Müssen die Modernisierungekosten auf alle vorhandenen Wohnungen, also auch die neuen - erst entstandenen - umgelegt werden?
Kommt auf den Einzelfall an.
Müssen die Modernisierungekosten auf alle vorhandenen Wohnungen, also auch die neuen - erst entstandenen - umgelegt werden?
Kommt auf den Einzelfall an.
Hallo DeadSky,
Ihr seid beide (gesantschuldnerische!) Mieter dieser Wohnung? Dann hat sich bis jetzt gar nichts geändert.
Kündigen könnt nur Ihr beide schriftlich gemeinsam.
Ich aktualisiere hier wenn es was Neues gibt.
Danke vorab.
Hallo Herian80,
ich bin nicht Du und kenne die Umstände nicht. Deshalb kann ich Deine Frage nicht beantworten. Ich bspw. hoffe, in meiner Mietwohnung Bj. 1950 noch recht alt zu werden.
Hallo petybyte99,
niemand hält Dich davon ab, mal mit dem Vermieter vor Ort ein Gespräch zu führen...
Übrigens, einen Tiefspüler hatte ich neulich im Bauhaus für weit unter 20€ bekommen.
SchubertH:
"Wenn Sie noch den ganzen Mai Miete zahlen, brauchen Sie auch die Schlüssel nicht vorzeitig abgeben."
- Logisch, das weiss sogar mein Hund.
"Möchte der Vermieter jederzeit und rund um die Uhr die Wohnung Interessenten zeigen, kann er den Mietvertrag jederzeit vorzeitig aufheben und Ihnen die Mietzahlung erlassen/erstatten."
- Kann er ohne Zutun des Mieters NICHT.
Da müsste Odenwälderin nun in das Übergabeprotokoll sehen, ob die aufgelisteten Dinge dort explizit als Mängel bezeichnet werden. Dann muss der Vermieter diese auch beseitigen.
Und selbst wenn nur der Zustand bei Anmietung dokumentiert wird, wird im Übergabeprotokoll kaum stehen, dass für alle aufgelisteten Punkte der Mieter die Mängelbeseitigung übernimmt. Dann ist wieder der Vermieter in der Pflicht.
Welche Rechtsgrundlagen???
Dann schau' Dir doch mal § 536 BGB an...:eek:
Falls es noch wen interessiert, wir können die Wohnung jetzt beziehen und wir haben eine Mietminderung von 70% bekommen ![]()
Na prima, dann solltet Ihr den jetzigen Zustand ausreichend verlässlich dokumentieren und könnt dann anschliessend in die Hände spucken...:o
Um in den Garten zu gelangen muss man über den Hof und durch den gemieteten Schuppen gehen.
Aber dürfte er einfach den Gartenmieter auf den Hof lasssen und dann noch durch den Schuppen??
Durch den von Euch gemieteten Schuppen? Nein, bestenfalls mit Eurer Erlaubnis.
Hallo psycho,
mglw. wird Dir meine Meinung nicht gefallen...:
Dies ist ein Forum für Mietrecht, also in allererster Linie für die Verhältnisse zwischen Mietern und Vermietern.
Zu den Details werde ich mich nicht äussern, vielleicht gibt es dazu passendere Foren.
Notfalls steht es jedem Mieter frei, das Mietverhältnis zu kündigen und auszuziehen. Tut mir leid.
Zusatz:
kann man mich unter diesen Umständen trotzdem wegen der Mietrückstände und der zurückgelassenen Möbel belangen?
Ja, kann der VM, da Ihr beide gesamtschuldnerisch aus dem MV haftet. (Habt ja beide unterschrieben.) Der VM kann selbst entscheiden, bei wem er sich seine Guthaben versucht zu holen.
Bitte informiere uns weiterhin.
Das Grundproblem ist aber auch nicht unbedingt, dass ich den Verbrauch anzweifle, aber die veranschlagten Wert pro m³ Wärme bzw Gas sind einfach viel zu hoch.
Diese Aussage ist rein subjektiv.
Der VM kann dem M nur die Kosten weiterreichen, die ihm tatsächlich im Abrechnungszeitraum entstanden sind UND im MV vereinbart wurden. Dabei hat er das Wirtschaftlichkeitsgebot, die Betriebskosten- und Heizkostenverordnung zu beachten.
Brauche dringend Hilfe, da ich anscheinend den falschen Anwalt erwischt habe und nichts erreicht habe ausser einer dicken Rechnung.
Hallo Nicole,
da Du bereits anwaltlich vertreten wurdest, kann ich Dir nur empfehlen, den Anwalt zu wechseln. Es sollte unbedingt ein FACH-Anwalt sein.
Ich bewerbe mich momentan für eine Wohnung und unter Selbstauskunft steht die Klausel, dass bei Zustande kommen eines Mietvertrages eine Bearbeitungsgebühr von 155€ zu zahlen ist.
An wen, bitte?
Ja das denke ich auch. Dann werde ich wohl noch einmal Miete zahlen müssen obwohl es leer steht.
So isses wohl, der MV endet zum 31.05. Sollte der VM jedoch jetzt darin mit Arbeiten beginnen oder neue Mieter einziehen lassen, biste dann sofort von der Mietezahlung befreit.
Am gleichen Tag noch.
Ist zum 01.06.2017 gekündigt.
Sicherlich zu 00:00, also zum 31.05., denn Wohnraummietverhltnisse enden regelmässig zum Monatsende.
Die Kündigung wurde am 21.02 unterschrieben.
Und auch dem VM übergeben?
Zu welchem Termin gekündigt?
Hallo Musel,
wann hat Dein Vermieter die schriftliche Kündigung erhalten?
Kündigung zu welchem Termin?
Ich muss leider noch eine Frage loswerden. Liege ich richtig in der Annahme, dass sich bei der Klausel nicht um eine Individualvereinbarung handelt?Denn diese Klausel ist als solche nicht gekennzeichnet und außerdem habe ich niemals mit meinem Vermieter verhandelt, sondern ist der Vertrag vorformuliert bei mir angekommen.
Mit dieser Annahme dürftest Du richtig liegen.
Leider nein. Ich kam vom einkaufen nach Hause und das Wasser stand im Klo. Dann kam zum ersten mal die Sanitärfirma. Der Inhaber hat ein paar mal vor die Kleinhebeanlage geschlagen und diese ein paar mal vom Strom genommen und anschließend ging alles wieder für ein paar Stunden. Als ich dann Abends wieder nach Hause kam, stand wieder das Wasser im Klo. Dann meinte der Monteur am Telefon, dass die Kleinhebeanlage dann wohl kaputt sei und er müsste die neue Kleinhebeanlage bestellen, was 2-3 Tage dauert und wird diese dann einbauen.
Wenn den Mieter ein Verschulden nachweislich nicht zuzurechnen ist, dürfte den Vermieter die Verpflichtung aufgrund § 535 BGB zur Instandhaltung der Anlage treffen.
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