Hallo jottge,
... wie meine Vorredner bereits schrieben...
Und niemand hält Dich davon ab, Dich so teuer wie möglich zu verkaufen...:o
Beiträge von Berny
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Mainschwimmer,
vielleicht hilft dieses weiter: BGH Entscheidung rund um Immobilien -
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Hey, hast wohl die Berny-Negativerwähnung vergessen...?:(;) -
Der Vermieter ist Teil des Mietvertrages ebenso wie die Vermieter. Die Anzahl der Mieter spielt keine Rolle. Sie gelten in diesen FallDie gesetzlichen Vorschriften machen da keinen Unterscheid.
Ich gestatte mir, es etwas deutlicher zu machen: In Eurem MV ist jeder der drei M gesamtschuldnerisch gleichberechtigt und gleichverpflichtet. Kündigen könnt nur Ihr Drei gemeinsam. Sollte einer von Euch allein 'raus wollen, müssten alle M + der VM schriftlich zustimmen. -
Hallo Davidnd,
hast Du es nicht geschafft, die Handwerker (evtl. auch auf Deine Kosten/Trinkgeld) die restlichen Flächen mitschleifen zu lassen...?
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"ich habe die Wohnung nicht inkl. der Einbauküche vermietet, ich habe die Küche allerdings zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Das heißt, dass Sie sich um die Reparatur oder den Austausch des Kühlschrankes kümmern müssten."
Also kein Mietrecht.
(Ich schätze, dass der VM recht hat.) -
Wir sollen uns um einige Mängel (defekter Glimmlampe im Lichtschalter) selber kümmern und bezahlen?! Nun werde ich wohl schriftlich die Unwirksamkeit der Klausel an die Hausverwaltung schicken.
Eine Glimmlampe in einem Lichtschalter wird nicht defekt, weil bzw. wenn bzw. indem der Schalter betätigt wird. Diese Glimmlämpchen bestehen aus einem glühfadenlosen Hohlraum eines Glaskörpers, in welchem sich zwei Elektroden in einem Gas befinden, also veschleisslos. Diesem Glimmlämpchen ist zur Strombegrenzung noch ein 100 kOhm Widerstand vorgeschaltet. Fazit: Sie gehen defekt durch Alterung, wenn sie bestimmungsgemäss leuchten, nicht jedoch durch die Benutzung bzw. Betätigung der Lichtschalter. -
LinChan:
"Nun bekam ich meine Nebenkostenabrechnung. Es wurden 70€ für Hausreinigung berechnet."
- Auf Dein Verlangen hin hat Dir der VM Originalunterlagen zu zeigen, wonach ihm selbst diese Kosten (die er an Dich weitergegeben hat) entstanden sind."Nun habe ich gelesen, das hätte ich während meiner Mietzeit schon ansprechen müssen und kann im nachhinein nichts mehr machen. Das Problem ist, ich habe gar nicht gewusst das ich innerhalb meiner Nebenkosten für Hausreinigung aufkomme, da es im Mietvertrag überhaupt keine Aufstaffelung gab, was in den Nebenkosten enthalten ist."
- Nöö. Während der Mietzeit war Dir ja nicht bekannt, dass Du diese Kosten übenehmen solltest. Gibt es denn im MV eine Klausel, wonach Du Betriebskosten gemäss Betriebskostenverordnung zu zahlen hast? -
Wenn mich nicht alles täuscht dürfte diese Klausel, die anfangs nur vorgibt, dass nur renoviert werden muss, "wenn erforderlich", durch den zweiten Halbsatz "mindestens aber in der nachfolgenden Reihenfolge [... auszuführen] " zur starren Klausel wird.
Ist m.E. eine starre Klausel. -
Ich habe eine 3er WG letztes Jahr übrenommen.
Du bist also Vermieter für eine Wohnung mit drei Mietern? -
Hallo joslaz,
unter welchen Umständen ein MV zustande kommt, interssiert keinen Richter. Tut mir leid, aber Ihr habt diese Mietsache so gemietet wie besichtigt, und verbindliche Zusagen des Vermieters, welche Sanierungen innerhalb welcher Zeit er machen wird, habt Ihr nicht. Deshalb muss ich mich den Vorprostern anschliessen. -
Die Wohnungen sind ja toll vergleichbar. Fast gleich groß und die eine hat nur einen Kamin mehr, als die andere. Sehr clever, Berny!
Danke für Deine Bestätigung; das baut auf...:p -
Als "Exfreundin" würde ich jedoch auch wirksam aus dem Vertrag austreten und nicht nur ausziehen.
Gottseidampf bist Du das ja nicht...:o -
meine "Ex"Freundin und sind beide Hauptmieter unserer Wohung. Nun haben wir uns getrennt und sie möchte ausziehen.
Das kann sie doch, was hat Euer VM damit zu tun? -
Letze Woche Mittwoch hat mein Anwalt gegen den Vermieter die Zwangsvollstreckung beantragt.
Das Urteil juckt ihn nicht sonderlich, er reagiert einfach nicht. Und das, obwohl der Vermieter
kein "armer Schlucker" ist, im Gegenteil.
Bleib' dran am Ball und informiere uns bitte weiter. In einem Lied der 70er Jahre von Neil Diamond heisst es u.a.: "The higher the top, the longer the drop"...
PS: Ist Strafanzeige gem. § 263 StGB erstattet worden? -
kristian,
Wenn eine vergleichbare Wohnung mehr als das dreifache einer anderen verbraucht, sollte das schon zum (nach-)denken anregen. Das Problem kann auch nicht annähernd hier "gelöst" werden. Ist ausserdem kein Mietrecht. Empfehle Konsultation eines Sachverständigen.
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Weil bekanntlich seit langem diese Webseite so ihre Macken hat?
Da sollteste erst mal meine kennenlernen...:o -
Naja nach einer Kündigung hab ich nicht gefragt da ich hoffe, dass es wegen so einer Kleinigkeit nicht so weit kommt.
Ich hab der Vermieterin auch vorgeschlagen, ihr meine Freundin mal persönlich vorzustllen, wurde abgelehnt mit der Begründung, man kenne sich ja vom Sehen.
Naja, über den Fortghang, falls es "ernst" wird, kannste ja gelegentlich berichten.
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