Beiträge von Berny
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welcher Vertrag ist gültig? Gilt für mich noch der alte?
Für Dich gilt der Vertrag, den Du unterschrieben hast; egal, ob Du eine Vertragsausfertigung davon hast oder nicht. -
Ich habe bei Mietbeginn direkt auch den Zusatzvertrag mit abgeschlossen. Den dann aber später gekündigt, als ich TV Vetsirgung via Internet hatte. Bei den anderen Mietparteien ist es ähnlich. Manche haben den Zusatzvertrag noch, andere nicht, aber die Position "Gemeinschaftsantenne" haben alle in der NK Abrechnung.
Dann dürfte das wohl i.O. sein, vgl. die Betriebskostenverordnung.
Dass mit dem Zusatzvertrag (den Ihr wohl freiwillig abgeschlossen hattet) latürnich zusätzliche Kosten verbunden sind bzw. waren, dürfte wohl einleuchten, denn wer verschenkt schon etwas? -
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Mit der Hausverwaltung konnte ich noch keine Rücksprache halten und wollte mich deshalb übers Wochenende ein wenig schlau machen bevor ich mit denen reden kann.
Hallo awalt,
dann tu' das und informiere uns danach über das Ergebnis. Beim Treffen würde ich klarstellen, dass die HV den Ursprungszustand gem. § 535 BGB schuldet ("wie angemietet") und ich Pfusch nachweislich und mit Zeugen beanstanden werde. Korrekte Arbeit ist auf Dauer am preiswertesten. -
Schreib-, Kopier-, Portokosten
Kosten Melderegisterauskunft
Verwaltungs-/Bürokosten sind automatisch mit der Mietezahlung abgegolten. -
Hallo nchm,
"Abrechnungszeitraum vom 01.08.2015-30.03.2016"
- Als Abrechnungszeitraum glaube ich das nicht; das war wohl eher Dein Nutzungszeitraum. Abrechnungszeiträume sind regelmässig 12 Monate. -
Der Vermieter mahnt die ungerechtfertigten Nebenkosten.
Er droht mit Schufaeintrag, Inkasso und fristloser Kündigung.
Den Widerspruch der Nebenkosten ignoriert er.
Lass' ihn doch ignorieren. Der erste Teil geht nur mit Gerichtsurteil zu seinem Gunsten. -
Ich hoffe, Du hast Humor.
Ein Mieter forderte die schon längst fällige Nebenkostenrechnung vom Vermieter. Dieser meinte nur, es ist nicht nötig, bei ihm habe das Geld ja gereicht.
Ich werde diesen gelöschten Thread nicht wieder ausgraben. "Hauptsache", diese Angelgenheit hatte seinerzeit beiden Parteien ordentlich Geld gekostet...:o -
Fristlos kündigen, direkt gerichtlicher Einspruch?
Gegen eine fristlose Kündigung ist ein "gerichtlicher Einspruch" nicht möglich.
Du kannst der Fristlosen bestenfalls widersprechen - hat aber nichts mit Gericht zu zun. -
wir wohnen seit 04.2014 in unserer Wohnung haben aber noch nie eine NK Abrechnung erhalten.
Hallo, wie ist denn der übliche Abrechnungszeitraum in diesem Haus? Notfalls andere Mieter befragen. Falls Du keine zielführenden Auskünfte bekommst, müsste man wohl vom Kalenderjahr ausgehen(?). -
Der Vertrag ist mit Kündigungsverzicht.
Bitte hier genaue Wiedergabe. -
Nutzungszeitraum 01.07.2016 - 31.07.2016
Ich kann hierbei allerdings nirgends feststellen, dass eine Berücksichtigung meiner Nutzungsdauer von 7 Monaten erfolgt.
Hallo Drop,
kannste das bitte näher erklären? -
Nein das habe ich noch nicht getan. Der Hausmeister war hier und hat gesagt, er riecht es nicht.
Is ja klar... wer bezahlt denn den Hausmeister...? -
... Man sagt ja so schön aller guten dinge sind 3

Dann mal von mir beste Wünsche!:D
Wir hatten das "Glück", dass im Nachbarhaus eine 92-jährige EG-Mieterin verstarb, und dann hatten wir uns erfolgreich um die Wohnung beworben. -
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Hallo PeterE,
hast Du mal mit Mitarbeitern der Verwaltung eine Ortsbesichtigung gemacht? -
unter "Zustand der Mietsache" die Vereinabarung "Die Kosten für Strom und Heizung dürfen 50€ nicht überschreiten"
M.E. hat dies keinerlei Bedeutung, da Bedingungen und Konsequenzen nicht deutlich bzw. nachvollziehbar genannt geschweige denn individuell vereinbart sind.
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