Beiträge von Berny

    Toller Beitrag tiger888, sinnlos wie immer!!!


    Auch hier: Tiger und @H.H.,

    habt Ihr beiden noch nicht darüber nachgedacht, wieviel Finger auf Euch zurückzeigen, wenn ein Finger auf andere zeigt...?
    Wünsche einen nachdenklichen/angenehmen Neujahrsabend.

    Hallo JudyG,

    meinem Vorproster mich anschliessend, noch folgendes:
    Ich würde meinem VM per Einwurfeinschreiben die Mängel tabellarisch aufzählen, seit wann sie dem VM bereitsbekannt sind, und ihn auffordern, sie zeitnah zu beseitigen, um weiteren Verfall der Mietsache und dadurch Mietminderungen zu vermeiden. Auf § 535 BGB Bezug nehmen.

    ich habe schonmal versucht diesbezüglich etwas zu erreichen, bin jedoch mit Standardantworten abgefertigt worden. Man sagte mir, diese Kette sei dort damit keine Autos im Bereich der Wendeplatte parken über Nacht wegen Feuerwehr, was die Leute aber trotzdem tun. Deshalb erschließt sich mir der Sinn nicht so ganz. Die Leute parken auf der Platte und fahren Morgens wieder weg. Ob die Kette dort ist oder nicht, der angegebene Sinn erschließt sich mir nicht!


    Muss auch nicht, denn die Auffahrt gehört dem Vermieter, und deren Nutzung wurde an Dich wohl nicht vermietet. Also hast Du keinerlei Rechte diesbzgl.

    Klaus bekam mittlerweile ein Schreiben vom Anwalt des Untermieterpärchens mit der Aufforderung den Untermietvertrag zu erfüllen, ansonsten wird Schadensersatz verlangt.
    Was kann Klaus machen, um die Untermieter rauszubekommen und keinen Schadensersatz leisten zu müssen?


    Ebenfalls einen Anwalt beauftragen. Über solche Vollpfosten lachen sich die Anwälte permanent halbtot und verdienen sich dabei dumm und dusselig.

    Hallo Bienchen82:

    "Meine Eltern haben von Ihren Vermietern eine Kündigung erhalten, mit der Begründung sie wollen das Haus verkaufen und ohne Mieter ginge es besser..."
    - Ist kein zulässiger Kündigungsgrund.

    "Diesen Monat haben meine Eltern kurzfristig eine neue Bleibe gefunden."
    - Sie können JETZT noch zum 31.03.2015 fristgerecht selbst kündigen.

    "Meine Eltern haben daraufhin die alten Vermieter informiert, dass sie Ende des Monats ausziehen"
    - Ausziehen könne sie wann sie wollen, nur die Miete muss bis zum Mietende weitergezahlt werden.

    "... die alte Vermieterin und meint sie hätten die Kündigungsfrist nicht eingehalten!"
    - Verstehe ich nicht...

    "Muss man auch wenn man selbst gekündigt worden ist und dann auch noch aus einem Grund der so wie ich das gelesen habe eigentlich kein Kündigungsgrund ist nochmal kündigen???"
    - Ja.

    "Hat der Vermieter weiter anspruch auf Miete?"
    - Ja.

    "die Vermieterin verlangt, dass die Tapeten noch entfernt werden, da dies so im Mietvertrag steht...muss ein Mieter dem auch nachkommen, selbst wenn Ihm gekündigt wird?"
    - Ja.

    alocubano;

    Deine Ausdrücke "ein pauschaler Preis für den Strom vereinbart der auf die Kaltmiete draufgemacht wurde / einen Betrag auf die Kaltmiete zahlen" verstehe ich so, dass ein bestimmter Betrag zusätzlich zur Kaltmiete zu zahlen ist bzw. war.
    Ich halte diese individuelle Vereinbarung für rechtens.
    Solltest Du also diese Zahlungen bereits getätigt haben, ist das Thema erledigt, der Strom kan ja schliesslich nur einmal berechnet und bezahlt werden.

    Beim Einzug in die Wohnung sagte mir der Vermieter das dieses alte Haus nur einen Stromzähler hat.
    Da der Vermieter meinte das getrennte Stromzähler zu teuer zum installieren sei, da dann auch die komplette Stromleitungen erneuert werden müssten, könnte ich kein Strom selber beziehen sondern ich sollte einfach einen Betrag auf die Kaltmiete zahlen und würde somit meinen Strom zahlen.


    Du hast das beim Abschluss des Mietvertrags so akzeptiert...
    Interessant... - also einen Euro monatlich...?

    Hallo Karin,

    das bringt doch alles garnicht weiter.
    M.E. sind die mietrechtlichen Kriterien:
    Haus hat mehr als zwei Wohnungen, von denen eine vom VM selbst bewohnt wird?
    Du hast eine nur Dir/Euch zur Verfügung stehende abgeschlossene Wohnung?
    Würde durch die vom VM angedachten Umbauten Eure Wohnung tangiert? Ich nehme an, ja. Also wäre Euer explizites Einverständnis zwingend erforderlich.

    "Bzgl. der Energieeinsparung. Gehört da auch das Fehler [oder Fehlen?] einer Heizung hinzu? Mein Mann hat mich nämlich darauf hingewiesen, dass wir dann in unserem unteren Flurbereich nicht mehr Heizen können und die Kälte von unten nach oben in unsere Wohnung zieht, da wir keine Heizung in der ersten Etage haben. Nur in den einzelnen Räumen und in dem offenen Wohnbereich im zweiten Stock."
    - Verschlechterungen der Wohnqualität habt Ihr sowieso keinesfalls zu akzeptieren. Ich würde mit dem VM im Beisein eines neutralen Fachmanns die geplante Aktion ausgiebig besprechen, wer die Kosten trägt, inwiefern sich Eure Nettomiete (der Wohnwert!) und die Betriebskosten verändern.
    Vielleicht fallen den anderen mietrechtlichen Helferlein auch noch Ideen ein...

    Hallo Berny, vielen Dank für deine Antwort! Das wäre auch in Ordnung für mich, es geht vorallem darum, dass er mir nur heute per Whattsapp Bescheid gegeben hat, also dementsprechend auch noch nicht gekündigt wurde und man ja beidseitig schriftlich kündigen muss. Das bedeutet er kann demnach bis zum 15.1 auf Ende Januar kündigen oder? Das bedeutet aber auch, dass er mir die Miete für Januar noch bezahlen muss oder? Ich habe auch zu ihm gesagt wenn er Februar und März nicht mehr bezahlt und auszieht ist das okay, aber Januar möchte ich einfach noch, da er mir jetzt erst Bescheid gegeben hat...


    Richtig. Die Miete ist bis zum Ende des Mietverhältnisses zu zahlen. Es bleibt Euch beiden jedoch unbenommen, per schriftlicher Individualvereinbarung das Mvh jederzeit zu beenden, aber das musst Du ihm ja nicht auf die Nase binden...

    Ja, werde ich auch tun. Heute abend zwar erst aber...immerhin. Morgen gehe ich aufs Amtsgericht und frage nach der Einstweiligen Verfügung.


    Wenn Du keine Zeugen hast, wird die Gegenseite (die hat ja Zeugen...) alles abstreiten und Dich anzeigen wegen wissentlich falscher Verdächtigung und übler Nachrede.
    Also mein Tipp: Sofort den Türschliesszylinder austauschen und Telefon auf Funktion überprüfen.
    Die passende Grösse des Zylinders kannste ermitteln durch Abmessen, meistens sind es 30mm/35mm.

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