-> 45,7m²)"
- Mit solchen Angaben ist nur wenig anzufangen, ausser der Tatsache, dass durchschnittlich pro Bevölkerungsnase ~30m³ - 40m³ Wasser verbraucht werden.
"Betriebskosten:
Wir haben 2011 12€ für die Antennenanlage (Sat-Schüssel) gezahlt. Jetzt sollen wir 50€ zahlen..."
- SatSchüsseln verursachen i.A. keine Betriebskosten, wenn sie ordnunggemäss installiert sind. Was steht denn im MV diesbzgl.?
"Es wurde 2013 auch was gemacht an der Sat-Schüssel, weil etwas kaputt war, aber darf es einfach umgelegt werden?"
- Nein, Reparaturen nicht.
"Ansonsten kann ich mir die Steigerung nicht erklären."
- Lass' Dir vom VM die Originalbelege zeigen.
"Grundsteuer haben wir 2011 120€ gezahlt 2013 sollen wir 250€ zahlen"
- Lass' Dir vom VM die Originalbelege zeigen.
"Neu hinzu gekommen ist 2013 ein Hausmeister mit 200€."
- Im MV als umlegbar vereinbart?
"Gartenpflege kommt auch noch hinzu, aber da kommt nur 1x im Jahr jemand.
- Egal, wv. mal. Im MV als umlegbar vereinbart?
"Da es unsere erste Wohnung ist, haben wir leider noch nicht viel Erfahrung und auch keinen Vergleich. Wir würden nur gerne wissen ob das alles passt oder ebend nicht.
Gruß & Schönen 3. Advent"
- Danke, gleichfalls.:)
Hallo Friedel,
bei wem hattest Du denn Wohlfühl-Flatrate gebucht...?
Hallo, bei mir wurde eine "normale" Räumung durchgeführt.
Ich drehe mich total im Kreis und habe keine Kraft für einen Rechtsstreit.
Dann lass' ihn auch bleiben.
Ich werde wohl nie wieder ein Haus auf Basis einer Freundschaft mieten.
Gratuliere zu der Erkenntnis...
Ne ich lass das durch einen Scheidungsanwalt prüfen!!!
Von Dir würde ich mich auch scheiden lassen, FALLS ich Dich überhaupt geheiratet hätte...
Räumen Sie einfach Ihren Dreck weg und gut is!.
Er wird das dann zähneknirschend zur Kenntnis nehmen müssen.
... wobei zu hoffen ist, dass es ein Übergabeprotokoll gibt, oder zumindest glaubhafte Zeugen.
CaroMarvin,
Deine Angaben sind völlig unzureichend.
"Sollte ich eine Prüfung durch einen Anwalt durchführen lassen?"
- Wenn, dann aber durch einen auf Mietrecht spezialisierten.
Mietminderung kann man aber in diesem Fall fordern?
Fordern kannst Du Mietminderung...
Die ist sogar fett geschrieben!
Ach so, jein.:o
Buschfunk,
danke für den packenden Bericht. Und wie lautet nun die Frage?
Was erwarten Sie von jemand der aller paar Jahre oder gar zum ersten mal einen Mietvertrag abschließt?
Vielleicht, dass er lesen und verstehen kann...?
Dymo:
"Muss ich für den Zeitraum zwischen dem 15.6 und 15.12 irgendwelche Betriebskosten nachzahlen,"
- Nein.
"oder kann dies erst ab dem 15.12 geltend gemacht werden, wenn mein neuer Mietvertrag offiziell beginnt?"
- Ja, wenn Du lt. Deinem neuen MV NK zu zahlen hast.
Was Du da schreibst, passt irgendwie nicht. Hast wohl vergessen, die Jahreszahl anzugeben.
besteht die Möglichkeit auf Grund dieser Tatsachen, dass wir früher ausziehen können.
Ihr könnt sogar jederzeit ausziehen... nur bezahlen müsst Ihr bis zum Mietende (unter Beachtung der Kündigungsfrist).
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!