Beiträge von Berny

    Banane:

    "Da unterliegst Du einem Irrglauben. Es würde keinen Richter geben, der den M.dazu verurteilen würde, genau denselben Zylinder
    einzubauen."
    - Doch. Der Originalzylinder ist und bleibt Eigentum des VM. Du kannst ihn austauschen gegen einen viel besseren, sicheren und teuren, das ändert garnichts daran.

    "Gesetz den Fall, das Schloß müßte wegen eines Defekts vom M.ausgetauscht werden, was dann?"
    - Das Schloss müsste gem. § 535 BGB vom VM ausgetauscht werden. Ihm bleibt es überlassen, den Mieter evtl. im Rahmen der Kleinstreparaturklausel in Anspruch zu nehmen.

    "Also,so schwer kann das doch nicht sein."
    - Gute Erkenntnis.

    "und schöne Weihnachten."
    - Danke, gleichfalls.

    Wenn ein M. einen Schließzylinder austauscht, dem VM bei Auszug de Wohnung genau die Anzahl der Schlüsssel, die er erhalten hat, zurückgibt, warum dann zurücktauschen? Berny, klär mich auf.


    Der Mieter hat dem VM genau DEN Schliesszylinder nebst den dazu gehörigen Anzahl Schlüssel zurückzugeben, die er bei Übernahme der Mietsache mit übernommen hatte. Soo schwer zu begreifen dürfte das doch nicht sein...

    DerOlele:

    "Abrechnung 2013
    Grundsteuer 371,45 €
    Wohngebäudeversicherung 142,91
    Gewässersch.-Haftpfli. 86,51
    Gebäude-Feuer-Elementarvers. 471,24
    Schornsteinfeger 95,57 *)
    1167,68 € : 189,5 = 6,16 * 75,5 = 465,22 €"
    - Die andere Wohnung hat demnach 114m²?

    "Wasser/ Abwasser 203,60 € Wie sieht es mit den Zählerständen aus? Wenn Wasserzähler vorhanden sind, müssen dies Stände der Zähler angegeben werden? Auch das Ablesedatum?"
    - Nein. Auf Verlangen muss der VM Dir erklären können, wie er die Verbräuche berechnet hat UND welche Beträge das EVU ihm dafür berechnet hat.

    "Heizung 482,20 € Ebenfalls ist mir nicht bekannt, wie sich die Heizkosten errechnen. Muss hier nicht angegeben werden wie sich die Heizkosten zusammen setzten? Also beispielsweise Kosten pro Liter Öl usw..."
    - Ja.

    " 685,80 €"
    - Kann ich nicht zuordnen. Taucht auch nicht in der Endabrechnung auf.

    "1151,02 €
    Vorauszahlung 1200,00 €
    Guthaben: 48,98 €"
    - Passt.

    "Meine Frage ist nun, ob so eine Abrechnung zulässig ist."
    - Bis auf die Heizkosten: ja. *) welche auch die Schornikosten beinhalten müsste.

    "Ich kann da rein gar nichts anchvollziehen. Auch die Umrechnung der Kosten wie Schornsteinfeger und Versicherungen kann ich nicht nachvollziehen..... das könnten ja alles auch erfundene Zahlen sein."
    - Auf Verlangen hat der VM Dir die Originalbelege vorzuweisen.

    "von Betriebsstrom steht da auch nichts.....muss der nicht auch angegeben werden?"
    - Schon, als Teil der HK-Abr.

    "Zumal ich die Kosten schon als sehr hoch emmpfinde. Ich wohne allein, bin Tagsüber ausser Haus und Heize darüber hinaus viel mit meinem Holzofen, sprich atgsüber sind die Heizungen aus. Geheizt wird, wenn dann nur im Bad und Wohnzimmer. Sonst nirgends."
    - Sorry, aber das sind (hier) die üblichen Argumente...

    Was ich gestern mit Entsetzen feststellte- der Strom-Sicherungskasten ist in der anderen Haushälfte.
    3 einfache Drehsicherungen sind für meine Wohnung da und KEIN Sicherungsschalter. Wünsch Euch frohe Feiertage.


    Hallo Margarete, beim Altbau nennt sich das Bestandsschutz. Wenn der VM i.O. ist, sehe ich da kein Problem. Auch Dir ein Frohes!

    viruzz23:

    "M müsste der Abrechnung widersprechen und V diese überarbeiten, damit die Kosten für Kehrung und Wartung nur anteilig angerechnet werden?"
    - That's right.

    "Wie ist hier die Verfristung einzuschätzen? Die Überarbeitung wird sicherlich etwas Zeit in Anspruch nehmen. Immerhin befinden wir uns in einer heißen Phase."
    - Wayne... interessiert's? Wie sagte seinerzeit Wum? "Stichtag heute in acht Tagen".

    "Wie sind die Hausmeisterkosten einzuschätzen? Kann M von V eine konkretere Aufschlüsselung verlangen?"
    - Yeah, ebenso Vorlage der Originalbelege.

    Um die Wassermenge an den beiden Anschlüssen zu messen ist der Einbau von zwei Wasseruhren notwendig. Müssen wir somit der Zahlungsaufforderung des Vermieters hierfür nachkommen?


    Für Investitionen ist einzig und allein der VM zuständig. Lediglich Betriebskosten sind von den Mietern zu tragen, falls vereinbart oder im MV auf die BetrkVO hingewiesen wird.

    Hallo viruzz23,
    ich beschrämke mich mal auf das wesentliche:

    "Mietpartei M bewohnt vom 01.07.2012 bis 30.04.2013 eine Mietwohnung."
    - OK.

    "Jegliche Nebenkostenabrechnungen waren auch nach Aufforderung bis heute ausgeblieben."
    - Das kann ja nur die von 2012 gewesen sein. Ich unterstelle mal, dass der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist. Damit sind etwaige Nachforderungen des VM verfristet, insbesonders bei diesem "Argument": "Vermieter V erklärt, er habe sich nun endlich die Zeit nehmen können." -->> Haha.

    "Die Nebenkostenabrechnung für 2012 hat also den Abrechnungszeitraum 01.07. - 31.12.2012;"
    - ... womit wohl DeinNutzungszeitraum gemeint sein dürfte.

    Damit hätte die Nebenkostenabrechnung für 2012 spätestens am 31.12.2013 zugestellt werden müssen. Ansprüche seitens Vermieter V sollten damit nicht mehr geltend gemacht werden können. Ist die Einrede der Verjährung hier nun notwendig?"
    - Ja, jedoch Verfristung.

    "Unklarheiten entstehen bei folgenden Posten:
    Grundgebühren Schornsteinfeger (verteilt für 4 Monate): 1,xx €
    Kehrgebühren Schornsteinfeger (direkt zurechenbar): 1x,xx€
    Wartungskosten der Heizungsanlage (direkt zurechenbar): 2x,xx €
    Hauswarts- und Reinigungskosten für 4 Monate: 12x,xx €"
    - Richtig wären 4/12 der Jahreskosten.

    Eichsfeld:

    "... hat mein Vermieter netter Weise einen neuen Mietvertrag mit dem neuen Mieter gemacht und mich sozusagen vorfristig aus meinem Vertrag entlassen. Es gab eine Wohnungsübergabe mit Übergabeprotokoll auf dem der Vermieter, der neue Mieter und Ich unterzeichnet haben. Die Kaution wurde mir anschließend prompt vom Vermieter erstattet und es gab eine Endabrechung."
    - Mglw. wird ein Richter entscheiden, ob damit ein Ende Deiner Mietzeit definitiv begründet wurde.

    "Der neue Mieter stellt nun an mich eine Forderung auf einen Teil der Miete für den Zeitraum nach der Übergabe, da er nach seinen Angaben die Wohnung noch nicht gleich nutzen wollte. Da ich nicht explizit einen Mietaufhebungsvertrag habe ist nun meine Frage, ob das Übergabeprotokoll und alle sonstigen Fakten reichen, damit dieser mich nicht irgendwie rechtlich belangen kann."
    - Das dürfte eigentlich sein Bier sein.
    Liegt seine Forderung bereits schriftlich vor?
    Auch ich tendiere dazu, dass Du mit dem Nachmieter kein Vertragsverhältnis hast. Ich würde ihn an den VM verweisen.

    Christopher2604:

    "Rolladen: Der Rückhalt beim Aufrollen ist defekt und der Rolladen lässt sich nicht mehr nach oben ziehen"
    - Dürfte m.E. unter die Kleinreparaturklausel fallen, falls Instandsetzung über 80€ kosten würde.

    "Wasserhahn: In der Küche habe ich einen Drehbaren Wasserhahn bei dem gebrochen ist - Wasser läuft nicht aus, jedoch hängt der Wasserhahn schief"
    - Dito.

    "Fenster: Das Fenster im Schlafzimmer lässt sich nicht auf Kipp öffnen"
    - Dito.

    "Badezimmerlüftung: Die Badezimmerlüftung ist infolge eines Wespennestes kaputt gegangen"
    - VM-Angelegenheit.

    "Backofen: Aus meinem Backofen kommt beim Einschalten ein fieser verbrannter Plastikgeruch und Qualm
    - VM-Angelegenheit.

    "Ich muss sagen, dass ich an keinem der Schäden verantwortlich bin."
    - Natürlich...

    "Soll ich eine Mängel-Liste an meinen Vermieter senden und der muss sich damit beschäftigen?"
    - Ich würde es machen und die Reaktion abwarten.

    MandP:

    ⇒ Kein wesentlicher Verkehrslärm, allenfalls geringe und nur kurzfristige Lärmimmissionen durch Gewerbe,
    Flugplatz, Bahnlinie, Gaststätten etc. --> Wie bereits gesagt, wir wohnen direkt neben einer 4-spurigen Hauptstraße welche mehr oder weniger Autobahnzubringer ist + Gewerbe-/Industriegebiet. Zudem soll in absehbarer Zeit direkt in der Nachbarschaft ein neues Krankenhaus enstehen, welches wahrscheinlich zu Fluglärm führt.

    ⇒ Öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten und Schulen nahe gelegenen (bis circa 500 bis 600 m erreichbar). --> das passt

    ⇒ Aufgelockert bebaute und durchgrünte Gegend, eventuell nahe einer größeren öffentlichen Grünanlage. --> Es gibt einen großen See + Spielplatz und sonst bebaute Fläche. Wälder und andere Grünanlagen sind nicht im näheren Umkreis zu finden.

    ⇒ Haupträume vorwiegend nach Süden und Westen --> das passt

    ⇒ gehobenes und gutes soziales Umfeld --> Lässt sich drüber streiten.

    ⇒ ordentliches Erscheinungsbild des Viertels. --> Nein, eine Haupt-Anlaufstelle für Jugendliche für abendliche Besäufnisse, relativ viel Müll,...

    - Na prima, dann hätten wir ja Argumente und Gegenargumente zusammen, und das Gericht mag nun entscheiden...

    Falk878787:

    "Nun meine Frage Fristlose Kündigung"
    - Nein.

    "Vermieter muss neue Wohnung mit selben Bedingungen stellen."
    - Nein.

    "Umzugskosten"
    - Erstattung? Nein.

    "Aufwandskosten ( Matraten reinigen lassen, da Schimmel in der Luft etc, Ummeldungen, Dsl Anschluss usw.)"
    - Antwort wie vor.

    "Im falle Krankheit steht mit Schimmel in Zusammenhang
    Krankenhausaufenthalt"
    - Antwort wie vor.

    "Fahrlässige Körperverletzung"
    - Nein.
    Komme mal von Deinem hohen Ross herunter! Bei Besichtigung der Mietsache hattest Du selbst Schimmel festgestellt, also >>> §536 BGB.

    Seitens der Wohnungsbaugesellschaft waren die Betriebskosten mit 74€ und Heizkosten mit 59€ angesetzt. Nach der ersten Abrechnung liegen wir jetzt bei 95€ Betriebskosten und 135€ Heizkosten.


    Ich weiss, dass Vermieter bei der Werbung die Betriebskosten (bewusst) zu niedrig ansetzen "dürfen".... leider.

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