Beiträge von Berny

    Hallo DeadSky,

    Ihr seid beide (gesantschuldnerische!) Mieter dieser Wohnung? Dann hat sich bis jetzt gar nichts geändert.
    Kündigen könnt nur Ihr beide schriftlich gemeinsam.

    SchubertH:

    "Wenn Sie noch den ganzen Mai Miete zahlen, brauchen Sie auch die Schlüssel nicht vorzeitig abgeben."
    - Logisch, das weiss sogar mein Hund.

    "Möchte der Vermieter jederzeit und rund um die Uhr die Wohnung Interessenten zeigen, kann er den Mietvertrag jederzeit vorzeitig aufheben und Ihnen die Mietzahlung erlassen/erstatten."
    - Kann er ohne Zutun des Mieters NICHT.

    Da müsste Odenwälderin nun in das Übergabeprotokoll sehen, ob die aufgelisteten Dinge dort explizit als Mängel bezeichnet werden. Dann muss der Vermieter diese auch beseitigen.

    Und selbst wenn nur der Zustand bei Anmietung dokumentiert wird, wird im Übergabeprotokoll kaum stehen, dass für alle aufgelisteten Punkte der Mieter die Mängelbeseitigung übernimmt. Dann ist wieder der Vermieter in der Pflicht.


    Welche Rechtsgrundlagen???
    Dann schau' Dir doch mal § 536 BGB an...:eek:

    Falls es noch wen interessiert, wir können die Wohnung jetzt beziehen und wir haben eine Mietminderung von 70% bekommen :)


    Na prima, dann solltet Ihr den jetzigen Zustand ausreichend verlässlich dokumentieren und könnt dann anschliessend in die Hände spucken...:o

    Zusatz:

    kann man mich unter diesen Umständen trotzdem wegen der Mietrückstände und der zurückgelassenen Möbel belangen?


    Ja, kann der VM, da Ihr beide gesamtschuldnerisch aus dem MV haftet. (Habt ja beide unterschrieben.) Der VM kann selbst entscheiden, bei wem er sich seine Guthaben versucht zu holen.
    Bitte informiere uns weiterhin.

    Das Grundproblem ist aber auch nicht unbedingt, dass ich den Verbrauch anzweifle, aber die veranschlagten Wert pro m³ Wärme bzw Gas sind einfach viel zu hoch.


    Diese Aussage ist rein subjektiv.
    Der VM kann dem M nur die Kosten weiterreichen, die ihm tatsächlich im Abrechnungszeitraum entstanden sind UND im MV vereinbart wurden. Dabei hat er das Wirtschaftlichkeitsgebot, die Betriebskosten- und Heizkostenverordnung zu beachten.

    Brauche dringend Hilfe, da ich anscheinend den falschen Anwalt erwischt habe und nichts erreicht habe ausser einer dicken Rechnung.


    Hallo Nicole,
    da Du bereits anwaltlich vertreten wurdest, kann ich Dir nur empfehlen, den Anwalt zu wechseln. Es sollte unbedingt ein FACH-Anwalt sein.

    Ja das denke ich auch. Dann werde ich wohl noch einmal Miete zahlen müssen obwohl es leer steht.


    So isses wohl, der MV endet zum 31.05. Sollte der VM jedoch jetzt darin mit Arbeiten beginnen oder neue Mieter einziehen lassen, biste dann sofort von der Mietezahlung befreit.

    Ich muss leider noch eine Frage loswerden. Liege ich richtig in der Annahme, dass sich bei der Klausel nicht um eine Individualvereinbarung handelt?Denn diese Klausel ist als solche nicht gekennzeichnet und außerdem habe ich niemals mit meinem Vermieter verhandelt, sondern ist der Vertrag vorformuliert bei mir angekommen.


    Mit dieser Annahme dürftest Du richtig liegen.

    Leider nein. Ich kam vom einkaufen nach Hause und das Wasser stand im Klo. Dann kam zum ersten mal die Sanitärfirma. Der Inhaber hat ein paar mal vor die Kleinhebeanlage geschlagen und diese ein paar mal vom Strom genommen und anschließend ging alles wieder für ein paar Stunden. Als ich dann Abends wieder nach Hause kam, stand wieder das Wasser im Klo. Dann meinte der Monteur am Telefon, dass die Kleinhebeanlage dann wohl kaputt sei und er müsste die neue Kleinhebeanlage bestellen, was 2-3 Tage dauert und wird diese dann einbauen.


    Wenn den Mieter ein Verschulden nachweislich nicht zuzurechnen ist, dürfte den Vermieter die Verpflichtung aufgrund § 535 BGB zur Instandhaltung der Anlage treffen.

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