Vermieter betritt ehemalige WG Wohnung

  • Hallo,
    meine Frage
    Ich wohne in einer Wohnung die bisher als WG genutzt wurde.
    Durch den Tod meines Mitbewohners bin Ich inzwischen alleine in der Wohnung.
    Vor kurzer Zeit bekam Ich von meinem Vermieter ein Schreiben das Ich die Gemeinschaftsräume freizuhalten habe.
    Was mich ärgert , ist das der Vermieter dies vorab nicht angekündigt hat.
    Ich habe mich als erstes dazu entschlossen die Wohnung durch ein anderes Schloss zu ersetzen.
    Welche Rechtlichen Möglichkeiten bestehen für mich.

    Details nach Absprache
    Leecher

  • Hallo Leecher,

    der Mieter darf den Schliesszylinder in der Tür zu seiner Mietsache ohne Wissen des VM austauschen. Bei Mietende jedoch wieder rücktauschen.

  • Zitat

    der Mieter darf den Schliesszylinder in der Tür zu seiner Mietsache ohne Wissen des VM austauschen. Bei Mietende jedoch wieder rücktauschen.


    Da im Eingangsbeitrag von Gemeinschaftsräumen die Rede ist, gehe ich davon aus, dass der Vermieter die Zimmer der Wohnung einzeln vermietet hat und Küche, Bad, Flur etc. nur genutzt werden dürfen. Und dann darf der Mieter eben NICHT einfach die Schlösser zur Wohnung tauschen.

  • Zitat

    Welche Rechtlichen Möglichkeiten bestehen für mich.

    Keine. Aber für den Vermieter. Dieser kann, und wird ganz sicher, verlangen den Schließzylinder der Wohnungstür zurück zu tauschen.

    Denn so wie ich das lese hat jeder WGler ausschließlich ein Zimmer in der Wohnung gemietet und die übrigen Räume dürfen lediglich genutzt werden.

    Durch den Umstand das Du nur noch alleine dort wohnst bist Du noch lange nicht alleiniger Mieter der kompletten Wohnung.

    Übrigens ist auch das Zimmer des verstorbenen Mitbewohners für Dich tabu.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (23. Dezember 2014 um 10:12)

  • Hallo,
    meine Frage
    Ich wohne in einer Wohnung die bisher als WG genutzt wurde.
    Durch den Tod meines Mitbewohners bin Ich inzwischen alleine in der Wohnung.
    Vor kurzer Zeit bekam Ich von meinem Vermieter ein Schreiben das Ich die Gemeinschaftsräume freizuhalten habe.
    Was mich ärgert , ist das der Vermieter dies vorab nicht angekündigt hat.
    Ich habe mich als erstes dazu entschlossen die Wohnung durch ein anderes Schloss zu ersetzen.
    Welche Rechtlichen Möglichkeiten bestehen für mich.

    Details nach Absprache
    Leecher

    Hallo,

    wie kommt man nur auf solche Ideen?

    Sie sind Mitbewohner einer WG, d. h. Sie haben ein oder zwei Zimmer gemietet, diese begründen die Mietsache, die der Vermieter ohne Ihr wissen nicht betreten darf.

    Doch anders verhält es sich für die gemeinschaftlich genutzten Räume, die darf der Vermieter zu jedem Zeitpunkt für Besichtigungen betreten, natürlich wäre es angenehm, wenn man vorab informiert ist.

    Was genau, will man jetzt rechtlich durchsetzen, das eigene Fehlverhalten in Bezug auf den Austausch eines Schließzylinders???

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo Leecher,

    der Mieter darf den Schliesszylinder in der Tür zu seiner Mietsache ohne Wissen des VM austauschen. Bei Mietende jedoch wieder rücktauschen.

    Wenn ein M. einen Schließzylinder austauscht, dem VM bei Auszug de Wohnung genau die Anzahl der Schlüsssel, die er erhalten hat,
    zurückgibt, warum dann zurücktauschen? Berny, klär mich auf.

  • Wenn ein M. einen Schließzylinder austauscht, dem VM bei Auszug de Wohnung genau die Anzahl der Schlüsssel, die er erhalten hat, zurückgibt, warum dann zurücktauschen? Berny, klär mich auf.


    Der Mieter hat dem VM genau DEN Schliesszylinder nebst den dazu gehörigen Anzahl Schlüssel zurückzugeben, die er bei Übernahme der Mietsache mit übernommen hatte. Soo schwer zu begreifen dürfte das doch nicht sein...

  • Der Mieter hat dem VM genau DEN Schliesszylinder nebst den dazu gehörigen Anzahl Schlüssel zurückzugeben, die er bei Übernahme der Mietsache mit übernommen hatte. Soo schwer zu begreifen dürfte das doch nicht sein...

    Da unterliegst Du einem Irrglauben. Es würde keinen Richter geben, der den M.dazu verurteilen würde, genau denselben Zylinder
    einzubauen. Gesetz den Fall, das Schloß müßte wegen eines Defekts vom M.ausgetauscht werden, was dann?
    Also,so schwer kann das doch nicht sein. - und schöne Weihnachten.

  • Banane:

    "Da unterliegst Du einem Irrglauben. Es würde keinen Richter geben, der den M.dazu verurteilen würde, genau denselben Zylinder
    einzubauen."
    - Doch. Der Originalzylinder ist und bleibt Eigentum des VM. Du kannst ihn austauschen gegen einen viel besseren, sicheren und teuren, das ändert garnichts daran.

    "Gesetz den Fall, das Schloß müßte wegen eines Defekts vom M.ausgetauscht werden, was dann?"
    - Das Schloss müsste gem. § 535 BGB vom VM ausgetauscht werden. Ihm bleibt es überlassen, den Mieter evtl. im Rahmen der Kleinstreparaturklausel in Anspruch zu nehmen.

    "Also,so schwer kann das doch nicht sein."
    - Gute Erkenntnis.

    "und schöne Weihnachten."
    - Danke, gleichfalls.

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