Beiträge von Berny

    Ich weiß gar nicht, warum ich beim Anwalt anrufe und Ihm das noch vorrechne??? Er sagte, dass es so richtig ist, wie ich es gemacht habe (Gesamtkosten geteilt durch Wohnfläche) :(


    Genauer:
    Gesamtkosten : Gesamtmietfläche x (Deiner) Mietfläche.
    (Miet- statt Wohn-, denn es könnte ja auch ein Büro o.ä. in dem Gebäude sein.)

    Artur_S:

    "danke für die Antwort, aber das zeigt mir, dass Du wohl auch so ein geldgeiler Vermieter bist."
    - Du hast völlig recht, werde gleich die Mieteinahmen kontrollieren gehen..

    "Ich denke Du lässt dich auch ungerne übern Tisch ziehen."
    - Du hast völlig recht, nicht nur ungern, sondern bis jetzt ist das noch niemandem gelungen.

    "Deinen Tipp kannst du dir in die Haare schmieren."
    - Du hast völlig recht, jedoch mit einem Jeep wird das nicht funktionieren.

    "Wenn du ständig solche Tipps verteilst, dann scheinst du ja echt eine riesen Bereicherung für das Forum hier zu sein."
    - Du hast völlig recht, aber das weiss ich bereits.

    Als es zur Mieterhöhung kam haben wir uns alle (VM+Frau und WG) zusammengesetzt und einen neuen Mietvertrag aufgesetzt. Darin ist u.a. der neue Mietpreis festgehalten und dass sich der VM verpflichtet, die Spühlung bis zu einem gewissen Datum zu reparieren. Ist das kein Nachweis?


    Ein Nachweis ist es schon, jedoch mangels Wasserzwischenzähler und Protokoll kein Beweis über die Menge Wasser, welche durch die Untätigkeit des VM vergeudet wurde - und die gleiche Menge an ebenfalls zu bezahlenden Abwasser.

    Ich habe eine Mietwohnung zusammen mit meinem Kumpel jetzt seit gut 2 Jahren. Nun würde ich gern aus beruflichen Gründen das Mietverhältnis kündigen. Gerne auch sofort auch wenn eigentlich 3 Monate Kündigungsfrist im Vertrag stehen. Mein Kumpel will weiterhin auch alleine in der Wohnung bleiben und auch die gesamten Mietkosten übernehmen. Ich habe nun mit unserem Vermieter gesprochen und er ist auch damit einverstanden, dass ich mit sofortiger Wirkung aus dem Mietverhältnis austreten kann, und mein Kumpel weiterhin in der Wohnung bleibt. (Kaution hat mein Kumpel alleine bezahlt.)
    Wenn man dies schriftlich mit allen Betroffenen (Mitmieter/Vermieter) so festhalten würde ist das rechtlich Ok oder muss man da mit späteren Konsequenzen rechnen, da es ja eigentlich eine nicht fristgerechte Kündigung wäre.


    Nöö, wenn Ihr alle drei das so schriftlich vereinbart, kann diese Änderung (ist ja keine keine Kündigung!) sofort in Kraft treten.

    Hallo Artur_S,
    ich frage mich, wo das mietrechtliche Problem ist. Auf Dein Betreiben hin bzw. mit Deiner Zustimmung wurde die Garage in den Mietvertrag eingebunden und ist damit nur MIT der Wohnung zusammen kündbar. Anscheinend hast Du vorher nicht überprüft, ob Dein PKW das mitmacht. Tipp. Jeep kaufen.

    "Der Vermieter hat mir in der Zwischenzeit einen Untermieter gefunden, der jedoch nicht die volle Summe von 80€, sondern 70€ zahlen will."
    - Sei doch froh, vielleicht würdest Du keinen lukrativeren Garagenmieter finden... - Aber grundsätzlich ist das Dein von Dir zu verantwortendes Problem.

    Ja, das Recht steht Ihnen zu. Sie müssen nur ein berechtigtes Interesse dem Amt kundtun.


    Ich meine, es ist so, dass derjenige, der was will, also der neue VM, die Aktivlegitimation (Grundbuchauszug) auf Verlangen vorzuweisen hat.

    Fischerbit:

    "Nachdem wir die Spülmaschine seit 2 Monaten benutzen, scheint sie nun den geist aufgegeben zu haben."
    - Bitte genau beschreiben.

    "Als ich nun das Wasserzulaufsventil für die maschine unter dem waschbecken überprüft habe, fiel mir auf dass es dort tropft (was es vorher nicht getan hat)."
    - Verstehe den Zusammenhang nicht. Ist am Wandventil nicht der elektrisch gesteuerte Wassereinlauf angeschlossen?

    "Wir haben eine Kleinrepaturklauser bis 80€ im Einzelfall im Mietvertrag. Im Mietvertrag wird erwähnt, dass wir die EBK mitmieten, jedoch wird nicht explizit jedes Teil (also auch nicht die Spülmaschine) aufgeführt."
    - Das macht nichts. Unterliegt die Schadenstelle denn Eurem ständigen manuellen Zugriff, wie bspw. Türgriffe, Fenstergriffe, Herdschalter?

    "Ist der Vermieter überhaubt verpflichtet die Spülmaschine zu ersetzen (falls sie kaputt sein sollte)?"
    - Zu ersetzen nicht, sondern sie gem. § 535 BGB i.O. zu halten.

    "könnte er sie einfach abholen und den Platz freilassen, da sie ja nicht extra aufgelistet wurde im Mietvertrag."
    - Nöö, sie ist doch Teil der mitgemieteten Kücheneinrichtung, oder?

    Denn es steht dort: "Einzelabrechnung der Bewirtschatungskosten 01.01 - 31.12.2013"


    Vorsicht!!
    Eingangs schriebst Du von Nebenkostenabrechnung, jetzt ist eine Einzelabrechnung der Bewirtschaftungskosten, welche üblicherweise von der Hausverwaltung an die einzelnen Wohnungseigentümer übermittelt werden. Diese kann ja eigentlich nur "versehentlich" (... "Büroversehen"...) in Deinen Briefkasten gelangt sein...:rolleyes: Deshalb könnte der VM bei einer Anzeige u.U. den Spiess umdrehen und Dich anzeigen wegen wissentlich falscher Verdächtigung.
    Und merke: Nebenkosten sind die öfftl. Abgaben, Versicherungen u.ä. Dann gibt es noch die Heizkosten. Alles zusammen sind dann die Betriebskosten, die der VM mit dem M abrechnen sollte.

    Und mit dem Widerspruch warte ich noch besser, wie toffer2105 meint? Oder gar nicht reagieren, wie H Hamburg rät...?


    "beides"... vorerst würde mal nicht reagieren und den nächsten "Erguss" abwarten.
    - Und Du wirst uns sicherlich auf dem laufenden halten.

    entschuldige, Berny.
    das ist für mich die einzige Möglichkeit, hier zu antworten. Warum auch immer - ich kann die Antworten erst aufrufen, wenn ich geantwortet habe.
    Eine technische Panne bei mir oder in der Software des Forums, ich weiß es nicht.
    Also mache ich xxxxxx, um sie dann zu editieren.
    sorry :rolleyes:


    Ebenfalls, sorry. Wegen eines tatsächlichen SW-Fehlers drückste bitte zwischendurch die F5.:)

    adamski17,
    wenn bei Eurem MV die gesetzliche Kündigung gilt, könntet Ihr noch heute bis ~18:00 schriftlich nachweislich zum 31.03.15 kündigen.
    Ausziehen könnt Ihr natürlich bereits früher, jedoch endet die Mietzinszahlungspflicht erst am o.a. Datum - es sei denn, Ihr könnt mit dem VM einen Mietaufhebungsvertrag zu einem x-beliebigen früheren Zeitunkt abschliessen.

    Granarom:

    "Dazu haben wir eine mündliche Gartennutzung ausgehandelt"
    - Nachweislich bzw. beweisbar mit der Vermieterin?

    "Durch Arbeitgeber verschulden konnten wir die 2 Miete erst 10 Tage später zahlen"
    - Fremdverschulden fällt zu Euren Lasten.

    "sollte die Miete in 2 Wochen nicht da sein wird das Geld von ihn Höchstpersönlich eingetrieben"
    - Böse, böse. Frage ihn doch mal, wie er als Nicht-Vermieter sich das vorstellt. (Polizei hat Tel. 110)

    "Da im Mietvertrag nix von Tierhaltung stand , haben wir uns ein Wunsch erfüllt , und uns einen Hund zugelegt"
    - War ein Fehler, denn Tierhaltung (zumindest ab einer bestimmten Grösse) bedarf der schriftlichen bzw. ausdrücklichen Zustimmng des VM.

    "Da wir den Garten wegen Krankheit nur als Hundetoilette benutzt haben , will die Vermieterin uns jetzt die Gartennutzung absprechen ,"
    - Das kann sie.

    "Wir sollen das Treppenhaus frei machen von unseren Sachen da die Gehwege behindert wären , wir habe da unseren Schuhschrank Jacken alte Möbel und kaputte Fernseher stehen , darf der Vermieter das ?"
    - Jawoll!

    "Außerdem wurden wir abgemahnt da wir ... die Miete erst 14 Tage später überweisen konnten , ist das rechtens ?"
    - Ja. Den VM interessieren die "gründe" nicht.

    "Sollen im Treppenhaus nicht mehr rauchen , da das ganze Haus nach Zigarette stinken würde , das ist doch Schikane ,"
    - Nein, ist es nicht.

    "Die Türen sollten wir auch leise zu machen , da meine Tochter und mein Mann die Türen zuknallen"
    - Die VMn hat recht.

    "Meine Katze darf laut Vermieter auch nicht mehr aus dem Haus , weil meine kleine Katze immer auf dem Balkon der Vermieterin rumläuft und die ganze Nacht heult"
    - Die VMn hat recht.

    "Hätten wir das gewusst wären wir wohl nicht eingezogen fühlen uns ständig beobachtet"
    - Selbst schuld.

    "Habt ihr Erfahrung damit , darf der Vermieter das alles ?"
    - Wie von mir bereits (meist negativ) kommentiert...:(

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