Hallo Bienchen82:
"Meine Eltern haben von Ihren Vermietern eine Kündigung erhalten, mit der Begründung sie wollen das Haus verkaufen und ohne Mieter ginge es besser..."
- Ist kein zulässiger Kündigungsgrund.
"Diesen Monat haben meine Eltern kurzfristig eine neue Bleibe gefunden."
- Sie können JETZT noch zum 31.03.2015 fristgerecht selbst kündigen.
"Meine Eltern haben daraufhin die alten Vermieter informiert, dass sie Ende des Monats ausziehen"
- Ausziehen könne sie wann sie wollen, nur die Miete muss bis zum Mietende weitergezahlt werden.
"... die alte Vermieterin und meint sie hätten die Kündigungsfrist nicht eingehalten!"
- Verstehe ich nicht...
"Muss man auch wenn man selbst gekündigt worden ist und dann auch noch aus einem Grund der so wie ich das gelesen habe eigentlich kein Kündigungsgrund ist nochmal kündigen???"
- Ja.
"Hat der Vermieter weiter anspruch auf Miete?"
- Ja.
"die Vermieterin verlangt, dass die Tapeten noch entfernt werden, da dies so im Mietvertrag steht...muss ein Mieter dem auch nachkommen, selbst wenn Ihm gekündigt wird?"
- Ja.