Vater Vertragspartner, Ich Mieter Kündigungsprobleme

  • Guten Tag,

    Ich hoffe sehr hier kann mir jemand meine Fragen beantworten.

    Folgende Situation herrscht:
    Vater: Vertragspartner
    Ich: Mieter

    Diese Konstellation war nötig da ich zum Zeitpunkt das Vertragsabschlusses noch keine 18 Jahre alt war.
    Nun wollte ich die Wohnung Kündigen in meinem Namen. Diese Kündigung wurde als nicht Rechtskräftig von der Wohnbaugesellschaft die hier ansäßig ist abgetan, damit liesen sie sich nun 3,5 Wochen Zeit nun ist wieder ein Monat mehr fällig durch die Kündigungsfrist.
    Nun das eigtl. Problem mein Vater wohnt entzwischen mehrere hundert Kilometer entfernt und es besteht keinerlei Kontakt, jedoch möchte der "Vermieter" die Wohnbaugesellschaft eine Kündigung von mir und meinem Vater, solange könne auch ich nicht Kündigen.

    Ist das von Rechtlicherseite so korrekt ?

    Ich danke im vorraus Allen die mir ihren Rat zur Verfügung stellen.

    Gruß Jaykon

  • Im Vertrag, wird mein Vater als Vertragspartner genannt und ich als Mieter. Mfg


    Grundsätzlich können nur Vertragspartner einen Vertrag kündigen (im Todesfall die Erben). Auch ein Gericht könnte u.U. einen Vertrag beenden.

  • Ok, vielen dank schoneinmal Berny..
    Wenn nur der Vertragspartner diesen Kündigen kann, in wie weit bin ich an diesen Vertrag gebunden?
    Hab ich überhaupt irgendwelche Rechtsverbindlichepflichten durch diesen Vertrag ?

  • Ok, vielen dank schoneinmal Berny..
    Wenn nur der Vertragspartner diesen Kündigen kann, in wie weit bin ich an diesen Vertrag gebunden?
    Hab ich überhaupt irgendwelche Rechtsverbindlichepflichten durch diesen Vertrag ?

    Dazu müßte man den Vertrag genau kennen.

    Scann ihn ein und lade ihn als Bild hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen.

  • Was ist denn daran so kompliziert? Dein Vater hatte die Wohnung gemietet, ist also Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten. Eine dieser Pflicht besagt, dass auch nur er den Vertrag kündigen kann. Da er das nicht persönlich machen muss, sollte er das schriftlich per Einwurfeinschreiben nachholen.

  • Dieser steht mir leider nicht zur Verfügung da mein wenig geehrter Herr Vater diesen bei seinen Unterlagen hat.
    Ich würde ja über meinen Schatten springen und ihn den vertrag Kündigen zu lassen, jedoch ist das ohne Adresse und Telefonnummer recht schwierig.

  • super, vielen Dank.
    Das ist genau dass was mir gefehlt hat.
    Ich werde meine Einzugsermächtigung für die Miete wiederrufen und die Wohnbaugesellschaft darauf hinweisen dass er der Vertragspartner ist und sie die Mietangelegenheiten mit ihm klären sollen.

    Mfg

  • Ich werde meine Einzugsermächtigung für die Miete wiederrufen und die Wohnbaugesellschaft darauf hinweisen dass er der Vertragspartner ist und sie die Mietangelegenheiten mit ihm klären sollen.

    Beifall! Ein praktikabler Weg. Informieren Sie Ihren Vater davon und klären Sie das Problem mit ihm.

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