Vermieter möchte Dritten Zugang gewähren

  • Hallo,

    laut Mietvertrag mieten wir die gesamten Wohnräume in einem Haus. Das Grundstück betritt man durch ein Tor, über einen Hof (nicht Mietsache), von welchem es in die Wohnung geht. Auf dem Grundstück befinden sie 2 Schuppen, die wir laut Vertrag als Nebengelass gemietet haben und als Abstellräume nutzen. Dahinter befindet sich ein Garten, den wir nicht mieten, aber nutzen dürfen. Da wir erst seit kurzem hier wohnen, haben wir diesen noch nicht genutzt, haben das aber vor. Um in den Garten zu gelangen muss man über den Hof und durch den gemieteten Schuppen gehen.
    Nun möchte der Vermieter den Garten an jemanden Vermieten. Dazu möchte er das Schloss am Hoftor tauschen, da wir Mieter alle beiden Schlüssel haben und der Vermieter dem neuen Gartenmieter Zugang zum Hof und Garten verschaffen möchte.
    Ich weiß, dass der Vermieter Haurecht zum Hof hat. Allerdings darf er vermietete Räume nicht ohne Ankündigung betreten. Dazu zählen auch die beiden Schuppen. Aber dürfte er einfach den Gartenmieter auf den Hof lasssen und dann noch durch den Schuppen??

    Danke.

  • Um in den Garten zu gelangen muss man über den Hof und durch den gemieteten Schuppen gehen.
    Aber dürfte er einfach den Gartenmieter auf den Hof lasssen und dann noch durch den Schuppen??


    Durch den von Euch gemieteten Schuppen? Nein, bestenfalls mit Eurer Erlaubnis.

  • Zitat

    Aber dürfte er einfach den Gartenmieter auf den Hof lasssen und dann noch durch den Schuppen??

    Nein, darf er nicht. Wenn Ihr den Schuppen gemietet habt, liegt der alleinige Besitz bei Euch. Ohne eure Zustimmung darf niemand durch den Schuppen laufen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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