Beiträge von Berny

    Ansonsten gibt es auch Vorrichtungen, bei denen man eine Münze einwirft und der Strom für die Waschmaschine freigeschalten wird. Warum man Waschmarken kaufen muss erschließt sich mir nicht und erscheint mir als ein Standard aus den 70er Jahren.


    Den Preis von Waschmarken kann man ja beliebig anpassen, während bei Münzeinwurf das Zählwerk änderbar sein müsste.

    kriss,
    etwas mehr Mühe solltest Du Dir schon geben; Du hast weder hier im Forum noch bei Deiner Wohnung Wohlfühlflatrate gebucht.

    "Einen Anwalt würde ich einschalten, um Gewissheit zu erlangen, ob die Sache rechtens ist. Das wäre ein legitimes Anliegen."
    - Tipp: Nimm' einen mit Tätigkeitsschwerpunkt Miet- und Immobilienrecht.

    "Nebem Rechtstexten ist leider auch Mathe nicht meine Stärke, aber pi mal Daumen schätze ich, dass die Wohnung jedes Jahr ca. 5€ monatlich teurer wurde ."
    - Pi (3,1415) musst Du nicht kennen, richtig lesen aber schon.

    "Ich habe mich bereits vor einiger Zeit schon an die Stadtverwaltung gewandt, per Email, aber da ist nicht viel bei herum gekommen.
    Vielleicht wars damals nicht der richtige Ansprechpartner..."
    - Emails haben oftmals belästigenden Charakter und werden weggeklickt.

    "Aus dieser Zeit liegt mir der Grundsteuerbescheid meines VM vor, aus dem Jahr 2012, wenn ich mich jetzt nicht irre, ... Aber da werd ich nicht schlau ... stehen halt ein paar Zahlen drauf :D."
    - Aber immerhin kannst Du Zahlen von Bachstuben unterscheiden...

    "Ich kram ihn gerne wieder hervor,"
    - Wer Ordnung hält, ist zu faul zum Suchen.

    "wenn man mir sagt worauf ich da achten soll."
    - Auf ZAHLEN... Tipp: Vergleiche den Bescheid mit denen davor und danach.

    "Im Mietvertrag werden unter dem Punkt "Betriebskosten" die "laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks" erwähnt, als Unterpunkt "1)". Darunter folgt eine Liste "2) - 15)" von "Kosten", nämlich Wasser, Entwässerung...Flurlicht etc..."
    - Also ein Betriebskostenverordnungsvolltreffer.

    Rosakakalake:

    "wenn schimmelbildung nur durch ständiges lüften zu verhindern ist, sind definitiv bauliche mängel vorhanden."
    - Falsch.

    "in einem nach traditioneller deutscher handwerkskunst erstelltem bauwerk, wird kein schimmel entstehen."
    - Falsch.

    "die von der industrie angebotenen baumaterialien sind leider schon von haus aus verseucht und verstärken existierende mängel in 99% aller fälle...."
    - Falsch (was Du nicht alles glaubst zu wissen... *gaga*).

    Rosakakalake:

    "zum arzt gehen und lungenprobleme attestieren lassen. dann über krankenkasse gutachter anfordern. parallel anzeige wegen körperverletzung bei der polizei erstatten.die staatsanwaltschaft wird ermitteln. wenn man wohnraum gegen geld vermietet,trägt man auch verantwortung. ich hab das heute auch so gemacht. es gibt anscheinend polizisten, die nur darauf warten mal gegen vm zu ermitteln. der beamte stellte gieriege vm auf eine stufe mit gewaltverbrechern."
    - Dummes Zeugs!

    "es gibt wohl auch die möglichkeit beim gesundheitsamt anzeige zu erstatten...."
    - Einzige rechtswirksame Möglichkeit.

    Hallo Bastian,

    ich verstehe ja, dass Dir sehr stark an Mietminderungen gelegen ist...
    Aaber: Zunächst solltest Du Deinem VM nachweislich schriftlich die einzelnen Mängel melden und ihn auffordern, diese zeitnah zu beheben, um Mietminderungen zu vermeiden.
    Dass im Laufe des Jahres Reparaturen o.ä. gemacht werden sollen, ist z.Zt. noch ohne Belang.

    kriss,
    wofür Anwalt? Ein Blick in Deinen mV könnte Klarheit schaffen...

    "Für 2014 liegt sie bei 37 € monatlich, für eine Wohnung von 40 m² ."
    Das ist in der Tat viel, bei meinem MFH liegt sie vergleichsweise bie 3,00€ mtl. für eine ähnlich kleine Wohnung. Nähere Auskunft gibt Dir Dein Vermieter, e.F. auch die Stadtverwaltung.
    Ob Du sie zu zahlen hast, siehe Dein MV. Wenn dort auf die Betriebskostenverordnung verwiesen wird, hast Du sie zu zahlen.

    "Im Erdgeschoss befindet ein handwerkliches Gewerbe, und vermutlich wird dieses nicht getrennt berechnet, liegt da vielleicht das Problem?"
    Könnte sein. Nähere Auskunft gibt Dir Dein Vermieter, e.F. auch die Stadtverwaltung.

    jeannine:

    "ich hab am 01.07.2014 meinen Mietvertrag unterschrieben, darin steht dass ich auf das Recht einer ordentlichen Kündigung von einer Dauer von 12 Monate verzichte."
    - Das bedeutet, dass Du frühestens zwischen dem 01.07.2015 00:00 und dem 03.07.2015 18:00 (Zugang der schriftlichen Kündigung in den Machtbereich des Vermieters) kündigen kannst.

    "Allerdings bin ich Schwanger, im 9 Monat, und im Schlafzimmer / eigentlichen baldigen Kinderzimmer hat sich über eine Wand rasant Schimmel gebildet,"
    - Schimmelbildung und Schwängern kann manchmal recht schnell vonstatten gehen...

    "Was kann ich nun tun um aus dieser Wohnung raus zu kommen?"
    - Antwort siehe oben.

    "Vermieter wissen Bescheid."
    - Was sagen sie dazu?

    Weil die Durchführung - konkret Mauerdurchbruch im Schlafzimmer wegen Umbau von Fenster in Fenstertür und Versetzen der Heizkörper - eine große Belastung für unsere Familie wäre.


    Dass das unangenehm sein dürfte, ist schon klar. Wenn die Bauarbeiten zügig durchgeführt werden, dürften sich die Belastungen wohl in Grenzen halten. Der VM investiert auch bestimmt nicht zum Spass, und eine Wohlfühlflatrate habt Ihr sicherlich nicht gebucht.
    Wir hatten sowas ähnliches vor knapp dreissig Jahren - und auch gut überstanden.

    chaaali:

    "was sind denn da die Fristen,"
    - Dein Freund hilft Dir: https://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=mieterh%C3%B6hung+frist&gbv=2&oq=mieterh%C3%B6hung+&gs_l=heirloom-hp.1.1.0l10.1657.6141.0.12532.13.8.0.5.5.0.157.814.7j1.8.0.msedr...0...1ac.1.34.heirloom-hp..0.13.954.UTPYv6q8F2M

    "es ist zu erwähnen dass der VM im Sommer die Miete um 9€ erhöht hat, ok sind nur 9€. Hat aber nicht bescheid gesagt, stand einfach auf der Abrechnung eine neue Kaltmiete drauf. Als ich ihn drauf ansprach meinte er, er wollte den Betrag aufrunden..."
    - Diese MEH war rechtswidrig und daher unwirksam. Die Höhe spielt dabei keine Geige.

    "Das bedeutet wenn eine 3. Person mit einzieht kann er auch eine neue Kaltmiete fragen."
    - Wie bereits gesagt, wäre eine mietvertragliche Vereinbarung zw. allen Beteiligten erforderlich.

    Mich würde es mal interessieren wie das ganze geendet hat. Mein Schwager hat momentan ein ähnliches Problem und weiß nicht auf welche weise er das durchsetzen kann, dass er nicht mehr geschätzt wird. Was ist da die beste Methode, da der Vermieter auch nicht gerade angenehm und kompromissvoll ist....


    Mit Zeugen ablesen und protokollieren.

    Der Vermieter hat mit mir und dem neuen Mitbewohner dann ein schreiben unterzeichnet wo drin steht:
    ab 1.04.2012 tritt Herr D...(neuer Mitbewohner) als Untermieter in den Vertrag von 1.09.2005 ein.


    Konkludent scheint hier wohl Herr D als neuer Mieter gemeint zu sein.
    Der VM kann unter Beachtung der gesetzlichen Fristen jederzeit versuchen, die Miete zu erhöhen, getreu dem Motto "Gier frisst Hirn".

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