Wir haben das Nachsehen.
Tja klar, immer auf die Kleinen; wir sind eben arme Sch*eine...:)
Wir haben das Nachsehen.
Tja klar, immer auf die Kleinen; wir sind eben arme Sch*eine...:)
Hallo schokokroko,
bis zum Ende des Mietverhältnisses schuldet der M dem VM die volle Miete. Eine "Verrechnung" der Kaution ist nicht statthaft.
Der VM hat mit der Rückzahlung noch sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache Zeit.
KidderRedline,
leider "muss" ich sagen: Selbst schuld, solch eine schrottige Immobilie anzumieten. Ihr hättet damals den VM mit den vereinbarten Instandsetzungen ultimativ in Verzug setzen sollen.
Nun isses zu spät, und die Anwälte, Gutachter, Richter werden sich freuen.
An Eurer Stelle würde ich der Kündigung Folge leisten, eine neue Wohnung suchen und einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Hallo Lorenz,
dies ist wohlgemerkt ein Mietrechtshilfeforum, keines für Allgemeinrecht.
"Grundsätzlich möchte ich euch fragen: [B]in welchem Fall werde ich sicher die angekündigte Entschädigung bekommen?"
- In dem Falle, wenn Du Dich vertragstreu verhältst und der VM sie Dir auszahlt.
"Nun hat er mir eine Wohnung angeboten. Diese liegt aber an einer lauten Straße. Sonst ist sie von Bezirk, Preis und Größe her ähnlich wie meine jetzige Wohnung. Der Besichtigungstermin findet nächste Woche statt. (Eigentlich möchte ich eine größere Wohnung. Das habe ich aber nicht gesagt)."
- Dann schaue sie Dir doch erst mal gründlich an und berichte dann hierüber.
"Welche Vorgehensweise muss ich verfolgen, um die Entschädigung zu bekommen auch wenn ich eine größere Wohnung selber finde - und das Wohnungsangebot des Vermieters ablehne."
- Das ist kein Mietrecht. - M.E. steht jemandem eine Entschädigung nur für einen erlittenen Schaden zu, bzw. ein Entgelt für eine erbrachte Leistung.
"Bekomme ich überhaupt die Entschädigung wenn ich eine vom Vermieter vorgeschlagene Wohnung akzeptiere?"
- Du solltest besser fragen, ob Dir eine Entschädigung zusteht. - Ja, wenn die vertraglichen Bedingungen eingehalten wurden.
" "Sehr geehrter Herr XXXX,
im Mai 2015 werden wir mit umfangreichen und langwierigen Sanierungsarbeiten (Dauer ca. sechs Monate) im Haus XXXXstrasse XX beginnen. Diese werden mit erheblichen Lärmbelästigungen, Behinderungen und Einschränkungen verbunden sein.
Diese Arbeiten umfassen:
- neue Aufzugsanlage
- neue Hauselektrik
- Kompletterneuerung der wasserführenden Leitungen, sowie Abwasser, Kanal und Dachentwässerung
- Sanierung diverser Badezimmer
- neue Fenster (Vorder- und Rückseite)
- neue Wohnungseinganstüren
Wir fragen daher an, ob eine Räumung Ihrer Wohnung (ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist) für Sie in Frage kommt.
Es würde ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden, der eine besenreine Räumung bis spätestens zum 30.04.2015 beinhaltet. Als Entschädigung für Ihre Unannehmlichkeiten zahlen wir Ihnen einen einmaligen Betrag in Höhe von 1.500,00 €.
Bitte teilen Sie uns bis spätestens zum 28.02.2015 mit, ob ein Aufhebungsvertrag für Sie in Frage kommt." "
- Der angebotene Betrag ist m.E. lächerlich im Vergleich zu Deinem vorhersehbaren Aufwand. Aber das musst Du ganz persönlich entscheiden.
Burtzel:
"Ein Jahr nach unserem Auszug bekamen wir Anfang November 2014 unsere Nebenkostenabrechnung zugesandt."
- Wann genau war der Auszug?
"Im Brief war ein Guthaben vermerkt und wir sollten, falls eine Nachzahlung fällig wäre, diese innerhalb 30 Tagen begleichen."
- Muss ich das verstehen können?
"Ich telefonierte mit der Immobilienfirma und fragte wann wir unser Geld bekommen könnten da wir keine Nachzahlung hätten.
Diese verwieß mich auf einen Monat Einspruchsfrist und beendete das Gespräch."
- Wer war Euer VERMIETER?
"ist es Rechtens vom Vermieter eine neue Nebenkosteabrechnung zu verlangen wenn er glaubt das vielleicht Fehler in der Berechnng sind"
- Neue oder Korrektur Ja.
"Wie lang darf die Neuberechnung dauern?"
- Weiss ich nicht genau, längstens jedoch bis ein Jahr nach Ende des üblichen Abrechnungszeitraums der Immobilie (oftmals das Kj.).
"kann man für diese Verzögerung Schadenersatz fordern zb in form von Zinsen zb wird der Vermieter zur Zahlung verurteilt, muss er das Erstattungsguthaben nebst Verzugszinsen (5 % über dem Basiszinssatz) entrichten."
- Fordern kannste... Übrigens nicht % über, sondern Prozentpunkte über.
"Kann man dies mit § irgendwie Untermauern?"
- Versuche es mal mit § 288 (1) BGB.
"sollte dieses Schriftstück an die Immofirma oder an Vermieter gehen?"
- An den Vertragspartner des Mieters.
Hallo Berny,
arbeitest du jetzt die alten Themen auf, bei denen du noch nichts geschrieben hattest?
Gruss
H H
Nein. Ich hatte in die Suchfunktion "minka" eingegeben und somit auch den Namen dieser Userin angezeigt bekommen - und darauf geantwortet. Dass der Thread bereits x Jahre alt ist, fiel mir im Moment auch nicht auf...![]()
Du wirst es mir sicherlich nachsehen...?
MinkaMini:
"Gerade heute hat er mich und meinen Sohn provoziert und ist uns, als er rückwärts rausgefahren ist aus der Garage, vor die Füße gefahren und hat dabei gelacht."
- Ich würde Anzeige erstatten.
"Die Miete bekommt er Bar auf die Hand. Ich vermute mal, dass er die nicht steuerlich absetzt…"
- Nicht absetzt, sondern versteuert. Ein Hinweis an das Finanzamt könnte "helfen".
"Doch was soll ich wegen ihm unternehmen. Die Miete kürzen wenn das mit dem Wasser ist?"
- Du müsstest ihn vorher über den Mangel nachweislich informieren und mit Fistsetzung auffordern, ihn zu beheben.
"wegen den anderen Sachen Anwalt suchen?"
- Niemand hält Dich davon ab, Dich rechtlich beraten zu lassen.
Der Nick kommt mir doch bekannt vor...?![]()
![]()
der wo unteschriben hat ![]()
Die Nutzung der Zitatfunktion könnte Dein Geschreibsel verständlich(er) machen.
Wenn Sie Ihre Angst nicht bewältigen können und glauben da stehen Sie Göttern gegenüber, ist dieser Irrglaube Ihre alleinige Angelegenheit.
Erst kürzlich erhielt ein krimineller Rechtsanwalt seine Zulassung entzogen, weil er mit undurchsichtigen Mitteln tausendfach Erpresserbrief verschickte. Auch hier haben sich Leute gewehrt und hatten letztlich Erfolg.
Auch studierte Juristen sind nicht in jeden Fall Saubermänner.
Ich habe (auch) einschlägige Erfahrungen mit diesem Berufsstand, aber lassen wir das...;)
Jetzt nach dieser Terrassengeschichte überlege ich wirklich, früher auszuziehen. Wie sind denn da die Kündigungfristen? Also wie lange vorher muss ich da Bescheid geben?
Du musst nicht Bescheid geben, sondern ordnungsgemäss kündigen. Wenn der VM Deine schriftliche Kündigung nachweislich bis zum 3. Werktag d.M. erhält, gilt sie frühestens zum Ende des übernächsten Monats. Das wäre also jetzt zum 31.05.2015.
meter
"der VM ist ein Steuerberater der die Wohnung als Kapitalanlage bestitzt, sich um diese aber nicht wirklich kümmert. Ich hab ihn mal gegooglet und die Internetseite seiner Steuerkanzlei gefunden. Ich habe dort gesehen, dass der Mann schon knapp 80 Jahre alt ist und mich gefragt, was ist, wenn es ihn schon nicht mehr gibt?"
- Unterschriften vergleichen.
"Abrechnungszeitraum ist wohl immer ein Kalenderjahr."
- Ist meistens so, jedoch keine Vorschrift.
"Er schrieb in dem Brief mit der NK-Abrechnung 2012, dass eben das Guthaben ca. 300€ sind und er es zusammen mit den 900€ überweist. Aber eben abzüglich der 200€. Habe auch gerade nochmal nachgesehen was er als Verwendungszweck geschrieben hat. Da steht 100€ NK 2012 + 900€ Kaution. Also hat er die 200€ vom Guthaben der NK 2012 abgezogen."
- Aha, also hat er 200€ einbehalten für evtl. Rückforderungen aus der noch offenen BK-Abr. 2013. Diese hätte Dir spätestens zum 31.12.2014 zugehen müssen.
Da diese jedoch verfristet ist, kann er gar keine Nachforderungen mehr stellen und hat das Guthaben auszuzahlen. Verweigert er überhaupt die BK-Abr. 2013, kannst Du sämtliche im Abrechnungszeitraum geleisteten BK-à Konto-Zahlungen zurückverlangen.
"So also mache ich jetzt ein Schreiben in dem ich die Abrechnung von 2013 fordere und ihm eine Frist von 3 Wochen setze!?"
- OK.
"Ich bin sehr gespannt, ob ich etwas von ihm höre."
- Bitte berichte dann.
"Nochmals Danke und ein schönes Wochenende."
- Danke, dito!
Vater: Vertragspartner
Ich: Mieter
Bist Du (Unter-)Mieter Deines Vaters?
Im Vertrag, wird mein Vater als Vertragspartner genannt und ich als Mieter. Mfg
Grundsätzlich können nur Vertragspartner einen Vertrag kündigen (im Todesfall die Erben). Auch ein Gericht könnte u.U. einen Vertrag beenden.
Hallo Jaykon,
wer ist Vertragspartner des Vermieters, also der Wohnbaugesellschaft?
Hallo Sukramine,
wenn Du die Terasse mitgemietet hast und von ihr keine Gefahr (auch nichts Anstössiges) ausgeht, geht sie Deiner VMn nichts an. Ich würde mir vorbehalten, den Vorgang (evtl. Hausfriedensbruch) einer strafrechtlichen Überprüfung unterziehen zu lassen. Falls nochmals Leute sich auf der Terasse aufhalten sollten, würde ich das mit Fotos protokollieren.
vanillasky,
habe Deinen Roman nicht an RTL2, sondern an Google weitergeleitet. Dort findest Du weitere ungefähr 12.499.999 Ergebnisse.
Hallo Petra,
ich würde die technischen Beanstandungen tabellarisch einzeln aufzählen, ferner seit wann sie der VMn bereits bekannt sind, und sie unter Verweis auf § 535 BGB auffordern, sie zeitnah nachhaltig zu beseitigen, um Mietminderungen zu vermeiden. Sinngemäss das gleiche bzgl. des Verhalten ihres Sohnes.
Dies ist nur meine Idee, besprich' es nochmals mit Deinem RA.
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