Unsicher ob NK Prüfung durch Anwalt durchgeführt werden sollte

  • Hey Leute,
    Folgendes Problem:

    Ich zahle Monatlich 120€ NK
    zusätzlich 85€ Strom

    Für ein 2 Personen Haushalt mit 60qm

    Nun kam die Jahresendabrechung mit einer Nachzahlung von über 1200€

    Kann das denn stimmen???
    ich hab im leben noch nie so eine summe Nachzahlen müssen. Wir wohnen jetzt ein Jahr in dieser Wohnung.

    Sollte ich eine Prüfung durch einen Anwalt durchführen lassen?
    Was meint Ihr?

    VlG

  • Leider ist Ihr Ansinnen schon ziemlich schizophren.
    Wie soll den hier jemand erraten, ob die Nachzahlung rechtens ist oder nicht.
    Hier sitzen keine allwissende Götter. Fragen Sie in der Hölle nach.
    Überprüfen Sie Ihr Wohnverhalten sowie die Zähleinrichtungen monatlich.
    Sparsamer Umgang mit Heizung und Strom beginnt bereits am 1. Januar und nicht erst beim eintrudeln der Rechnung.

    Ansonsten Rechnung nehmen und zum Anwalt. Es können doch Fehler vorhanden sein. Das löst man aber nicht mit einer Anfrage hier.

  • CaroMarvin,

    Deine Angaben sind völlig unzureichend.

    "Sollte ich eine Prüfung durch einen Anwalt durchführen lassen?"
    - Wenn, dann aber durch einen auf Mietrecht spezialisierten.

  • 120 € NK wenn inkl. Heizkosten und womöglich sogar noch Warmwasseraufbereitung sind schon mal mindestens 30 € zu wenig.

    Ob nicht sogar 50 € zu wenig kommt darauf an was in den NK noch so alles enthalten ist. Besonderer Service wie z. B. Aufzug, Hausmeister, Treppenhausreinigung, Winterdienst etc. kosten natürlich.

    Mehr kann man zu den sparsamen Angaben nicht sagen.

    Bei dem Betrag lohnt es sicher die Abrechnung von einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen zu lassen.

  • Ich weiß ja nich was sie hier eig wollen. Ihre großkotzigkeit können sie an Leuten auslassen die es sich gefallen lassen!
    Ich wollte eine "Einschätzung" ob es sich bei solch einen Betrag lohnen würde das prüfen zu lassen mehr nicht!
    Ach ja zu ihrer Info! Sparsamer Umgang, das ich nicht Lache, wir hatten nicht mal den Kühlschrank in Betrieb in den 1 jahr geschweige denn war auch nur einmal der Herd- bez Ofen an. Wir essen beruflich bedingt immer auswärts und zuhause gibts höchstens mal eine 5min Terrine! Heizung stand den winter über auf stufe 1 das uns nix einfriert!
    Ganz ehrlich bevor sie so antworten, lassen sie es einfach. Kein User hier wartet gerade nur auf sie!

  • Es gibt weder einen Hausmeister noch sonst irgendwas.
    Es ist eine Einliegerwohnung in einem Privathaushalt.
    Bei Schäden kommen wir selbst auf, genau so wie wir Schnee räumen und einen treppenaufgang gibt es nicht.wir kommen durch unseren eig Eingang direkt in die Wohnung.


  • Sollte ich eine Prüfung durch einen Anwalt durchführen lassen?

    Lassen Sie das durch einen Anwalt für Mietrecht prüfen. Mit den Großkotzleuten hier im Forum wird das sowieso nichts.


  • Es ist eine Einliegerwohnung in einem Privathaushalt.

    In dem vermutlich auch der Vermieter wohnt. Das beim Anwalt nicht vergessen zu erwähnen. Denn in dem Fall muß der VM nicht nach der Heizkostenverordnung abrechnen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!