dselwyn,
die der Verwirrung dienenden Buchstaben kannste uns gerne ersparen.
Also, zur Verdeutlichung:
Der M hat ohne Kenntnis des VM untervermietet. Untervermietungen bedürfen zwingend der Zustimmung des VM - aber sei es drum.
Der "Unter"mieter hat gemietet für die Zeit vom 1.10.2014 bis 31.3.2015, also ein Zeitmietvertrag. Bis dahin hat der "Unter"mieter auch die Miete zu zahlen, es sei enn, beide Parteien schliessen vorher einen Aufhebungsvertrag zu einem beliebigen früheren Termin ab.
Beiträge von Berny
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§ 1568 a BGB verbleib in der Ehegattenwohnung ist für dich gerade wenn du dort bleiben willst, der wichtigste Paragraph!
Siehe hier: https://dejure.org/gesetze/BGB/1568a.html
Danke Dir für die Info, das bezieht sich also auf eheliche Wohnungen. -
Hallo mcvitty,
ob Dein VM recht hat, mag letztendlich ein Gericht individual entscheiden...
"Ich glaube es geht dem Vermieter oder den Nachbarn um die Personenabhängigen Kosten, wie Müll,"
- Wie wird der berechnet?"Abwasser,"
- Wird nach dem ja gemessenen Wasserverbrauch berechnet, also kein Thema."Versicherung"
- wird wie berechnet?"Vielleicht fühlen sie sich ungerecht behandelt, wenn ich so häufig Besuch empfange!"
- Nein, eher Neid..."Findet ihr das überhaupt zu häufig?"
- Nein. -
Wird die Amatur getauscht oder repariert ?
Ja.
Und ausserdem für Dich: Plenk ? Wikipedia -
Hallo Lena,
hast Du einmal den Provider gefragt, wie er mit solchen Begebenheiten umgeht?
Richtig, dass Dein VM eine Nachzahlung forderte? -
Hier bist Du auf verlorenem Posten - ohne Fenster.
... und ohne Gitter...:p -
Hallo rockstar-3000,
"1) Im Dezember war ein Bausachverständiger da und hat festgestellt, dass einige Fenster und Fensterbänke herausgenommen und neu eingesetzt werden müssen, damit das Haus dicht genug wird um als KfW-70 Haus eingestuft werden zu können. Der Vermieter hatte mich beruhigen wollen, dass ich mich um nichts kümmern müsste, selbst die Wände würden von einer Firma neu gestrichen etc.....allerdings muss für diese Reparatur auch unsere EBK herausgenommen und anschließend neu eingebaut werden.....genauere Termine für diese Maßnahmen stehen aber nicht fest, es soll geschehen ,,wenn es wieder wärmer draußen wird...."."
- Tja, dann warte mal den Termin ab."2) Ohne uns Vermieter zu fragen, wurde das Haus der Straße auf der anderen Seite im September zugeordnet. Das heißt, dass irgendwann ein Brief kam mit der Information, dass unser Haus bald eine neue Postanschrift bekommen würde. Dieses ,,bald" war dann 14 Tage später! Zum Glück wohnen wir in einer sehr kleinen Stadt, sodass wir mit dem Briefträger direkt sprechen konnten und er bescheid wusste. Aber das hieß für uns, dass wir wieder zu allen Behörden laufen durften um alle Papiere ändern zu lassen etc....Damit war ich ca. eine Woche lang jeden Nachmittag beschäftigt."
- Hake es ab unter der Rubrik "allgemeines Lebensrisiko"."3) Es wurde uns danach aber NIE ein neuer Mietvertrag vorgelegt, der auf die neue Adresse ausgestellt wurde."
- Wofür den...? Nimm' doch eine Kopie der Hausnummernänderungsmitteilung zu Eurem MV:"4) Des Weiteren wurde uns verschwiegen, dass nach unserem Einzug direkt nebenan auf dem Nachbargrundstück ein weiteres Mehrfamilienhaus gebaut werden würde. Dies hat im Herbst begonnen und bedeutet für uns seitdem eine erhebliche Belastung durch Lärm und Schmutz."
- Dito, allg. Lebensrisiko."5) Im Mietvertrag steht, dass wir 40 Euro für einen Carport und einen Schuppen für Fahrräder bezahlen sollen. Diese 40 Euro fließen seit dem Bau des Carports, nur auf den Schuppen warten wir weiterhin vergeblich..."
- Dann würde ich die Mietezahlung nach Mitteilung an den VM entsprechend kürzen."Wie bereits erwähnt, wohnen wir erst seit dem 1.Juli 2014 in der Wohnung. Im Mietvertrag steht leider die Klausel, dass beide Parteien in den ersten 12 Monaten auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichten. Gibt es eventuell eine Möglichkeit aufgrund der Situation doch eher aus dem Vertrag heraus zu kommen?"
- M.E. reichen Eure Argumente nicht aus für eine ausserordentliche Kündigung."Brauche ich dafür dann einen Anwalt oder kann ich auch selbst die Situation schriftlich schildern und den Vermieter bitten, uns aus dem Vertrag zu entlassen?"
- Das ist Eurem Verhandlingsgeschick überlassen. -
Immer öfter!
öö, bin auch noch da...:eek:
Gedil: Die BK-Abrechnung muss alle relevanten Daten enthalten, damit Du sie nachvollziehen kannst. Du hast ausserdem das Recht, die Originalbelege beim VM einzusehen. Auch die HeizkAbrechnung müsstest Du nachvollziehen können. Anbrechpartner diesbezgl. ist ebenfalls Dein VM.
Und ... ein bisschen Mühe müssteste Dir selbst schon geben... -
Hallo Dieus,
"... früher hätte es in dem Raum auch nie Probleme mit Schimmel gegeben."
- Das sagt jeder Vermieter...
Ihr habt die Wohnung im Zustand wie besichtigt gemietet und müsstet Euch dabei ausreichend informiert haben. Also, m.E. keine Chance...
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Neumieter2014:
"Unser Vermieter sagt, dass wir den Trafo neu kaufen müssen. Stimmt das?"
- Nein. Auch falls Ihr den Schaden beheben müsstet, so kann der VM Euch nicht die Art der Behebung vorschreiben.
Da, wie bereits geschreipt, die Lampe nicht Euerm direktem (manuellem) Zugriff unterliegt, ist die Reparatur VM-Sache gem. § 535 BGB. -
Minn:
"Kann man denn schon jetzt klagen? Muß man nicht ca. ein halbes Jahr warten, da die Kaution ja erst dann spätestens ausgezahlt werden sollte?"
- Die Kaution ist grundsätzlich nach Rückgabe der Mietsache bzw. Ende des Mietverhältnisses fällig. Das hat nicht unmittelbar damit zu tun, dass der VM noch sechs Monate lang versteckte Mängel reklamieren kann. Ich wüsste jedoch nicht, weshalb ich noch 1 1/2 Monate warten sollte, wenn bereits seit 4 1/2 Monaten neu vermietet ist. Gier frisst Hirn - ich würde mit Anwaltshilfe klagen.
Wo gibt es denn sowas, dass ein Anwalt den Gegner anruft...? -
Tipp für Dich, Bastian90:
Nichts direkt an die Wände stellen, (kl)einen Ventilator parallel zur Lampe schalten.:o -
Da meine Hausverwaltung folgendes schreibt.
Man kann keinen Abzug bzgl. des fehlenden Gemeinschaftsraumes vornehmen, da die von Ihnen angemietete Wohnung über einen Kellerabstellraum verfügt (Zubehörraum)
Dann ist doch alles klar... -
ein Keller bringt mit 0 wenn Kartons & Anziehsachen verschimmeln...
Unser Keller ist trocken, aber trotzdem schimmeln (also: leichter Flaum) organische Sachen gaanz leicht. Uns stört es nicht.
Wenn ich das Fenster so sehe, bestätigt das meinen Eindruck mal wieder, dass immer mehr Vermieter ihre Mietobjekte vergammeln lassen...
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Ja, Ingo: Lege den Telefonhörer unter ein dickes Kissen, wenn er anruft.
Falls Du ihn doch mal treffen solltest, drohste ihm Mietminderung wegen der Belästigungen an.
... ferner eine Einstweilige Verfügung, wonach ihm der Unfug untersagt wird, andernfalls er eine Ordnungsstrafe von bis zu 250t€ bekommen könnte. -
..., nur hab ich als Vermieter nichts davon, wenn ich meine Mieter vera......
Du vielleicht nicht, weil Du wohl Deine Mieter vernünftig behandelst. Dem Schwimmer stimme ich vollinhaltlich zu; die Praxis hier bestätigt doch schliesslich seine und auch meine (und auch Deine!!!) Befürchtungen. -
Das Problem IST DAS DER Ex sich null meldet und der Vermieter auf sein kündigungsverzicht bestehh
Der Vermieter hat nach Paragraf 543 BGB (Absatz 2 Nr. 3) das „Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund“, und zwar wenn der Mieter...
... für zwei aufeinander folgende Termine die Miete nicht zahlt oder mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete (mehr als eine Monatsmiete) in Verzug ist
... oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, dem Vermieter eine Summe schuldet, die der Miete für zwei Monate entspricht.
Quelle: Mietr -
theresa,
fordern kannste ... mglw. vergeblich. Mietrechtlich haftet jeder von Euch gesamtschuldnerisch. Intern habt Ihr Euch selbst zu einigen, ist kein Mietrecht. -
sunnykro,
auch ich empfehle Dir, zusammen mit dem Ex und VM formlos schriftlich eine Beendigung des Mietverhältnisses zu vereinbaren.
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