Beiträge von Berny

    Zur Person:
    - Immobilienverwalter in Berlin (210 Wohn- und Gewerbeeinheiten)
    - Objektbuchhalter (2000 Wohn- und Gewerbeeinheiten)
    - Ausbilder
    - freier Dozent an privaten Bildungsträgern für Rechnungswesen / WEG / Mietrecht / öff. Baurecht (Bauplanungsrecht)


    Du solltest erst mal meinen Werdegang lesen...:rolleyes:

    Chrissi92:
    "Vermieterin meint es gibt keine Pläne über Stromleitungen, wir müssen die richtige suchen."
    - Korrekt.

    "Allerdings haben wir schon Wände abgeklopft und einige offene Steckdosen gefunden die übertapeziert wurden."
    - Bitte nicht Steckdosen mit Abzweigdosen verwuchseln.

    "Durch diese "Sucherei" ist der neue Küchenboden schon kaputt gegangen und auch viele Stellen an den Wänden( aufklopfen wenn es dahinter hohl klingt)."
    - Aha, waren dort Steckdosen im Fussboden installiert...?

    "Muss der Mieter die Stromleitungen suchen und so einen Schaden in Kauf nehmen?"
    - Ja und Nein.

    Der Vermieter versendet die Abrechnung an die letzte ihm bekannte Anschrift des verzogenen Mieters. Kann er dies Nachweisen, ist er aus dem Schneider. Dann ist der Mieter in der Zahlungspflicht, auch wenn die Abrechnung evtl. wegen "unbekannt verzogen" wieder an den Vermieter zurück geht. Die Forderung ist nicht wegen Nichteinhaltens der Abrechnungsfrist verjährt (AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, Urteil v. 23.05.07, Az. 3 C 177/07)


    Danke für die Info!!:)

    Lisa:
    "Mit dem Feuerzeug ist eine gute Idee. Sollte sich die Flamme bewegen, ist ja wohl bewiesen, dass es zieht."
    - Mein anderer Vorschlag ist aber auch nicht schlecht, finde ich.

    "Wie würde es denn laufen, wenn ich meinen Vermieter damit beauftrage, ..."
    - Dein VM ist nicht Dein Auftragnehmer. Falls Dein Freund nicht gerade zwei linke Hände hat, wird er Dir sicherlich auch helfen können, die von mir vorgeschlagen Riesenanstrengungen durchzuführen.

    Tahdu:

    "Seit meinem Einzug hatte ich ein Problem mit Schimmel - Dieser kommt immer in der kalten Jahreszeit zum Vorschein.."
    - Beim Thema Schimmel findest Du bei Google Lesestoff bis Ostern...

    "Jetzt ziehe ich aus und habe festgestellt, dass hinter der Schrankwand in der Stube auch Schimmelbefall existiert.."
    - Wie gross bzw. gering war der Abstand zur Wand?

    "Ich habe den Vermieter 2 Monate vor Kündigungsdatum nochmals versucht zu erreichen um ...
    - Vogel-Strauss-Verhalten von VM ist hier nix Neues.

    "Zusätzlich hat eine Nachbarin gesagt, dass in den letzten 9 Jahren(Die sie dort wohnt) 5 mal der Mieter meiner Whg. gewechselt hat, da alle das Problem mit Schimmel hatten!"
    - Das besagt nichts, würde der RA des VM behaupten.

    "Ich habe diesen Monat noch keine Miete gezahlt"
    - Musst Du aber.

    "Da ich auch noch keine Kündigungbestätigung erhalten habe"
    - Muss er auch nicht. Du hast hfftl einen Nachweis, dass der VM Deine Kündigung termingerecht erhalten hat?

    "Der Vermieter meldet sich einfach nicht mehr bzw. antwortet nicht mehr auf E-Mails)."
    - Muss er auch nicht.

    "Muss ich die Wohnung nun renovieren?"
    - Hat mit etwaigen Schimmelbefall nichts zu tun. Schau in Deinen MV!

    "Obwohl es zu 99% ein Baumangel ist?"
    - Tipp: Beauftrage einen Gutachter für vierstelliges Euronenhonorar...

    "Der Vermieter wusste seit meinen Einzug darüber Bescheid (E-Mail wegen Schimmel habe ich noch)."
    - Emails werden weggeklickt... Was zählt, sind Einwurfeinschreiben.

    "Ich habe überlegt, dass ich einfach die Wohnung Besenrein mache bzw. putze und die Wände in Ruhe lasse (Mit Schimmel bzw. entfernter Tapete)."
    - RTFMV. (ReadThe*******MietVertrag)

    Hallo Lisa,
    bevor ich Dir empfehle, den Freund zu wechseln, ....
    Nee, ernsthaft: Schneide mal einige 5cm breite Papierstreifen zurecht, lege sie in die Fensterfüllung, schliesse das Fenster, und versuche sie herauszuziehen. Dort, wo das leicht geht, dürfte die Dichtung zu schwach oder zu dünn sein.
    Oder: Mit einem Stabfeuerzeug müssteste auch feststellen können, wo es wie stark zieht, falls es nicht gerade total windstill sein sollte.
    Wenn ich so durch die Strassen gehe, fällt mir oft auf, dass die Betätigungsgriffe der Fenster schräg stehen. Diese Leute haben damit wohl eine Zwangsbe- und -entlüftung geschaffen.;)

    Damit Sie das nicht mißverstehen:
    Sie können auch schon eher kündigen, aber eben erst mit Wirkung Ende Februar 2016.


    Darüber könnte man trefflich diskutieren, Zitat: "01.12.2012 bis ... , in dem beide Parteien, Mieter und Vermieter, für drei jahre auf das recht der ordentlichen Kündigung verzichten."
    Drei Jahre ab Vertragsabschluss, oder ab Mietbeginn, oder ab wann? Ich bleibe dabei: Zw. 1. und 3.12.2015 ist auf jeden Fall die fristgerechte Kündigung möglich.

    landlord:

    "Wenn Ihr nicht ausziehen wollt. Überlegt euch, ob hier das Haus kaufen wollt und macht euerem Vermieter ein Angebot."
    - ... denn Ihr habt Vorkaufsrecht.

    "Eine Kündigung wegen Verkauf direkt geht nicht."
    - ... auch nicht, wenn der VK meint, ohne Mieter drinnen bessere Chancen zu haben.

    "Ein Käufer kann jedoch auf Eigenbedarf kündigen."
    - ... welcher jedoch glaubhaft zu be- bzw. nachzuweisen wäre.

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