Wieviele MVs existieren überhaupt? Und jeweils zw. wem und wem?
Beiträge von Berny
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Shyruto:
"die im Mietvertrag angegebene Adresse unseres Vermieters (also des Mieters des eigentlichen Vermieters der Wohnung) ist UNSERE Adresse."
- Das ist völlig egal, dann schickst Du sie eben dorthin."Es würde nichts bringen, eine Kündigung in unseren Briefkasten zu legen, da er ja offensichtlich nicht mehr in dieser Wohnung wohnt."
- Spielt keine Rolle."Selbst wenn ich ein Eisnchreiben los schicken würde, steht sein Name ja auch nicht mehr an unseren Briefkasten."
- Wer hat ihn entfernt? Ich würde das evtl. "korrigieren". Frag' doch mal den Obervermieter, ob der Infos hat. -
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Nach dem Lesen vieler Beiträge hier habe ich zwar den Eindruck, dass sich unter den Antwortenden mehr Vermieter als Mieter tummeln,
Dein Eindruck wird Dich wahrscheinlich täuschen, denn viele User hier sind Mieter und kennen sich auch - im Gegensatz zu Dir - mit den Pflichten der Mieter aus. -
Ei dann kommt am 1. Februar die Januar Miete
Tipp: Kalender studieren. -
dast:
"Ich entschuldige mich schonmal dafür, dass das jetzt etwas mehr Text wird:"
- Darum merke Dir: Je mehr Du schreibst, bzw je länger der Roman wird, desto weniger wird gelesen."Mein Vater besitzt ein Haus, dessen DG er selbst bewohnt. (3 Zimmer, Diele, Bad, Küche) Im EG + 1. Og wohnen seit Jahren 5 Mieter in einer WG."
- Also ein Haus mit zwei Wohnungen, wovon der Vermieter eine selbst bewohnt? -
Für Januar konnte ich nicht pünktlich (bis zum 3. des Monats) meine Miete zahlen. Leider. Wenn ich aber nun heute am Tag eine Miete (!) zahlen kann, sollte ich dann die Miete als Miete für Januar, oder für Februar überweisen?
Denk' doch selbst mal nach!
Konnteste die Januarmiete nicht schon früher als am Monatsende zahlen und für die verspätete Zahlung um Nachsicht bitten? -
Ist ja schon fast erschreckend wie oft wir in letzter Zeit einer Meinung sind
Lasst mich nur nicht eierversüchtig werden...
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Jetzt werden wir mal die Vorabnahme abwarten.....
... und dann wirst Du uns sicherlich weiter berichten... -
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Erstberatung ist kostenlos (?), danach bezahle ich (wir) erstmal die Kosten die da entstehen? Werden die Kosten dann später auf den Vermieter umgeschlagen,
Eine Erstberatung ist preisgünstiger. Die Anwaltskosten zahlt vorerst der, der ihn beauftragt. Sollte es zu einem Prozess kommen, zahlt der Verlierer alles. -
Das würde ich so jetzt aber nicht stehen lassen... Hat nicht der BGH letztens erst entschieden, dass es den Mieter zu sehr benachteiligt, wenn im Mietvertrag die Klausel stünde, dass ein Kostenvoranschlag von einem vom Vermieter gewählten Fachbetrieb erstellt würde?
Der BGH hat da eindeutig gesagt, dass dem Mieter das gleiche Recht zustehen muss.
Dat is mich ja man schon klar.
Nein, ernsthaft, was ich meine, ist, dass M + VM keinen Vertrag darüber haben, dass sich der VM ein ihm vom M vorgelegtes Schriftstück anzusehen hat.
Abgesehen davon wird die Angelegenheit sowieso bei Gericht entschieden werden, m.E. -
jk12,
es ist nicht üblich, einen bestehenden Vertrag durch einen neuen zu ersetzen, sondern den bestehenden V (beidseitig!) zu ergänzen bzw. zu ändern. -
Mich würde interessieren, ob ich als Mieter das recht habe einen Kostenvoranschlag machen zu lassen, diesen dem Vermieter vorzulegen und wir dann die kosten gemäß dieser Quotenklausel teilen müssen (Gesetz dem Fall er legt keinen günstigeren Kostenvoranschlag vor)
Der VM ist noch nicht mal vepflichtet, sich den KVA anzusehen. Er hat doch ganz andere Gedanken. Hast Du eine Mietrechtsschutzversicherung? -
Hallo Berny,
ja den schlüssel habe ich schon am Montag abgegeben. Bei der Übergabe war leider nur meine kleine 4 jährige Tochter dabei, da alle anderen arbeiten mussten. Hätte ich aber gewusst wie es abläuft, hätte ich eine andere Zeit gewählt.
Ich hätte den 31.01., 18:00 gewählt ODER die Zeit nach dem Montagsprotokoll genutzt, um die Reklamationen zu erledigen... -
Hallo lillyemy,
Wohnungsschlüssel schon zurückgegeben?
Warst Du allein bei der Abnahme am 26.01.? -
sabine564:
"Nun, wo ich gekündigt habe hat er eine Fremdfirma beauftragt."
- Wurde Dir dies schriftlich vom VM mitgeteilt?"Muss ich diese Firma in meine Wohnung lassen um die Zähler ablesen zu lassen?"
- Nein."Er hat mir einen Termin vorgeworfen."
- Vorgeschlagen?"Jedoch ziehe ich danach in 2 Wochen sowieso aus, und bei der Wohnungsübergabe werden dann ja die Zähler gemeinsam abgelesen."
- ... mit dem Vermieter. Vom Übergabeprotokoll steht Dir eine Kopie bzw. unterschriebes Doppel zu. -
Es kam dann eine wirre Abrechnung mit Kosten, welche aber nicht Plausibel war, deswegen habe ich die Abrechnung als Falsch zurückgehen lassen.
Das macht man nicht, sondern widerspricht der Abrechnung in den entsprechenden Punkten mit Begründungen. -
ich vermiete nicht mehr WGs... viel zu viel Aufwand.
Ultrakluge Entscheidung.
Wie heisst es noch im Vaterunser...: "Unser tägliches WG-Problem gib' uns heute..."
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als ich meine Vermieterin eine alte Frau darauf angesprochen hab, sie soll mir doch ein Hotel mit Vollpension zahlen hat sie nein gesagt.
Typisch weltfremde alte Frau...
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